Leistungen der Pflegegrade

Sichern Sie sich die richtigen Leistungen von der privaten Pflegeversicherung und der staatlichen Pflegepflichtversicherung.

Denn nur wer in dem komplexen Thema Pflege gut informiert ist, hat bei der Beantragung von Pflegeleistungen und beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung entscheidende Vorteile. Sehr schnell geht es hier um Hunderte von Euros, die man hat oder nicht. Jeden Monat!

Tabellarische Leistungsübersicht in den fünf Pflegegraden

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Häusliche Pflege: Pflegesachleistung (z.B. durch ambulante Pflegedienste)
(pro Monat) 
Anspruch nur über Entlastungsbetrag 724 Euro 1.363 Euro 1.693 Euro 2.095 Euro
Häusliche Pflege: Pflegegeld (pro Monat)  - 316 Euro 545 Euro 728 Euro 901 Euro
Verhinderungspflege: durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder, für bis zu 6 Wochen (pro Kalenderjahr) - 474 Euro 817,50 Euro 1.092 Euro 1.351,50 Euro
Verhinderungspflege: durch sonstige Personen, für bis zu 6 Wochen (pro Kalenderjahr) - 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro
Kurzzeitpflege: für bis zu 8 Wochen (pro Kalenderjahr) Anspruch nur über Entlastungsbetrag 1.774 Euro 1.774 Euro 1.774 Euro 1.774 Euro
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege (pro Monat) Anspruch nur über Entlastungsbetrag 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro
Entlastungsbetrag, bei ambulanter Pflege (pro Monat) 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro
Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen (pro Monat) 214 Euro 214 Euro 214 Euro 214 Euro 214 Euro
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen (einmalig) 2.500 Euro 2.500 Euro 2.500 Euro 2.500 Euro 2.500 Euro
Vollstationäre Pflege (pro Monat) 125 Euro 770 Euro 1.262 Euro 1.775 Euro 2.005 Euro
Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung folgende nach der Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge: - Ab dem ersten Monat 5 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, nach 12 Monaten 25 Prozent, nach 24 Monaten 45 Prozent und nach 36 Monaten 70 Prozent.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
(pro Monat)
40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel (Aufwendungen je Hilfsmittel in Höhe von)

100 Prozent der Kosten. Ggf. eigene 
Zuzahlung von
10 Prozent, höchstens 
25,00 Euro je Pflegehilfsmittel. Technische Pflegehilfsmittel 
vorrangig leihweise. 

100 Prozent der Kosten. Ggf. eigene
Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25,00 Euro je Pflegehilfsmittel. Technische Pflegehilfsmittel  vorrangig leihweise.
100 Prozent der Kosten. Ggf. eigene
Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens
25,00 Euro je Pflegehilfsmittel. Technische Pflegehilfsmittel   vorrangig leihweise.
100 Prozent der Kosten. Ggf. eigene
Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25,00 Euro je Pflegehilfsmittel. Technische Pflegehilfsmittel  vorrangig leihweise.
100 Prozent der Kosten. Ggf. eigene Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25,00 Euro je Pflegehilfsmittel. Technische Pflegehilfsmittel  vorrangig leihweise.
Hausnotruf/pro Monat 25,50 Euro 25,50 Euro 25,50 Euro 25,50 Euro 25,50 Euro
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme) 4.000 Euro 4.000 Euro 4.000 Euro 4.000 Euro 4.000 Euro
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen (pro Monat) 50 Euro 50 Euro 50 Euro 50 Euro 50 Euro