Pflegestufe 2 – Die schwere Pflegebedürftigkeit
Was ist die Pflegestufe 2?
Pflegestufe 2 bezeichnet die schwere Pflegebedürftigkeit, auch Schwerpflegebedürftigkeit genannt in der Fachsprache.
Pflegestufe 2 gilt dann, wenn täglich im Schnitt mindestens für 3 Stunden Hilfe geleistet werden muss und davon 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe durch den Pflegedienst oder andere Personen nach Einweisung, muss dabei an mindestens 3 verschiedenen Tageszeiten notwendig sein. Mehrfach in der Woche muss zusätzlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Hilfe bestehen.
Wann wird entsprechend Pflegestufe 2 geleistet?
Bevor die gesetzliche Rentenversicherung Ihnen Leistungen für ambulante oder teilstationäre Pflege gewährt, findet ein Begutachtungsverfahren statt. Ein Gutachter wird Sie daheim oder in der Pflegeeinrichtung besuchen und einen Fragenkatalog abarbeiten.
Wichtig ist, bei diesem Termin alles richtig zu machen. Am besten üben Sie dies noch einmal zusammen mit dem Pflegedienst und Ihren Angehörigen. Ein falsches Wort oder eine falsche Handlung (z.B. selber einen Pullover anziehen) kann Sie hier um die Erstattungen der Pflegestufe 2 bringen.
Falls eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, können sich die Zuwendungen der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich erhöhen. Prüfen Sie daher den Kriterienkatalog der Pflegestufe 0, und stellen Sie fest, ob Sie unter diese Kriterien fallen.
Beispiel für Pflegestufe 2
Herr Mustermann lebt mit seiner Frau daheim. Er benötigt morgens und mittags den Pflegedienst für grundpflegerische Hilfe (beispielsweise Körperwäsche). Abends duscht ihn seine Frau und hilft ihm bei der Reinigung von Intimbereichen. Auch die hauswirtschaftliche Versorgung ist durch die Ehefrau gewährleistet, die jeden Tag kocht und die Mahlzeiten zubereitet sowie das Putzen übernimmt. Herr Mustermann könnte diese Dinge nicht mehr alleine tun.
Leistungen in Pflegestufe 2 bei schwerer Pflegebedürftigkeit
Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt nicht für alle Pflegekosten auf. Was Sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, finden Sie in der nun folgenden Tabelle im Detail aufgelistet.
Leistung | bis 31.12.2014 | ab 1.1.2015 |
---|---|---|
Leistungen für die ambulante Pflege | ||
Pflegegeld für die ambulante Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche | 440 EUR | 458 EUR |
Pflegegeld für die ambulante Pflege bei eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) | 525 EUR | 545 EUR |
Pflegesachleistungen für den Pflegedienst | 1.100 EUR | 1.144 EUR |
Pflegesachleistungen für den Pflegedienst bei eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) | 1.250 EUR | 1.298 EUR |
Pflegehilfsmittel für Geräte und Sachmittel | 31 EUR | 40 EUR |
Verhinderungspflege bis zu 4 Wochen (2015: 6 Wochen)* | 1.550 EUR | 1.612 EUR |
Kurzzeitpflege bis zu 4 Wochen* | 1.550 EUR | 1.612 EUR |
Teilstationäre Pflegeleistungen | 1.100 EUR | 1.144 EUR |
Teilstationäre Pflegeleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz | 1.100 EUR | 1.298 EUR |
Leistungen bei ambulant betreuten Wohngruppen | 200 EUR | 205 EUR |
Einmalige Leistungen zur Anpassung des Wohnumfeldes | 2.557 EUR | 4.000 EUR |
Einmalige Leistungen zur Anpassung des Wohnumfeldes bei Zusammenwohnen mehrerer Anspruchsberechtigter | 10.228 EUR | 16.000 EUR |
Entlastungsleistung bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz | 100 EUR | 104 EUR |
Entlastungsleistung bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz – erhöhter Betrag | 200 EUR | 208 EUR |
Umwandlung von nicht beanspruchten Pflegesachleistungen in Entlastungen | 0 % | 50% |
Leistungen bei vollstationärer Pflege | ||
Leistungen für die vollstationäre Pflege | 1.279 EUR | 1.330 EUR |
Leistungen für die vollstationäre Pflege für behinderte Menschen | 256 EUR | 266 EUR |
* Ab dem 1.1.2015 können nicht beanspruchte Leistungen der Kurzzeitpflege zu maximal 50% für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Nicht beanspruchte Leistungen der Verhinderungspflege können ab 1.1.2015 zu 100% für Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Hohe Kosten drohen den Patienten und Angehörigen
Die Pflegekosten im Heim belaufen sich in Pflegestufe 2 auf rund 2.900 EUR im Durchschnitt. Wie Sie leicht erkennen können, reicht die Hilfe der gesetzlichen Pflegeversicherung also nicht weit. Nur mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie dieses Risiko abfedern.
Auf unserer Website können Sie verschiedene Tarife vergleichen. Dazu gibt es unseren praktischen Onlinerechner.