Pflegestufe 3 – Die schwerste Pflegebedürftigkeit
Was ist die Pflegestufe 3?
Die Schwerstpflegebedürftigkeit besteht dann, wenn täglich im Schnitt mindestens 5 Stunden Hilfe geleistet werden muss. Davon müssen 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen. Der Hilfebedarf muss rund um die Uhr, also auch nachts gegeben sein. Es reicht nicht, wenn Pflegeleistungen vom Tag auf die Nacht verschoben werden.
Übersteigt der Pflegebedarf diese Voraussetzungen deutlich, kann die Härtefall Regelung in Anspruch genommen werden. Hier werden mindestens 7 Stunden Hilfe für Ernährung, Mobilität und Körperwäsche benötigt, davon müssen 2 Stunden in der Nacht stattfinden. Als Härtefall gilt ebenfalls, wenn täglich jede Nacht 2 Personen für das Umlagern oder andere Hilfestellungen notwendig sind. Meist trifft dies übergewichtige Personen.
Wie wird die Pflegestufe 3 genehmigt?
Ob die Leistungen der Pflegestufe 3 bzw. der daran anschließenden Härtefall Regelung ausgezahlt werden, entscheidet sich in einem Begutachtungsverfahren. Dazu besucht ein Gutachter den Haushalt mit der pflegebedürftigen Person. Lebt der Patient im Pflegeheim, kommt der Gutachter dorthin. Es ist nicht Aufgabe des Gutachters, über die Pflegestufe zu entscheiden. Der Gutachter prüft lediglich einen Fragenkatalog, dessen Antworten er dann an die Pflegeversicherung weiterleitet. Diese entscheidet dann letztendlich in welche Pflegestufe der Patient eingeordnet wird.
Schnell wird klar, dass dem Begutachtungsverfahren eine erhebliche Bedeutung beikommt – zumindest aus finanzieller Perspektive. Denn wer zu niedrig eingestuft wird, zahlt aus eigener Tasche drauf. Die Pflegedienste, die ja auch von einer höheren Einstufung profitieren, helfen gerne bei der Vorbereitung des Begutachtungsverfahrens. Idealerweise sollten Sie dies wie ein Rollenspiel vor dem Termin proben.
Ab wann fällt ein Patient in die Pflegestufe 3?
Für die Pflegestufe 3 hat der Gesetzgeber klare Kriterien definiert. Diesen Kriterien zufolge wird die schwerste Pflegebedürftigkeit dann anerkannt, wenn:
- die pflegebedürftige Person pro Tag mindestens 5 Stunden Hilfe braucht. Die 5 Stunden sind ein Durchschnittswert.
- davon mindestens 4 Stunden auf Verrichtungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, etc.) entfallen.
- der Patient diese Hilfe nicht nur tagsüber sondern auch jede Nacht (z.B. Gang auf die Toilette) benötigt.
Bei einem Pflegebedarf, der die 5 Stunden deutlich überschreitet oder zwei Pflegekräfte zu Nachtzeiten erfordert, kann eine Härtefallregelung beantragt werden. Bei einem Härtefall zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung mehr Erstattungen.
Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz
Wie auch in den anderen Pflegestufen führt eine eingeschränkte Alltagskompetenz zu höheren Erstattungen in der Pflegestufe 3. Diese Erhöhungen sind in allen Pflegestufen ähnlich:
- Bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz werden die Sätze für das ambulante Pflegegeld und mögliche Pflegesachleistungen erhöht. In Pflegestufe 3 ist dies aber nicht so, da der Patient mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine eingeschränkte Alltagskompetenz hat.
- Bei einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz können weitere Zuschüsse beantragt werden.
- Bei einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz und erschwerenden Bedingungen können nochmals weitere Zuschüsse beantragt werden.
Leistungen in Pflegestufe 2 für erhebliche Pflegebedürftigkeit
Hier finden Sie alle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für die ambulante Pflege daheim und die vollstationäre Pflege im Pflegeheim. Es sind jeweils die Leistungen mit den aktuellen Erstattungen sowie die Sätze ab dem 1.1.2015 angegeben. Leider erhöht der Gesetzgeber die Sätze nicht jährlich sondern nur in größeren unregelmäßigen Zeitintervallen.
Leistung | bis 31.12.2014 | ab 1.1.2015 |
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Leistungen für die ambulante Pflege | ||
Pflegegeld für die ambulante Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche | 700 EUR | 728 EUR |
Pflegegeld für die ambulante Pflege bei eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) | 700 EUR | 728 EUR |
Pflegesachleistungen für den Pflegedienst | 1.550 EUR | 1.612 EUR |
Pflegesachleistungen für den Pflegedienst bei eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) | 1.550 EUR | 1.612 EUR |
Pflegehilfsmittel für Geräte und Sachmittel | 31 EUR | 40 EUR |
Verhinderungspflege bis zu 4 Wochen* | 1.550 EUR | 1.612 EUR |
Kurzzeitpflege bis zu 4 Wochen* | 1.550 EUR | 1.612 EUR |
Teilstationäre Pflegeleistungen | 1.550 EUR | 1.612 EUR |
Teilstationäre Pflegeleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz | 1.550 EUR | 1.612 EUR |
Leistungen bei ambulant betreuten Wohngruppen | 200 EUR | 205 EUR |
Einmalige Leistungen zur Anpassung des Wohnumfeldes | 2.557 EUR | 4.000 EUR |
Einmalige Leistungen zur Anpassung des Wohnumfeldes bei Zusammenwohnen mehrerer Anspruchsberechtigter | 10.228 EUR | 16.000 EUR |
Entlastungsleistung bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz | 100 EUR | 104 EUR |
Entlastungsleistung bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz – erhöhter Betrag | 200 EUR | 208 EUR |
Umwandlung von nicht beanspruchten Pflegesachleistungen in Entlastungen | 0 % | 50% |
Leistungen bei vollstationärer Pflege | ||
Leistungen für die vollstationäre Pflege | 1.550 EUR | 1.612 EUR |
Leistungen für die vollstationäre Pflege für behinderte Menschen | 256 EUR | 266 EUR |
* Ab dem 1.1.2015 können nicht beanspruchte Leistungen der Kurzzeitpflege zu maximal 50% für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Nicht beanspruchte Leistungen der Verhinderungspflege können ab 1.1.2015 zu 100% für Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
3.400 EUR monatliche Pflegekosten sind das Minimum
Bei Pflegestufe 3 wird es richtig teuer. Im Schnitt kommen ca. 3.400 EUR auf den Patienten zu, die er als Pflegekosten bezahlen muss. Mit einer durchschnittlichen Rente ist das selbst nach den Zuzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung noch eine enorme finanzielle Herausforderung.
Es lohnt sich also, sich vor diesen Kosten zu schützen und eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Mit dem Online Rechner können Sie verschiedene Tarife vergleichen.