SDK

Pflegezusatzversicherung

Die 1926 gegründete SDK Gruppe besteht aus drei Unternehmen: Süddeutsche Krankenversicherung, Süddeutsche Lebensversicherung und Süddeutsche Allgemeine Versicherung. Alle drei Unternehmen der SDK sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit was bedeutet, dass Versicherungsnehmer gleichzeitig Mitglieder sind. Die Süddeutsche Krankenversicherung mit Sitz im Stuttgarter Raum gilt dabei als Spezialist in Sachen Krankenversicherung und Gesundheit. Sie bietet mit der privaten Krankenversicherung und verschiedenen Zusatzversicherungen ein individuelles Gesundheitspaket aus Absicherung, Unterstützung und Information.

Die Pflegezusatzversicherungen der SDK gehören zum Programm PflegeSTARK. Kunden haben dabei die Möglichkeit, sowohl eine private Pflegetagegeldversicherung als auch die staatlich geförderte (Pflege Bahr) Pflegeversicherung abzuschließen. Mit einer flexiblen privaten Pflegevorsorge (Tarif PG) erhalten Versicherungsnehmer ein Pflegetagegeld ohne zeitliche Begrenzung, ohne Kostennachweis und unabhängig vom Ort der Pflege. Assistance-Leistungen stehen dabei jedem Pflegeversicherten automatisch zur Verfügung. Gleichzeitig kennzeichnen einfache Gesundheitsfragen die Gesundheitsprüfung für die Antragsteller.

Älteres Paar informiert sich online
Älteres Paar am Strand

Die Pflegetagegeldversicherung der SDK auf einen Blick

Die SDK ermöglicht es, mit dem sehr flexiblen Pflege­tagegeldtarif in den Tarifen „PG1, PG2, PG3, PG4 und PG5“ ein monatliches Pflege­tagegeld für die ambulante und die stationäre Pflege individuell zu versichern. Es gibt keine vorgegebene Leistungsstaffel.
Die Pflegevorsorge bei der SDK ist für die jeweiligen Pflegegrade und Pflegearten wie folgt gestaltbar :

Tarifbausteine für Pflegegrade

  • PG1: Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1
  • PG2: Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2
  • PG3: Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3
  • PG4: Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4
  • PG5: bei Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5

Dabei gilt es die folgenden Regeln beachten:

  • die Leistungen eines Pflegegrades dürfen nicht höher gewählt werden, als diejenigen für den darauffolgenden Pflegegrad.
  • Innerhalb eines Pflegegrades darf das Pflegegeld für die ambulante Pflege nicht höher sein als für die stationäre Pflege.
Beratungsgespräch Begrüßung

Frei kann man entscheiden, nur bestimmte Pflegegrade zu versichern oder alle Pflegegrade.

  • Zudem kann man das Pflegegeld für die ambulante und stationärer Pflege unterschiedlich gestalten. Sie können z.B. entscheiden, ob Sie das Pflegegeld „bei ambulanter und stationärer Pflege“ oder "nur bei stationärer Pflege" erhalten.
  • Ergänzend bietet Ihnen die SDK verschiedene Zusatzbausteine an, um die Absicherung weiter zu verbessern. Dazu zählen: die Vereinbarung einer lebenslangen Dynamik ohne Gesundheitsprüfung (auch im Pflegefall) sowie die Auszahlung einer zusätzlichen Einmalleistung für den Fall der Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalls (mindestens Pflegegrad 2).
  • Es gibt je Pflegegrad unterschiedliche maximal versicherbare Tagessätze. Diese unterscheiden sich zudem, ob man noch unter 61 Jahre alt ist oder das 61. Lebensjahr bei Antragsstellung vollendet hat.

 

Die Gesundheitsfragen für die private Pflegezusatzversicherung der SDK gelten als einfach. Es wird auch nicht gefragt, ob eine Schwerbehinderung (GdB 50% oder höher) besteht. Abgefragt werden lediglich besonders schwere Erkrankungen. Bei manchen Erkrankungen ist eine individuelle Prüfung möglich wie z.B. Osteoporose, chronische Nierenerkrankung oder psychische Erkrankungen. Interessant ist die SDK Pflegeversicherung daher auch für Menschen mit Vorerkrankungen. Bei Problemen mit den Gesundheitsfragen hat man natürlich auch immer noch die Möglichkeit, eine staatlich geförderte Pflegevorsorge (Pflege Bahr) ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen.

Leistungsmerkmale der SDK Pflegegeldversicherung PG

Beratungsgespräch
  • Der Tarif PG ist eine flexible Pflegetagegeldversicherungen ohne festgelegte Leistungsstaffel. D.h. Sie können mit dem Tarif Ihre Absicherung für jeden Pflegegrad flexibel festlegen.
  • Sie können auch festlegen: Eine Pflegegeldzahlung bei ambulanter und stationärer Pflege oder Pflegegeld nur bei stationärer Pflege.
  • Frühe Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2: Sie werden von der Beitragszahlung befreit, sobald eine Einstufung in mindestens Pflegegrad 2 erfolgt.
  • keine Wartezeiten, weltweite Geltung.
  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung.
  • Dynamik: Der Tarif beinhaltet standardmäßig (auch bei bestehender Pflegebedürftigkeit), eine Dynamikoption bis zum 70. Lebensjahr. Sie können damit alle 2 Jahre das monatliche Pflegegeldes um 5% erhöhen.
  • Kostenfreie zusätzliche Assistance-Leistungen (z.B. Vermittlung von Fahrdiensten, Organisation der Essensauslieferung, Haushaltshilfe etc.)
  • Zusätzliche Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung, um günstig zunächst den Worst Case abzusichern und später – ohne erneute Gesundheitsprüfung – weitere Pflegegrade. Den Antrag auf Inkraftsetzung der in Anwartschaft gestellten Tarife kann man zum Zeitpunkt der Vollendung des 30., des 35., des 40., des 45., des 50., des 55., des 60. und des 65. Lebensjahres stellen.

Optionale Zusatzbausteine:

  • Tarifergänzung Dynamik: Damit erhalten Sie lebenslang (also auch über das 70. Lebensjahr hinaus), alle 2 Jahre ein Angebot zur Erhöhung des monatlichen Pflegegeldes um 5% - auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Bei dieser zusätzlichen Dynamik Option werden alle versicherten Tarifeinheiten um das Tarifkennzeichen „D“ ergänzt.
  • Tarifergänzung PGU: Damit erhalten Sie eine Einmalleistung in versicherter Höhe bei erstmaligem Eintritt der Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalls. Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit mindestens dem Pflegegrad 2 zuzuordnen ist.
  • Tarif PZ (Pflege Bahr): Dies ist der staatlich geförderte Pflege Bahr der SDK, den Sie ergänzend ohne Gesundheitsprüfung abschließen können. Die Leistungen: Im Pflegegrad 1 werden 10%, im Pflegegrad 2 werden 20%, im Pflegegrad 3 werden 30%, im Pflegegrad 4 werden 50% und im Pflegegrad 5 werden 100% des vereinbarten Pflegemonatsgeldes (maximal 600 Euro) gezahlt.

SDK Assistance-Leistungen

Senior im Rollstuhl

Viele Menschen möchten auch im Pflegefall gerne in ihrer gewohnten Umgebung weiterleben. Dafür bedarf es einer guten Pflegebetreuung. Versicherte einer SDK-Pflegezusatzversicherung können folgende beratende und organisatorische Assistance-Leistungen der SDK kostenfrei in Anspruch nehmen:

  • Benennung und Vermittlung von Fahrdiensten zu Ärzten und Behörden
  • Organisation von Essenslieferungen
  • Organisation einer Einkaufshilfe
  • Organisation einer Haushaltshilfe (z. B. für Wäsche, Putzen usw.)
  • Vermittlung von Plätzen in seniorengerechten Einrichtungen z. B. in Seniorenwohnheimen, Seniorenwohngemeinschaften, betreutem Wohnen, Alten- und Pflegeheimen, Kurzzeitpflegeplätze etc.
  • Organisation einer Kinderbetreuung
  • und vieles mehr.

 

Leistungspaket Standard: Gute Absicherung für alle Pflegegrade und Pflegearten

Dieses Leistungspaket ist ein Absicherungsvorschlag von uns, den Sie selbstverständlich individuell variieren können, da es bei der SDK keine vorgegebene Leistungsstaffel gibt.

Das Paket ist unser Vorschlag, wenn Sie im Pflegefall möglichst lange im eigenen Zuhause gepflegt werden möchten, da Sie im Pflegefall z.B. pflegende Angehörige hätten. Sie würden erst ab einer mittleren bis schweren Pflegebedürftigkeit eine vollstationäre Pflege in Erwägung ziehen.

Im Fall einer vollstationärer Pflege erhalten Sie ab Pflegegrad 3 und höher ein Pflegetagegeld in Höhe von 100 %. Bei der ambulanten Pflege ist das Pflegegeld etwas niedriger angesetzt. Ab Pflegegrad 2 hat man in jedem Fall eine Beitragsbefreiung unabhängig von der Art der Pflege. Die Tagessätze kann man auf den eigenen Bedarf abstimmen.

Prozentuale Leistungen:

Pflegegrad

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Ambulante Pflege: Auszahlung in % des versicherten Tagessatzes

10 %

20 %

60 %

80 %

100 %

Stationäre Pflege: Auszahlung in % des versicherten Tagessatzes

10 %

20 %

100 %

100 %

100 %

 

Leistungsbeispiel Tarif PG – Leistungspaket Standard

Das folgende Kostenbeispiel zeigt die Versorgungslücke bei Pflegegrad 3 in der ambulanten und stationären Pflege auf. Wie hoch der Kostenanteil ist, den die gesetzliche Pflege­pflichtversicherung des Pflegebedürftigen übernimmt, hängt ab vom Pflegegrad und der Art der Pflege (ambulant oder stationär). Für die restlichen Kosten muss der Betroffene selbst aufkommen.

Die Beispielrechnung zeigt die Versorgungslücke in Pflegegrad 3 und die Leistungen des Pflegetagegeldtarifs:

Pflegegrad 3

 

Durchschnittliche Kosten ambulante Pflege durch Pflegedienst:
2.700 Euro

Durchschnittliche Kosten  stationäre Pflege:

4.045 Euro

Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

1.432 Euro

1.262 Euro (zzgl. 207 Euro erstes Pflegejahr)

Versorgungslücke (Eigenanteil)

1.268 Euro

2.576 Euro

Leistungspaket Standard Pflegemonatsgeld Tarif PG in Höhe von 1500 Euro (= 100 %),

900 Euro

(= 60 %)

1.500 Euro

(= 100 %)

Verbleibender Eigenanteil

368 Euro

 

1.076 Euro


Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten, Stand 2024: https://www.vdek.com

* In der Übersicht ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege inkl. Leistungszuschlag im 1. Pflegejahr ausgewiesen. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Allerdings macht er nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden.

Leistungspaket Top: Absicherung für hohe Ansprüche

Senior am Frühstückstisch

Das Leistungspaket ist ein Vorschlag für gehobene Ansprüche. Es bietet Ihnen eine optimale Absicherung für alle Pflegegrade und Pflegearten. Es ist geeignet für alle diejenigen, welche auch bereits bei niedrigerem Pflegegrad ein Pflegeheim in Erwägung ziehen. Im Fall einer stationären Pflege erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 2 das Pflegegeld in Höhe von 100 % ausbezahlt. Zusätzlich hat man ab Pflegegrad 2 unabhängig von der Art der Pflege eine Betragsfreistellung. Die Tagessätze kann man auf den eigenen Bedarf abstimmen.

Leistungssätze:

Pflegegrad

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Ambulante Pflege: Auszahlung in % des versicherten Tagessatzes

50 %

50 %

100 %

100 %

100 %

Stationäre Pflege: Auszahlung in % des versicherten Tagessatzes

50 %

100 %

100 %

100 %

100 %

Leistungsbeispiel Tarif PG Leistungspaket Top

Das folgende Kostenbeispiel zeigt die Versorgungslücke bei Pflegegrad 3 in der ambulanten und stationären Pflege auf. Wie hoch der Kostenanteil ist, den die gesetzliche Pflege­pflichtversicherung des Pflegebedürftigen übernimmt, hängt ab vom Pflegegrad und der Art der Pflege (ambulant oder stationär). Für die restlichen Kosten muss der Betroffene selbst aufkommen.

Die Beispielrechnung zeigt die Versorgungslücke in Pflegegrad 3 und die Leistungen des Pflegetagegeldtarifs:

Pflegegrad 3

 

Durchschnittliche Kosten ambulante Pflege durch Pflegedienst: 2.700 Euro

Durchschnittliche Kosten  stationäre Pflege:

4.045 Euro

Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

1.432 Euro

1.262 Euro (zzgl. 207 Euro erstes Pflegejahr)

Versorgungslücke (Eigenanteil)

1.268 Euro

2.576 Euro

Leistungspaket  Top

Pflegemonatsgeld Tarif PG in Höhe von 1500 Euro (= 100 %)

1.500 Euro

(= 100 %)

1.500 Euro

(= 100 %)

Verbleibender Eigenanteil

0 Euro

Es bleiben 132 Euro zur freien Verfügung

 

1.076 Euro


Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten, Stand 2024: https://www.vdek.com

* In der Übersicht ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege inkl. Leistungszuschlag im 1. Pflegejahr ausgewiesen. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Allerdings macht er nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden.

Bewertung der SDK Pflegetagegeldversicherung

Die SDK ermöglicht es Ihnen, mit dem Pflegetagegeldtarif PG alle Pflegegrade so abzusichern, wie Sie es selbst für notwendig erachten. Es gibt keine vorgegebene Leistungsstaffel und man hat die Möglichkeit, das Pflegegeld für die ambulante und stationäre Pflege unterschiedlich zu definieren. Diese Gestaltungsmöglichkeiten sind äußerst positiv zu bewerten. Positiv ist auch die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung, um z.B. zunächst nur den Worst Case zu versichern und den Pflegeschutz dann später – ohne Gesundheitsprüfung –  z.B. für niedrigere Pflegegrade aufzustocken.

Insgesamt gesehen bietet die SDK gute Tarifbedingungen. Es gibt keine Wartezeit, man hat weltweiten Versicherungsschutz und eine sehr frühe Beitragsfreistellung bereits ab Pflegegrad 2. Standardmäßig hat man bis zum 70. Lebensjahr alle 2 Jahre eine Dynamisierungsmöglichkeit in Höhe von 5 % auch im Pflegefall. Die Dynamik kann man mit einem Zusatztarif auch lebenslang verlängern. Zudem ist eine breite Palette an Assistance-Leistungen im Pflegefall kostenfrei mitversichert. Das einzige Manko gibt es in Punkto Leistungserweiterung: Es gibt keine zusätzlichen Nachversicherungsmöglichkeiten z.B. bei bestimmten Lebensereignissen (z.B. Scheidung, Tod Ehepartner etc.).

Gleichzeitig ist die Gesundheitsprüfung einfach. Es wird kein Grad der Behinderung abgefragt. Eine Reihe von Erkrankungen wird individuell geprüft, so dass man auch trotz Vorerkrankungen gute Chancen hat, einen Versicherungsschutz zu erhalten.

Um zu entscheiden, welche Pflegetagegeldversicherung die für Sie passende ist, sollten immer individuelle Aspekte beachtet werden. Gern beraten wir Sie dazu kostenlos und unverbindlich. Unsere erfahrenen Versicherungsexperten helfen Ihnen, den optimalen Versicherungsschutz zu finden. Sie erreichen uns unter der Telefon Hotline 089 - 402 873 99 oder unter info@test-pflegeversicherung.de.