Wissenswertes und Informationen rund um die Pflege
Gut informiert sein spart Geld: Informationen rund um die Pflege

Nur wer gut informiert ist, bekommt die richtigen Leistungen von der privaten Pflegeversicherung und der staatlichen Pflegepflichtversicherung – schnell geht es hier um Hunderte von Euros, die man hat oder nicht hat. Jeden Monat!
Bringen Sie Licht ins Dunkle: mit unseren Informationen rund um das Thema Pflege können Sie sich rundum informieren. Denn: wer gut informiert ist, hat bei der Beantragung von Pflegeleistungen und beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung entscheidende Vorteile.
Pflege ist ein komplexes Thema, deshalb ist es sehr wichtig, sich genau zu informieren. Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie alles Wissenswerte rund um die Pflege, Pflegeversicherungen, Pflegestufen, das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Patientenverfügungen etc. aufgearbeitet. In verständlichen Worten werden Ihnen all diese Dinge erklärt und durch Schaubilder erläutert.
Insofern Sie Fragen haben, die unbeantwortet bleiben, rufen Sie uns bitte jederzeit an. Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie persönlich am Telefon!
Das Begutachtungsverfahren
Im Begutachtungsverfahren wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung und protokolliert seine Beobachtungen und das Gespräch in einen Fragebogen. Die Pflegeversicherung entscheidet dann anhand dieser Ergebnisse, welche Pflegeleistungen ausgezahlt werden.
Artikel lesenDie Pflegestufe 0
Die Pflegestufe 0 wird auch eingeschränkte Alltagskompetenz genannt und ist der erste Schritt in die Pflege. Die Pflegestufe 0 besteht dann, wenn ein Patient dement ist oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufgrund anderer Faktoren vorliegt.
Artikel lesenPflegestufe 1: erhebliche Pflegebedürftigkeit
Mindestens 180 Minuten Pflegebedarf am Tag und einige weitere Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Pflegeversicherung die Pflegestufe 1 und damit eine erhebliche Pflegebedürftigkeit anerkennt.
Artikel lesenPflegestufe 2: schwere Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe 2 bezeichnet die schwere Pflegebedürftigkeit, auch Schwerpflegebedürftigkeit genannt in der Fachsprache. Pflegestufe 2 gilt dann, wenn täglich im Schnitt mindestens für 3 Stunden Hilfe geleistet werden muss und davon 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Artikel lesenPflegestufe 3: schwerste Pflegebedürftigkeit
Die Schwerstpflegebedürftigkeit besteht dann, wenn täglich im Schnitt mindestens 5 Stunden Hilfe geleistet werden muss. Davon müssen 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen. Der Hilfebedarf muss rund um die Uhr, also auch nachts gegeben sein.
Artikel lesenDie Grundpflege
Zur Grundpflege gehören laut SBG XI die Ernährung, die Körperpflege und die Mobilität. Um den Bedarf an Grundpflege zu messen, haben die Pflegekassen jeder Pflegeleistung bestimmte Standardzeiten zugeordnet.
Artikel lesenAktivierende Pflege zur Rehabilitation
Die aktivierende Pflege zielt darauf ab, die Ressourcen und Fähigkeiten der gepflegten Person einzubeziehen. Damit wird die Selbstständigkeit des Pflegepatienten gefördert. Wie das konkret aussieht, zeigen wir in diesem Artikel auf.
Artikel lesenPflege durch Angehörige oder Kinder
Im deutschen Recht gibt es die Möglichkeit, dass Angehörige die Pflege einer pflegebedürftigen Person bis zu einem gewissen Ausmaß übernehmen. Welche Ansprüche Angehörigen oder Kindern zustehen, erfahren Sie hier.
Artikel lesenPflegezeit und berufliche Freistellung
Wird ein naher Angehöriger zum Pflegefall geschieht dies oft unerwartet und dann ist schnelle Hilfe gefragt. Meist dauert es zu lange einen Pflegedienst zu organisieren. Der Gesetzgeber sieht im Arbeitnehmerrecht einige Möglichkeiten für solche Fälle vor. So wird es Angehörigen ermöglicht, selbst die Pflege zu übernehmen, bis der Pflegedienst freie Kapazitäten hat und der Pflegeantrag bewilligt wurde.
Artikel lesenDie gesetzliche Betreuung
Ältere Menschen mit Demenz oder stärkerem Pflegebedarf benötigen teilweise eine gesetzliche Betreuung. Diese ist dann notwendig, wenn die pflegebedürftige Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung Ihre Angelegenheiten über eine beschränkte Zeit oder auf Dauer nicht selbst erledigen kann. Hierbei gibt es Einiges zu beachten.
Artikel lesenDie Patientenverfügung ist unerlässlich
Sobald ein Pflegepatient wesentliche Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann oder gar aufgrund von Krankheit oder Demenz nicht mehr ansprechbar ist, tritt die Patientenverfügung in Kraft. Diese dient dazu den Willen des Pflegepatienten auch in Situationen durchzusetzen, in welchen er nicht mehr mündig selbst dafür einstehen kann.
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