Pflegestufe 0 – Die eingeschränkte Alltagskompetenz
Was ist die Pflegestufe 0?
Die Pflegestufe 0 wird auch eingeschränkte Alltagskompetenz genannt und ist der erste Schritt in die Pflege. Die Pflegestufe 0 besteht dann, wenn ein Patient dement ist oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufgrund anderer Faktoren vorliegt. Die gesetzliche Pflegestufe leistet in Pflegestufe 0 mit 120 EUR für die ambulante Pflege durch Angehörige (es kommen weitere Leistungen hinzu). Vollstationäre Pflege wird in Pflegestufe 0 nicht erstattet.
Wie wird die Pflegestufe 0 festgelegt?
Die Pflegestufe 0 ergibt sich anhand eines klaren Kriterienkataloges. Liegen aus diesem Katalog mehrere Kriterien vor, wird eine eingeschränkte Alltagskompetenz seitens der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Die Feststellung dieser Kriterien findet im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens sowie aufgrund ärztlicher Feststellungen statt.
Sind 2 der folgenden 13 Kriterien über einen Zeitraum von 6 Monaten erfüllt (davon mindestens ein Kriterium aus 1-9), liegt eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor.
Liegt zusätzlich ein weiteres Kriterium aus 1 bis 5 oder 9 oder 11 vor, wird von einer in erhöhtem Maße eingeschränkten Alltagskompetenz ausgegangen.
Für jedes Kriterium gibt es spezifische Fragen, die mit einem Ja bzw. Nein beantwortet werden müssen. Der staatlich eingesetzte Gutachter stellt diese Fragen im Begutachtungsverfahren.
Feststellungskriterien 1 bis 9
1. Es kommt zum unkontrollierten Verlassen des Wohnbereichs durch den Patienten.
2. Die pflegebedürftige Person verkennt oder verursacht gefährdende Situationen.
3. Es wird unsachgemäß mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen umgegangen.
4. Ein Patient reagiert tätlich oder verbal aggressiv durch ein Verkennen der Situation.
5. In speziellen Situationen oder im Zusammenhang mit diesen zeigt eine pflegebedürftige Person ein unangebrachtes Verhalten.
6. Es besteht eine offensichtliche Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen.
7. Eine Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung verhindert eine normal ablaufende Behandlung.
8. Es werden Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen) diagnostiziert, die infolge zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen führen.
9. Es liegt eine Störung des Tag- und Nacht-Rhythmus des Patienten vor.
Feststellungskriterien 10 bis 13
10. Der Patient erweist sich nicht fähig, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren.
11. Ein Verkennen von Alltagssituationen und unangemessenes Reagieren in Alltagssituationen wird an den Tag gelegt.
12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten ist erkennbar.
13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit auf Grund einer therapieresistenten Depression werden festgestellt.
Demenz
Demenz fällt meistens in die eingeschränkte Alltagskompetenz und ist ein klassisches Beispiel für die Pflegestufe 0. In seinen Leitfäden spricht der Gesetzgeber gar meist von Demenz, wenn es um die eingeschränkte Alltagskompetenz geht.
Leistungen in Pflegestufe 0 für eingeschränkte Alltagskompetenz
Folgende Erstattungen bietet Ihnen die gesetzliche Pflegeversicherung in Pflegestufe 0.
Es wird unterschieden nach Leistungen bei ambulanter Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche sowie stationärer Pflege. Die Tabelle zeigt die Zahlen für 2014 und 2015. Aufgrund der Inflation und Verteuerung werden die Sätze jährlich erhöht.
Leistung | bis 31.12.2014 | ab 1.1.2015 |
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Leistungen für die ambulante Pflege | ||
Pflegegeld für die ambulante Pflege | 120 EUR | 123 EUR |
Pflegesachleistungen für den Pflegedienst | 225 EUR | 231 EUR |
Pflegehilfsmittel für Geräte und Sachmittel | 31 EUR | 40 EUR |
Verhinderungspflege bis zu 4 Wochen (ab 2015: 6 Wochen) | 1.550 EUR | 1.612 EUR |
Kurzzeitpflege bis zu 4 Wochen | 0 EUR | 1.612 EUR |
Teilstationäre Pflegeleistungen | 0 EUR | 231 EUR |
Leistungen bei ambulant betreuten Wohngruppen | 0 EUR | 205 EUR |
Einmalige Leistungen zur Anpassung des Wohnumfeldes | 2.557 EUR | 4.000 EUR |
Einmalige Leistungen zur Anpassung des Wohnumfeldes bei Zusammenwohnen mehrerer Anspruchsberechtigter | 10.228 EUR | 16.000 EUR |
Leistungen bei vollstationärer Pflege | ||
Leistungen für die vollstationäre Pflege | 0 EUR | 0 EUR |
Leistungen für die vollstationäre Pflege für behinderte Menschen | 0 EUR | 0 EUR |
Zusätzliche Leistungen zur Entlastung
Seit Kurzem hat der Bund einen so genannten Betreuungsbetrag verabschiedet. Dieser wird bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gewährt. Wann aus einer eingeschränkten Alltagskompetenz eine erhebliche Einschränkung wird, entscheidet gewöhnlich der Gutachter der gesetzlichen Pflegeversicherung.
In allen Pflegestufen wird dann der Betrag um 100 EUR (2014) bzw. 104 EUR (2015) erhöht. Für besondere Fälle gibt es einen erhöhten Beitrag von 200 EUR (2014) bzw. 208 EUR (2015).
Ab dem 1.1.2015 können zudem die Hälfte der Pflegesachleistungen für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden – also beispielsweise für die Pflege durch Angehörige.
Ab dem 1.1.2015 ermöglicht der Gesetzgeber zudem, dass nicht beanspruchte Aufwendungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege miteinander verrechnet werden können: Nicht beanspruchte Kurzzeitpflegeleistungen können zu 50% für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Nicht beanspruchte Verhinderungspflegeleistungen können zu 100% für die Kurzzeitpflegeleistungen eingesetzt werden.
Zu wenig Hilfe durch die gesetzliche Pflegeversicherung
Besonders dann, wenn jemand in Pflegestufe 0 daheim gepflegt wird, sind die Erstattungen sehr knapp. Stellen Sie sich vor, Ihre Kinder fahren mehrfach am Tag zu Ihnen in die Wohnung, und das ca. 3mal die Woche. Damit ist die monatliche Hilfe der gesetzlichen Pflegeversicherung bereits aufgebraucht und den Rest müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.
Eltern sollten daher frühzeitig eine Pflegeversicherung für Ihre Kinder abschließen, um mit niedrigen Beiträgen starten zu können. Aber auch für ältere Leute empfiehlt es sich trotz der höheren Beitragskosten dennoch eine Pflegeversicherung abzuschließen.