Wenn die Vorsorge vergessen wird

Insbesondere in der heutigen schnelllebigen Zeit fällt auf, dass die Menschen sich immer weniger mit dem Thema Alter, Pflege und Sterben auseinandersetzen. Dies mag auf unsere leistungsorientierte, aktive und Jugend-Lifestyle-orientierte Lebensweise zurückzuführen sein. Darüber verliert man leicht aus dem Auge, dass Älterwerden inklusive der damit einhergehenden Alterserscheinungen, aber auch Krankheit und Unfälle mit daraus resultierender möglicher Pflegebedürftigkeit jeden treffen kann.

Somit ist Pflegevorsorge kein Altersthema, sondern sollte jeden interessieren. Nur wer sich zeitig und gründlich mit dem Thema Pflegevorsorge auseinandersetzt, ist für eine eventuell überraschend eintretende Pflegebedürftigkeit gerüstet.

Empfehlenswert ist es immer, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und die bestmögliche Art der Pflegevorsorge für sich selbst herauszufinden. Nachfolgend haben wir einige Anregungen und Informationen dazu für Sie zusammengestellt.

Mann ist sich unsicher

Viele werden im Alter unangenehm vom Thema Pflege überrascht

Jüngere Menschen messen dem Thema Pflege und Pflegevorsorge oft noch keine große Bedeutung bei. Erfahrungsgemäß wenden sich Menschen erst ab dem mittleren Lebensalter eher dem Thema Pflegevorsorge zu. Oft spielt auch das Einkommen eine Rolle: Menschen mit mittlerem bis gutem Einkommen sind oft vorsorgeorientierter, insbesondere auch dann, wenn aufgrund von zunehmendem Alter und/oder einer sich verschlechternden Gesundheit die Wahrscheinlichkeit zunimmt, zum Pflegefall zu werden. Dann interessiert man sich eher dafür, nicht nur sich selbst, sondern auch die Kinder z.B. mit einer Pflegezusatzversicherung zu schützen.

Für wen ist eine Pflegevorsorge sinnvoll?

Manchmal muss man sich etwas überwinden, sich mit dem Thema Pflege und dem Gedanken an eine eventuelle Pflegebedürftigkeit auseinander zu setzen. Die Planung einer Pflegevorsorge ist jedoch in jeder Lebens­phase sinn­voll. Denn man kann nicht nur im Alter zum Pflegefall werden. Auch Unfälle oder Krank­heiten können zur Pflegebedürftigkeit führen.

Pflegevorsorge in der Jugend

Vor allem in jungen Jahren schiebt man das Thema oft sehr lange vor sich her. In jungen Jahren denken viele, das Thema beträfe nur das Alter. Gerne vergisst man, dass ein Unfall oder eine schwere Krankheit auch Kinder, Jugend­liche und junge Erwachsene treffen kann. Dies kann auch zu einer Pflegebedürftigkeit in jungen Jahren führen.

Pflegevorsorge für junge Familien

In der Familie gibt es oft andere Prioritäten: Die Ausbildung der Kinder, eine Finanzierung für das Eigenheim, oder eine zusätzliche private Altersvorsorge. Das Thema der Pflegevorsorge wird leider oft ausgeklammert oder auf „irgendwann später“ verschoben. Tritt aber plötzlich im eigenen Umfeld z.B. durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit ein Pflegefall auf, dann wird man sich bewusst, wie schnell sich die Situation ändern kann.

Pflegevorsorge im mittleren Lebensalter

Spätestens dann jedoch, wenn die eigenen Eltern zu Pflege­fällen werden, wird vielen bewusst, wie wichtig gute Pflegevorsorge ist. Spätestens jetzt sollte das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert sein. Denn das Risiko, zum Pflegefall zu werden, steigt mit zunehmendem Lebensalter steil an. Laut Angaben des PKV-Verbands sind z.B. in der Altersgruppe der 70- bis 75-Jährigen schon über sechs Prozent pflegebedürftig.

Warum privat für den Pflegefall vorsorgen?

Seit 1995 besteht die gesetzliche Pflicht einer Pflegeversicherung für jeden Krankenversicherten. Da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung der Krankenversicherung folgen muss, ist jeder dort pflegepflichtversichert, wo auch die eigene Krankenversicherung besteht. Bei gesetzlich Versicherten sind dies die Krankenkassen. Bei privat Krankenversicherten ist vorgeschrieben, dass man bei derselben Gesellschaf die Pflegepflichtversicherung abzuschließen hat.

Familienversicherung

Trotz Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung stellt die Pflegebedürftigkeit ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind nur wie eine Teilkaskoversicherung anzusehen, die nur für einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten aufkommt. Sie trägt nur die Kosten der Grundversorgung im Pflegefall. Daher sollte jeder zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall vorsorgen. Denn ein großer Teil der Kosten bei Pflegebedürftigkeit muss immer selbst getragen werden.

Der demographische Wandel - ein Problem für die gesetzliche Pflegeversicherung

Das Problem der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eng verknüpft mit dem demographischen Wandel: Das relativ niedrige Geburtenniveau und die zu erwartende wachsende Lebenserwartung werden zur weiteren Alterung der Bevölkerung in Deutschland führen.

Aufgrund der Alterung der Bevölkerung kann laut statistischen Angaben in den nächsten 15 Jahren die Zahl der Menschen im Erwerbsalter um ca. 4,8 Millionen Menschen sinken. Eine aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (Quelle: (www.destatis.de) kommt unter anderem zu folgenden zentralen Ergebnissen:

  • Bis Mitte der 2030er Jahre wird in Deutschland die Zahl der Menschen im Rentenalter (ab 67 Jahren) um etwa 4 Millionen auf mindestens 20 Millionen steigen.
  • Die Zahl der ab 80-Jährigen wird noch bis Mitte der 2030er Jahre relativ stabil bleiben und zwischen 5,8 und 6,7 Millionen betragen.
  • Danach wird die Zahl der Hochaltrigen und damit voraussichtlich auch der Pflegebedarf in Deutschland massiv zunehmen.

Die Lücke wird in Zukunft wohl nur mit höheren Gehältern zu decken sein. Die Kosten der ambulanten und stationären Pflege werden dadurch zusätzlich stark steigen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden damit eine umso größere Versorgungslücke hinterlassen.

Durch die steigende Zahl an Pflegebedürftigen und auch weil immer weniger innerhalb der Familie gepflegt wird, steigt der Bedarf an professionellen Pflegekräften. Schon jetzt ist der Fachkräftemangel in der Pflege groß. Die Ortskrankenkassen prognostizieren: Allein durch die Alterung der Bevölkerung werden bis 2030 rund 130.000 zusätzliche Pflegekräfte in der Langzeitpflege gebraucht (www.aok-bv.de).

Die Folge: Während immer mehr Menschen Pflegeleistungen benötigen, werden diese gleichzeitig immer teurer werden, da die Zahl der Beitragszahlenden in die gesetzliche Pflegeversicherung rapide abnehmen wird. All das wird zu einer erheblichen Überlastung der Pflegedienste und Pflegeheime führen, was mit erheblich steigenden Kosten verbunden sein wird.
„Damit gute Pflege bezahlbar bleibt, muss sich dringend etwas ändern,“ erklärt dazu z.B. der PKV-Verbandsdirektor jüngst zu den neuen Prognosen. „Es gibt immer mehr Pflegebedürftige, aber immer weniger jüngere Beitragszahler. Deshalb müssen wir jetzt vorsorgen“(www.pkv.de).

Konzept der Pflegeversicherung

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Am deutlichsten wird die Versorgungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung bei stationärer Pflege. Die Schere zwischen den Leistungen der Pflegekassen und den Kosten für eine Heimunterbringung geht je nach Region und Pflegeheim mehr oder weniger deutlich auseinander. Der Verband der Ersatzkassen dazu im Februar 2023: „Für einen Heimplatz müssen Pflegebedürftige aktuell durchschnittlich 2.576 Euro im Monat hinlegen“ (Stand Januar 2024) (www.vdek.com).

Nach Einschätzung von Verbraucherschützern kann das ein existenzielles finanzielles Risiko bedeuten – vor allem dann, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner ins Pflegeheim zieht, der andere aber noch weiter zuhause wohnt und Miete bezahlen muss.

Tabelle: Was Pflegeheim Bewohner im Bundesdurchschnitt selbst zahlen.
Stand Januar 2024 (Quelle VDEK.com). Eigenbeteiligung gestaffelt nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim (www.vdek.com):

Aufenthaltsdauer in vollstationärer Pflege

0 bis 12 Monate

Ab 12 Monate

Ab 24 Monate

Ab 36 Monate

Durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung gestaffelt nach Aufenthaltsdauer

2.576 Euro

2.370 Euro

2.095 Euro

1.750 Euro

 Anmerkung: Seit 1.1.2022 haben Versicherte Anspruch auf einen zusätzlichen Leistungszuschlag im Pflegeheim, gestaffelt nach der Aufenthaltsdauer. Allerdings macht er nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Pflege zu Hause?

Laut statistischem Bundesamt werden rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt. Meist erfolgt die Pflege durch pflegende Angehörige. Häufig unterstützt sie dabei ein ambulanter Pflegedienst. Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen machen rund ein Fünftel der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland aus (www.destatis.de).

In niedrigeren Pflegegraden werden Pflegebedürftige häufig zu Hause gepflegt. In Pflegegrad 3 oder 4 werden von den Angehörigen häufig die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes zur Entlastung genutzt. In Pflegegrad 5 ist aufgrund des erhöhten Pflegebedarfs von einer Heimunterbringung auszugehen.

Angehörige, die ihr pflegebedürftiges Familienmitglied bei höherem Pflegegrad zu Hause pflegen, bezahlen, sofern die Mittel dazu vorhanden sind, häufig auch 24-Stunden-Kräfte zur Entlastung. Diese Art der Pflege mit deutschen Pflegekräften zu leisten ist für viele Familien nicht finanzierbar.

Deshalb wird oft eine Lösung mit ausländischen Pflegekräften nach dem Entsendemodell in Anspruch genommen. Obwohl diese Betreuungs­kräfte keine Behandlungspflege übernehmen können, werden Grundpflege, Mobilisierung und Haushalt von der Betreuungskraft übernommen. Mit der Ergänzung durch einen ambulanten Pflegedienst gilt diese Form der 24-Stunden-Betreuung als eine ideale Lösung für die häusliche Pflege.

Aufgrund des deutschen Mindestlohns in der Pflege kann jedoch auch eine ausländische Betreuungskraft nicht unter rund 2.200 Euro pro Monat legal beauftragt werden. Hinzu kommt der benötigte Wohnraum. (www.pflege.de).

Im nachfolgenden Kostenbeispiel zu einer häuslichen Pflege sind wir von monatlichen Einkünften von 1.500 Euro und eher niedrigen Lebenshaltungskosten und Konsum ausgegangen. In Pflegegrad 4 sind wir beispielhaft davon ausgegangen, dass eine häusliche Pflegehilfe nach dem Entsendungsmodell zur Entlastung beschäftigt wird. Da dies keine professionelle Pflegefachkraft ist, bezahlen die Pflegekassen nur das Pflegegeld, so als ob die Pflege durch Angehörige geleistet würde.

Es können somit das Pflegegeld (728 Euro im Monat) und Verhinderungspflegegeld (bis zu 1.612 Euro jährlich, also 134 Euro monatlich) genutzt werden. Wurde darüber hinaus die Kurzzeitpflege im laufenden Jahr noch nicht beansprucht, besteht ggf. auch die Möglichkeit, 50 Prozent des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege zusätzlich zum Verhinderungspflegegeld zu beantragen. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 806 Euro jährlich also rund 67 Euro monatlich.

Wir haben den Finanzbedarf geschätzt und die Lücke ermittelt, die trotz Leistung der gesetzlichen Pflege­versicherung aktuell zu schließen ist. Es ergeben sich folgende zusätzliche Kosten im Monat:

Beispielhafte Berechnung für Pflegekosten bei der Pflege zu Hause (Stand 2024):

Kosten pro Monat

Pflegegrad 1
Pflege zuhause durch Angehörige

Pflegegrad 2
Pflege zuhause
durch Angehörige

Pflegegrad 3
Pflege
zuhause
durch ambulanten Pflegedienst

Pflegegrad 4
Pflege zuhause
durch Angehörige
unterstützt durch eine
24-Stunden Pflegekraft (Entsendungsmodell*)

Einkünfte

1.500

1.500

1.500

1.500

- Kosten (Miete, Nebenkosten, Lebenshaltung und Konsum etc.)

1.400

1.400

1.400

1.400

= Eigenmittel

100

100

100

100

+ Leistungen der Pflegekasse

125

332

1.432

765 Pflegegeld
+ 134 Verhinderungspflegegeld
+ 67 Kurzzeitpflegegeld  

- Pflegekosten

400

900

2.200

2.500

= Monatliche Versorgungslücke

175

468

668

1.534

* Das Entsendungsmodell einer 24 Stunden Pflegekraft bietet entscheidende Vorteile: Es ist mit Kosten zwischen 2.200 und 3.200 Euro im Monat die günstigste Variante der 24 Stunden Pflege und bedeutet für Sie als Angehörigen den geringsten Aufwand. Um die Organisation der Pflege, die Zahlung von Sozialabgaben und die Anreise der Pflegekraft kümmert sich der Anbieter (www. https://www.pflegehilfe.org/24-stunden-pflege).

Monatliche Versorgungslücke: Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Pflegekosten ab und bringt eine erhebliche Versorgungslücke mit sich. Wie hoch die individuelle Versorgungslücke ist, variiert natürlich immer abhängig von den individuellen finanziellen Mitteln und den individuellen monatlichen Kosten.

Was gibt es bei der Pflegevorsorge zu bedenken?

Um sich dem Thema der Pflegevorsorge anzunähern, kann man sich konkret überlegen, wie die eigene Situation aussehen würde, wenn man zum Pflegefall werden sollte. Wie hoch der tatsächliche Bedarf für eine eventuelle spätere Pflegebedürftigkeit ist, lässt sich vorausschauend nur schwer abschätzen.

Man sollte jedoch nicht darauf setzen, dass die Alterseinkünfte (Rente, Pension usw.) schon ausreichen werden, um für die Kosten der Pflege aufzukommen. Auch sollte man bedenken, dass im Pflegefall ein Lebens-/Ehepartner noch ausreichend Rente/Pension übrighat, um davon leben zu können. Die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ durch den Sozialstaat greift nämlich erst dann, wenn das eigene Einkommen bzw. Vermögen von Ihnen und Ihrem Ehe-/Lebenspartner zum größten Teil aufgezehrt ist. Eventuell müssen auch die Kinder, entsprechend den gesetzlichen Regelungen, einen Elternunterhalt leisten.

Beratung zur Pflegevorsorge

Welche Form der Betreuung würden Sie im Pflegefall bevorzugen?

Wie ist Ihre familiäre Situation? Käme eine Pflege durch Angehörige in Frage? Wieviel Unterstützung würden Sie von Angehörigen in der Pflege selbst bekommen? Würden diese die Pflege beispielsweise ganz oder zumindest in Teilen übernehmen? In diesem Fall werden die Aufwände für ambulante Pflegedienste geringer. Welche Form der Betreuung (ambulant oder stationär) werden Sie bevorzugen? Mit welchem Pflegegrad rechnen Sie?

Den eigenen Lebensstandard auch bei Pflegebedürftigkeit erhalten

Natürlich möchte man seinen Lebensabend im gewohnten Umfeld verbringen. Doch man sollte sich auch damit auseinandersetzen, später in ein Pflegeheim zu gehen, wenn eine gute Pflege zu Hause nicht möglich ist. Würden Sie dann nur in ein besseres Pflegeheim gehen, das Ihnen auch gute Komfortleistungen bietet? Eine gute Pflegevorsorge ist für jeden wichtig, der im Alter nicht auf einen gewissen Lebensstandard verzichten und nicht den eigenen Angehörigen zur Last fallen will.

Regionale Unterschiede bei den Pflegekosten

Wer sein Leben z.B. in München, Berlin oder Hamburg verbracht hat, möchte kaum aus Kostengründen auf das Land umsiedeln, weil dort ein Pflegeheim günstiger ist. Bedenken Sie, dass Pflegeheime in Ballungsgebieten immer wesentlich kostspieliger sind.

Voraussichtliche Alterseinkünfte

Ein wesentlicher Ausgangspunkt um den eigenen Pflege-Absicherungsbedarf abzuschätzen, sind die voraussichtlichen Alterseinkünfte. Kann man in etwa einschätzen, wie viel Geld man zum Leben braucht, dann sieht man, ob noch genügend Mittel für Pflegeaufwendungen vorhanden wären. Eine Immobilie könnten Sie beispielsweise vermieten. Vermögen können Sie in der Regel am Lebensende verbrauchen. Bei alldem sollte man nicht vergessen einzukalkulieren, dass die Pflege zukünftig aus verschiedensten Gründen teurer wird (z.B. steigende Lohnkosten, allgemein steigende Kosten der Pflegeheime, Inflation usw.).

Geldbörse mit Münzen

Kostenentwicklung beobachten

Empfehlenswert ist es sich immer auf dem Laufenden zu halten, wie sich die Pflegekosten in Ihrer Region darstellen. Besuchen Sie z.B. die Internetseiten der Pflegeheime, hier sind die Kosten in der Regel ausgewiesen. Es gibt viele Faktoren die zu steigenden Preisen führen werden: Durch steigende Lohnkosten der Pflegekräfte zum Beispiel, steigen die Pflegesätze und damit auch die Eigenanteile der Heimbewohner. Das gleiche gilt für die Kosten ambulanter Pflegedienste oder einer 24-Stunden Pflegekraft, die falls notwendig bei Ihnen zu Hause wohnt. Ein weiterer Grund für den Kostenanstieg in Pflegeheimen: Ein Teil des von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteils besteht aus den Investitionskosten der Pflegeheime. Diese können den Pflegebedürftigen von den Einrichtungen gesondert in Rechnung gestellt werden.

Versorgungslücke auch bei niedrigen Pflegegraden kalkulieren

Denken Sie aber nicht nur an die hohen Pflegegrade. Bereits in Pflegegrad 1 kann man höhere Aufwendungen haben. Gerade in den niedrigen Pflegegraden 1 oder 2  sind die Leistungen der Pflegeversicherung so gering, dass diese häufig nicht ausreichen, um sich das Leben mit krankheits- oder altersbedingten Einschränkungen zu erleichtern. Denken Sie zum Beispiel an Kosten für eine Haushaltshilfe oder andere Hilfen für die Versorgung (z.B. Essenslieferdienste, Einkaufsdienste, Fahrdienste, Begleitdienste o.ä.). Klar ist, dass die sogenannte Versorgungslücke, also die Lücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der Pflegeversicherung umso größer wird, je höher der Pflegegrad ist.

Angespartes Vermögen ist im Fall der Pflege schnell aufgebraucht

Wenn es mit zunehmendem Alter zur Pflegebedürftigkeit kommt, ist diese meist unumkehrbar. Meist erhöht sich der Pflegebedarf und der damit einher gehende Pflegegrad. Damit steigen die Kosten und die finanziellen Aufwendungen des Pflegebedürftigen. Angenommen die Pflegebedürftigkeit dauert zwischen 5 bis 7 Jahre und die monatlichen Pflegekosten liegen bei 2.500 Euro, so summieren sich diese auf 30.000 Euro pro Jahr. Nach etwa 7 bis 10 Jahren wären 210.000 bis 300.000 Euro aufgebraucht. Ersparnisse und das Vermögen des Betroffenen werden so nach und nach vollständig aufgezehrt.

Doch viele Eltern möchten z.B. auch ihren Kindern ein Erbe hinterlassen. Ist das Vermögen aufgezehrt, können die Kinder (bei entsprechend hohem Einkommen ab 100.000 Euro Brutto/Jahr) für den Elternunterhalt herangezogen werden, was viele Eltern ebenfalls vermeiden möchten. Ist kein Vermögen vorhanden und haben die Kinder ebenfalls keine finanziellen Möglichkeiten die Eltern zu unterstützen, dann wird man zum Sozialfall im Alter.

Die persönliche Situation bedenken

Wenn es für Sie in Frage kommt, sich später zu Hause von Ihren Angehörigen pflegen zu lassen, dann ist es für Sie ggf. wichtig, die Angehörigen für ihre Pflegeleistung ausreichend ohne großen Verwaltungsaufwand bezahlen zu können. Denken Sie dabei auch an die soziale Absicherung des pflegenden Angehörigen. Wer Angehörige zu Hause pflegt, hat meist Einkommenseinbußen und muss Abstriche machen, was den eigenen Rentenanspruch betrifft.

Sind Sie dagegen alleinstehend oder haben keine Angehörigen, die sie im Pflegefall zu Hause betreuen würden, dann ist zu überlegen, wie man sich absichert, um die hohen Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, eine häusliche Rund-um-die-Uhr Pflegekraft oder ein Pflegeheim zu bezahlen.

Pflege zuhause

Fazit: Pflege ist in jedem Fall teuer

Zu bedenken ist: Auch wenn die Pflege zu Hause stattfindet, kann diese teuer sein: Denken Sie nicht nur an die hohen Kosten für häusliche, ambulante Pflegedienste. Denken Sie auch an eventuell notwendige Wohnraumanpassungen bzw. Umbaumaßnahmen, um die häusliche Pflege zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Die Pflegekassen bezuschussen dies zwar in gewissem Umfang, jedoch reichen die Zuschüsse oft bei weitem nicht aus.

Dazu kommen laufende Kosten für Heil- und Hilfsmittel sowie Medikamente. Hier bleibt dem Pflegebedürftigen immer ein Eigenanteil. Planen Sie auch häusliche Dienstleistungen ein, wie eine Haushaltshilfe oder sonstige Dienstleistungen wie Essenslieferungen, Fahrdienste usw., die das Leben erleichtern und vom Pflegebedürftigen selbst zu bezahlen sind.

Geht man in ein Pflegeheim, ist die finanzielle Belastung noch höher. Im Bundesdurchschnitt zahlt man, wie oben dargestellt im ersten Pflegejahr (Stand Januar 2024) einen Eigenanteil von 2.576,- Euro/Monat aus der eigenen Tasche. Je nach Region und Pflegeheimkomfort können die Kosten jedoch auch deutlich höher ausfallen (www.vdek.com).

Welche Möglichkeiten für eine private Pflegevorsorge gibt es?

Ausschlaggebend für die Möglichkeiten der privaten Pflegevorsorge ist immer die individuelle Situation, wie alt man ist und welche Einkünfte bzw. welches Vermögen man besitzt usw.. Doch welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es?

Im Folgenden zeigen wir verschiedene Möglichkeiten für eine private Pflegevorsorge für Sie im Überblick:

Vermögen und Immobilien

Wenn Vermögen und Rente zur Deckung der Pflegekosten nicht ausreichen, ist z.B. auch der Verkauf des Eigenheims die Option, auf die viele Menschen zurückgreifen müssen. Das verlangt oft auch das Sozialamt, wenn die Rente nicht für den Eigenanteil ausreicht. Der Immobilienverkauf oder die Immobilienverrentung ist eine häufige Lösung für pflegebedürftige Senioren, die keine Erben haben, ihre ambulanten Pflegekosten finanzieren müssen oder ganz in ein Pflegeheim gehen. Doch gerade wenn man z.B. Kindern das Haus vererben möchte, ist dies keine erstrebenswerte Finanzierungslösung.

Pflegezusatzversicherung

Eine private Pflegeversicherung ist dagegen für jeden geeignet, um für den Pflegefall vorzubeugen.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Arten der privaten Pflegeversicherung, die man zusätzlich abschließen kann: Die Pflegetagesgeld-, die Pflegekosten- und die Pflege-Rentenversicherung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines staatlich geförderten Tarifs, des Pflege-Bahr. Die verschiedenen Optionen sind nachfolgend kurz vorgestellt:

  • Eine Pflegetagesgeldversicherung eignet sich z.B. sehr gut für die häusliche Pflege. Im Pflegefall erhalten Sie, je nach Pflegegrad einen fest vereinbarten Betrag für jeden Tag, an dem Sie Pflege benötigen. Der Vorteil: Sie können das Geld frei verwenden, also damit sowohl pflegende Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder aber ein Pflegeheim bezahlen. Die Flexibilität der Pflegetagegeldversicherung ist ein großer Pluspunkt.
  • Die Pflegekostenversicherung ist eine gute Option als private Pflegezusatzversicherung, wenn eine Pflege durch Angehörige nicht möglich ist, man für die Pflege zu Hause also z.B. einen ambulanten Pflegedienst benötigt oder in ein Pflegeheim geht. Die Pflegekostenversicherung beteiligt sich anteilig bis zu einer vereinbarten Höchstsumme an den tatsächlich entstehenden Pflegekosten. Eine Erstattung erfolgt immer gegen Nachweis der Kosten.
  • Pflege Bahr: Hier handelt es sich immer um eine geförderte Pflegevorsorge, die staatlich mit 60 Euro/Jahr bezuschusst wird. Dabei erhalten die Versicherungsnehmenden die Zulage automatisch. Sie selbst müssen hierfür keinen gesonderten Antrag stellen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Anbieter von Pflege-Bahr-Tarifen im Pflegefall pro Pflegegrad einen Mindestbetrag auszuzahlen. Ab dem Pflegegrad 5 erhalten Versicherte den vollen Satz, der mindestens 600 Euro Pflegemonatsgeld beträgt
  • beträgt. Die Beträge landen monatlich als Gesamtsumme auf dem Konto des Versicherten.
  • Die Pflege-Rentenversicherung ist für eine ambulante und stationäre Pflege gleichwertig geeignet und wird ab dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit auf Lebenszeit ausbezahlt. Mit dieser Pflegerentenversicherung sichern Sie sich eine lebenslange Rente im Pflegefall.

Fazit

Zur Vorsorge für den Pflegefall gehören nicht nur Vollmachten oder Betreuungsverfügungen, sondern auch die finanzielle Absicherung von Pflegekosten. Private Pflegezusatzversicherungen bieten dafür gute Möglichkeiten. Je jünger Sie sind, desto günstiger steigen Sie mit Ihren Beiträgen ein. Dabei können Sie beim Abschluss Ihre Beiträge flexibel, je nach Einkommenssituation festlegen. So können Sie im Pflegefall das ganze Spektrum möglicher Pflegeleistungen nutzen: Beispielsweise für Pflege daheim durch qualifizierte Pflegekräfte und Pflegedienste. Oder für bestmögliche stationäre Versorgung im Pflegeheim.

 

Großeltern mit Enkelkinder