Hallesche

Pflegezusatzversicherung

Die Hallesche Krankenversicherung a.G. ist ein deutscher Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Stuttgart.

Seit 1994 ist sie mit der Alten Leipziger Lebensversicherung in einem Gleichordnungskonzern, der ALH Gruppe verbunden, in dem beide Unternehmen ihre rechtliche Selbstständigkeit behalten haben. Als langjährig erfolgreicher Finanzdienstleister hat das Unternehmen alle Produkte rund um die Themen Versicherungen und Finanzen im Portfolio. Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei der Lebens- und Krankenversicherung. Die Hallesche Krankenversicherung a.G. bietet das gesamte Spektrum der privaten Krankenvoll-, Krankentagegeld-, Krankenzusatzversicherung  und Pflegeversicherung an, darunter auch die private Pflegezusatzversicherung.

Mit der Pflegezusatzversicherung der Halleschen erhalten Sie exzellente Leistungen für maximale Sicherheit im Pflegefall. Mit flexibler Beitragsgestaltung kann dabei jeder den Versicherungsschutz gut an die individuelle Lebenssituation anpassen.

Großmutter Mutter Tochter
Patient und Betreuerin verbringen Zeit miteinander

Die Vorteile der Pflegezusatzversicherung OLGAflex auf einen Blick

Bei der Pflegezusatzversicherung der Halleschen mit der Tarifbezeichnung OLGAflex handelt es sich um eine Pflegetagegeldversicherung mit gestaffelten, prozentualen Leistungen. Als Versicherungsnehmer legen Sie die monatliche Leistung für den höchsten Pflegegrad 5 selbst fest. Die Leistungen für die Pflegegrade 1 bis 4 errechnen sich daraufhin prozentual aus dem im Pflegegrad 5 festgelegtem Pflegegeld.

Versichert werden kann im Tarif OLGAflex ein maximales Pflegetagegeld von 150 Euro pro Tag (4.500 Euro pro Monat). Die Versicherung hat weltweite Geltung. Nur beim Abschluss muss die versicherte Person in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung versichert sein und einen deutschen Wohnsitz haben.

 Zu den Highlights der Pflegezusatzversicherung OLGAflex gehören:

  • 100 % Pflegegeldauszahlung bereits ab Pflegegrad 2 bei vollstationärer Pflege.
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4.
  • Hohe Extrazahlungen: Bei Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5 erhält man 60 Tagessätze. Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit (ebenfalls Pflegegrad 4 oder 5) erhält man 210 Tagessätze.
  • Möglichkeit alternativer Begutachtungsverfahren zur gesetzlichen Begutachtung der Pflegepflichtversicherung zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit.
  • Umfangreiche Assistance-Leistungen: 24-h-Organisationsgarantie (Pflegekraft zur ambulanten Pflege, Haushaltshilfe, Hausnotruf- und Fahrdienste und vieles mehr).

Besondere Flexibilität der Pflegezusatzversicherung OLGAflex

Pflegeversicherung frühzeitig abschliessen

Kennzeichnend für den Tarif OLGAflex der Halleschen ist eine besonders flexible Beitragsgestaltung, die den günstigen Einstieg in die Pflegevorsorge ermöglichen soll: Die Hallesche ermöglicht dies wahlweise durch eine Beitragskalkulation ohne Altersrückstellungen.

Man kann zwischen der klassischen Beitragszahlung oder einem reduzierten Startbeitrag wählen – bei identischem Versicherungsschutz. Hierfür gibt es den Tarif OLGAflex in zwei Tarifstufen: OLGAflex.AR und OLGAflex.Ri. In der Tarifstufe OLGAflex.Ri werden zunächst keine Rückstellungen fürs Alter gebildet. Daher ist diese Tarifstufe deutlich günstiger. Der Tarif OLGAflex.Ri mit reduziertem Startbeitrag kann nur mit einem Eintrittsalter von 21 bis 60 Jahren abgeschlossen werden. Dieser wird im Versicherungsverlauf in den Tarif OLGAflex.AR umgestellt, welcher dann ab diesem Zeitpunkt Altersrückstellungen bildet.  

Bei zeitweisen finanziellen Engpässen (z.B. Eigenheimfinanzierung, Elternzeit, Arbeitslosigkeit etc.) ist im laufenden Vertrag eine Rückumstellung zur Beitragsreduktion möglich, um die volle Pflegevorsorge trotzdem weiterführen zu können. Bis dahin gebildete Altersrückstellungen bleiben erhalten

Zum Anpassen der Versicherung an Inflation, steigende Kosten und höhere Absicherungswünsche kann man den Vertrag lebenslang dynamisieren - auch im Leistungsfall.

Nicht zuletzt ist es bei der Halleschen auch möglich, staatlich gefördert vorzusorgen (Pflege-Bahr). Mit dem Tarif der Halleschen FÖRDERbar sichern Sie sich den staatlichen Zuschuss von 5 Euro pro Monat bzw. 60 Euro pro Jahr.

Die Leistungen der Pflegezusatzversicherung OLGAflex im Überblick

Die Pflegeleistungen von OLGAflex sind sehr bedarfsgerecht. Es wird bei der Pflegegeldzahlung zwischen ambulanter und stationärer Pflege unterschieden. Insbesondere in der vollstationären Pflege ist umfassende Unterstützung schon in den niedrigeren Pflegegraden erforderlich. Mit OLGAflex entsteht hier keine Finanzierungslücke: Die pflegebedürftige Person erhält bereits ab Pflegegrad 2 die volle 100 % Leistung des versicherten Pflegetagegeldes. Wichtig auch: OLGAflex erstattet das versicherte Pflegetagegeld auch bei Durchführung eines stationären Krankenhaus-, Reha- und Kuraufenthaltes. Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit schon vorher festgestellt war.

Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad sowie der Art der Pflege (ambulant/stationär) ab.

Leistung

Ambulante Pflege (zuhause)

Stationäre Pflege (Pflegeheim)

Pflegegrad 1

10 %

10 %

Pflegegrad 2

30 %

100 %

Pflegegrad 3

70 %

100 %

Pflegegrad 4

100 %

100 %

Pflegegrad 5

100 %

100 %

 

Die Leistungsmerkmale von OLGAflex im Überblick:

Älteres Paar liest gemeinsam
  • Freie Auszahlung des Pflegegeldes: Das Pflegetagegeld wird ohne Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit in den Pflegegraden 1 bis 5 gezahlt.
  • Bei ambulanter Pflege die gleiche Leistung auch bei der Pflege durch Angehörige.
  • Bei stationärer Pflege: 100 % Leistung bereits ab Pflegegrad 2.
  • Verzicht auf Warte- und Karenzzeiten.
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4.
  • Rückwirkende Leistungen ab Beginn der Pflegebedürftigkeit (bis zu 3 Jahre rückwirkend).
  • Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit wegen Suchterkrankung oder in Folge von bedingtem Vorsatz.
  • Leistung auch während einer stationären Heilbehandlung im Krankenhaus, stationären Rehabilitationsmaßnahme bzw. Kur- und Sanatoriumsbehandlung. Voraussetzung: Die Pflegebedürftigkeit wurde schon vor Beginn des Aufenthalts gutachterlich festgestellt.
  • Mehrfachleistung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 bzw. 5: insgesamt 60 Tagessätze extra (Beispiel: Bei einem versicherten Pflegemonatsgeld von 4.500 Euro wären dies einmalig 9.000 Euro).
  • Unfallhilfe: bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 oder 5 insgesamt Auszahlung von 210 Tagessätzen extra. (Beispiel: Bei einem versicherten Pflegemonatsgeld von 4.500 Euro wären dies einmalig 31.500 Euro).
  • Alternative Pflegeeinstufung zur gesetzlichen Begutachtung möglich: Auf Antrag ist eine alternative Pflegeeinstufung zur gesetzlichen Begutachtung möglich. Voraussetzung hierfür ist das Gutachten der Pflegepflichtversicherung. Die alternative Pflegebegutachtung erfolgt nach der ADL Definition (Activities of Daily Living) bzw. bei eingeschränkter Alltagskompetenz (bedingt durch eine demenzielle Erkrankung) nach der Reisberg Skala. Der Leistungsanspruch ergibt sich nach der für Sie günstigeren Einstufung.
  • Dynamik ohne Altersbegrenzung: Das Pflegetagegeld erhöht sich alle 2 Jahre ohne Gesundheitsprüfung automatisch um 5 % – auch wenn der Pflegefall bereits eingetreten ist. Falls Sie diese Anpassung nicht wünschen, können Sie widersprechen.
  • Weltweite Geltung: lediglich bei Abschluss muss die versicherte Person in der gesetzlichen Pflegekasse versichert sein und einen deutschen Wohnsitz haben
  • Umfangreiche Assistance-Leistungen: 24-h-Organisationsgarantie (Pflegekraft zur ambulanten Pflege, Haushaltshilfe, Hausnotruf- und Fahrdienste und vieles mehr).
  • Optionsrecht: Bei Einführung neuer Tarife in Folge Änderung gesetzlichen Grundlagen in der gesetzlichen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung zur Einstufung in Pflegegrade besteht die Option, ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von 3 Monaten in die neuen Tarife zu wechseln

Leistungsbeispiel: Pflegetagegeldversicherung Hallesche OLGAflex

Das folgende Kostenbeispiel zeigt die Versorgungslücke bei Pflegegrad 3 in der ambulanten und stationären Pflege auf. Wie hoch der Kostenanteil ist, den die gesetzliche Pflege­pflichtversicherung des Pflegebedürftigen übernimmt, hängt ab vom Pflegegrad und der Art der Pflege (ambulant oder stationär). Für die restlichen Kosten muss der Betroffene selbst aufkommen.

Die Beispielrechnung zeigt die Versorgungslücke in Pflegegrad 3 und die Leistungen der Pflegezusatzversicherung OLGAflex (Stand 2024): 

Pflegegrad 3

 

Durchschnittliche Kosten ambulante Pflege durch Pflegedienst:
2.700 Euro

Durchschnittliche Kosten vollstationäre Pflege:

4.045 Euro

Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

1.432 Euro

1.262 Euro (zzgl. 207 Euro erstes Pflegejahr) *

Versorgungslücke (Eigenanteil)

1.268 Euro

2.576 Euro

Monatliche Leistung Hallesche OLGAflex, versichertes Pflegemonatsgeld: 2.400 Euro

1.680 Euro

(= 70 %)

2.400 Euro

(= 100 %)

Verbleibender Eigenanteil

0 Euro

Es verbleiben 412 Euro zur freien Verfügung.

176 Euro


Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten, Stand 2024: https://www.vdek.com

* In der Übersicht ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege inkl. Leistungszuschlag im 1. Pflegejahr ausgewiesen. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Allerdings macht er nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden.

Die Tarifstufen von OLGAflex

Der Tarif OLGAflex steht bei Abschluss wahlweise in Tarifvarianten mit Bildung von Altersrückstellungen (OLGAflex.AR ) oder ohne die Bildung von Altersrückstellungen (OLGAflex.Ri) zur Verfügung.

Die Tarifvarianten sind mit Ausnahme der im Folgenden beschriebenen Abweichungen identisch.

Tarifstufe OLGAflex.AR

Der Tarif OLGAflex.AR beinhaltet ab dem 21. Lebensjahr die Bildung von Altersrückstellungen.

  • Es handelt sich dabei um die klassische Beitragszahlung, mit einem integrierten Sparanteil zur Beitragsstabilisierung für das Alter.
  • Den Tarif OLGAflex.AR kann man zur Beitragsreduzierung – auch teilweise – in Tarifstufe OLGAflex.Ri (ohne Bildung von Altersrückstellungen) umstellen. Die Altersrückstellungen bleiben erhalten und werden bei einem späteren Rückwechsel angerechnet.
  • Der Tarif OLGAflex.AR kann ohne Altersbeschränkung abgeschlossen werden.
Tarifdetails
Uhr und Geldscheine

Was versteht man unter Altersrückstellungen?

Altersrückstellungen werden gebildet, um den Versicherungsbeitrag der Pflegeversicherung im Alter stabiler zu halten. Der Beitrag mit Altersrückstellungen ist so kalkuliert, dass er in jungen Jahren höher ist als die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. (Ausführliche Informationen zum Thema Altersrückstellung finden Sie im Menüpunkt: Versicherungsratgeber – Pflegezusatzversicherungen mit Altersrückstellungen).

Tarifstufe OLGAflex.Ri

Der Tarif OLGAflex.Ri bildet zu Beginn des Vertrags keine Altersrückstellungen.
Das ist die Beitragsvariante „reduzierter Startbeitrag in den ersten Versicherungsjahren“.

Zu beachten ist: Der Tarif OLGA-flex.Ri kann nur mit einem Eintrittsalter von 21 bis 60 Jahren abgeschlossen werden. Der Tarif ist sehr gut geeignet für den preisgünstigen Einstieg in die Pflegevorsorge – bei voller Leistung von Anfang an. Damit im Alter trotzdem ausreichend Rückstellungen zur Verfügung stehen, wird allmählich von OLGAflex.Ri in OLGAflex.AR. – wahlweise  freiwillig oder planmäßig - wie folgt umgestellt:

Freiwillige Umstellung in den Tarif OLGAflex.AR

Man kann die freiwillige Umstellung in den Tarif OLGAfelx.AR (mit Bildung von Altersrückstellungen) jederzeit zum nächsten Monatsersten verlangen.

  • Die Umstellung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung, sofern das Pflegetagegeld unverändert bleibt. Möchte man das Pflegetagegeld erhöhen, erfolgt eine Gesundheitsprüfung nur für den erhöhten Teil.
  • Das versicherte Pflegetagegeld kann man auch auf beide Tarifstufen OLGAflex.RI und OLGAflex.AR aufteilen.

Planmäßige Umstellung in den Tarif OLGAflex.AR

Das nach Tarifstufe OLGAflex.Ri versicherte Pflegetagegeld wird ohne Gesundheitsprüfung planmäßig – auch bei Pflegebedürftigkeit – in den Tarif OLGA-flex.AR wie folgt umgestellt:

  • Zum ersten Mal im 5. Versicherungsjahr und danach alle 2 Jahre werden 10 Euro des versicherten Pflegetagegeldes in die Tarifstufe OLGAflex.AR umgestellt.
  • Die Versicherung in Tarif OLGAflex.Ri endet spätestens am Ende des Jahres, in dem man das 60. Lebensjahr vollendet hat.
  • Sofern nach Vollendung des 60. Lebensjahres noch Tagegeld im Tarif OLGAflex.Ri versichert ist, wird dieses zum 01.01. des Folgejahres in die Tarifstufe OLGAflex.AR umgestellt.
Tarifdetails

Früh vorsorgen und sparen

Sparschwein

Je früher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger bleibt der Beitrag für den Rest des Lebens.

Bei Abschluss können Sie Ihre Beiträge flexibel, je nach Einkommenssituation festlegen. Dabei ist der monatliche Beitrag für private Pflegezusatzversicherungen oft viel geringer, als die meisten glauben. 

Nutzen Sie einfach unseren kostenfreien und unabhängigen Rechner für einen ersten Beitragsvergleich!

Hier geht´s zum Rechner: 

Monatliche Auszahlung im Pflegefall

OLGAflex (50%AR/50%Ri)

In der Tarifvariante OLGAflex (50% AR/50%Ri) werden nur in einer Beitragshälfte Altersrückstellungen gebildet. Durch diese Aufteilung ist der Gesamtbeitrag günstiger, dennoch werden bereits anteilig Altersrückstellungen gebildet.

  • Man kann den Tarif - ebenfalls freiwillig oder planmäßig (analog OLGAflex.Ri) – zu 100 % in Tarifstufe OLGAflex.AR umstellen.
  • Sofern nach Vollendung des 60. Lebensjahres noch Tagegeld in der Tarifstufe OLGAflex.Ri versichert ist, wird dieses zum 01.01. des Folgejahres in die Tarifstufe OLGAflex.AR umgestellt.
Tarifdetails

Staatlich geförderter Pflegeschutz (Tarif FÖRDERbar)

Mit dem FÖRDERbar der Halleschen sichern Sie sich einen staatlichen Zuschuss von 5 Euro pro Monat bzw. 60 Euro pro Jahr. Mit einem Mindesteigenbeitrag von 10 Euro pro Monat (bzw. 120 Euro pro Jahr).

Der Tarif kann ab dem 18. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Es gibt kein Aufnahmehöchstalter und keine Gesundheitsprüfung - nur pflegebedürftig dürfen Sie noch nicht sein und es dürfen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen worden sein.

Leistungen:

Der FÖRDERbar der Halleschen sieht ausgehend von einem mindestens versicherten monatlichen Pflegegeld von 600 Euro in Pflegegrad 5 die folgenden prozentual gestaffelten Pflegegeldleistungen für die Pflegegrade 1 bis 5 vor:

Pflegegrad

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad
5

Erstattungssatz in % der in Pflegegrad 5 vorgesehenen Geldleistung

10 %

20 %

30 %

50 %

100 %

Entspricht einer monatlichen Pflegegeldzahlung von

60 Euro

120 Euro

180 Euro

300 Euro

600 Euro (mind. Pflegemonatsgeld)

Wie dargestellt, sichert der Fördertarif der Halleschen ein monatliches Pflegetagegeld von 600 Euro in Pflegegrad 5 ab. Da der FÖRDERbar die Versorgungslücke der Pflegepflichtversicherung nicht schließt, kann man diesen auch mit dem Tarif OLGAflex kombinieren.

Dies verbindet die staatliche Förderung mit den Möglichkeiten von OLGAflex. Hierbei bezieht man im Pflegefall sowohl das beim FÖRDERbar vereinbarte Tagegeld als auch das frei vereinbarte Tagegeld von OLGAflex. Die staatliche Förderung bleibt dabei erhalten.

Leistungsmerkmale FÖRDERbar:

  • Auszahlung des Pflegegeldes: Freie Verfügbarkeit. Die Kostenerstattung bei ambulanter und stationärer Pflege ist identisch.
  • Keine Gesundheitsprüfung. Risikozuschläge werden nicht erhoben.
  • Staatliche Förderung: Nur der nach Anrechnung der staatlichen Zulage von monatlich 5 Euro verbleibende Eigenanteil der Prämie ist zu zahlen.
  • Wartezeit fünf Jahre. Entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.
  • Wegfall der Wartezeit für Kindernachversicherung: Für Kinder, die innerhalb von 2 Monaten zum Tag der Geburt nachversichert werden, entfällt die Wartezeit ebenfalls. Gleiches gilt für minderjährige adoptierte Kinder, maßgebend ist dann der Adoptionszeitpunkt.
  • Dynamik: Dynamisierung bis zur Höhe der allgemeinen Inflationsrate.
  • Ruhen bei Hilfebedürftigkeit: Bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuchs (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung etc.) kann man den Versicherungsvertrag drei Jahre ruhen lassen.
  • Geltungsbereich: analog Pflegepflichtversicherung: Im Ausland wird das versicherte Pflegegeld nur gezahlt, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung dort ebenfalls Leistungen erbringt. In der Europäischen Union und in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz ist das regelmäßig der Fall.

Hinweis: Beim FÖRDERBAR der Halleschen gilt - im Gegensatz zu den alternativen Begutachtungsverfahren im Tarif OLGAflex - zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ausschließlich nur die Pflegegrad-Einstufung der Pflege-Pflichtversicherung!

Nutzen Sie die flexiblen Möglichkeiten zur Gestaltung Ihrer Pflegevorsorge

Wie findet man die richtige Pflegeversicherung?

Die Hallesche bietet mit dem PflegeSchutzbrief OLGAflex flexible Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung der Pflegevorsorge. Die Pflegetagegeldleistungen von OLGAflex sind sehr bedarfsgerecht an die Versorgungslücken der Pflegepflichtversicherung angepasst. Insbesondere in der vollstationären Pflege ist durch die 100 % -Leistung die nötige umfassende Unterstützung schon ab dem Pflegegrad 2 gewährleistet.

Kennzeichnend für die Pflegetagegeldversicherung der Halleschen OLGAflex ist, dass man die Möglichkeit hat den Beitrag flexibel zu gestalten – bei voller Leistung von Anfang an. Besonders jüngeren Menschen wird damit der frühzeitige Einstieg in die wichtige Pflegevorsorge ermöglicht.

Die Hallesche ermöglicht dies durch eine Kalkulationsvariante ohne Altersrückstellungen. Damit kann man den Vertrag bei vollem Versicherungsschutz auch mit anfänglich niedrigem Beitrag finanzieren. Dies wird später durch höhere Beitragszahlungen ausgeglichen. Zu beachten: Je niedriger der Startbeitrag gewählt wird, desto mehr steigt der Beitrag in den kommenden Jahren. Die Entwicklung des Beitrags kann man sich im Voraus anzeigen lassen.

Alternative Pflegebegutachtung (ADL) als zweite Chance

Hervorzuheben ist nicht zuletzt, dass man bei OLGAflex die Möglichkeit hat, eine alternative Pflegebegutachtung zu beantragen. So bekommt man eine zweite Chance für einen Leistungsanspruch, wenn man z.B. die Pflegegradeinstufung der Pflegepflichtversicherung für zu niedrig hält oder keinen Pflegegrad zuerkannt bekommen hat. Dann kann man bei OLGAflex das alternative Begutachtungsverfahren nach ADL (activities of daily living) oder der Reisberg-Scala (bei eingeschränkter Alltagskompetenz) beantragen. Die letztliche Einstufung richtet sich immer nach dem für den Versicherungsnehmer günstigeren Ergebnis.

Wir unterstützen Sie

Am Laptop tippen

Nutzen Sie unsere Erfahrung zur passenden Gestaltung Ihrer Pflegevorsorge: Der Tarif OLGAflex der Halleschen ist insgesamt sehr bedarfsgerecht und lässt sich sehr gut an sich ändernde Lebensverhältnisse anpassen. So wird es jedem ermöglicht den wichtigen Pflegeversicherungsschutz das ganze Leben zu behalten.

Neben den günstigen Startbeiträgen ist auch zwischendurch eine Umstellung auf niedrigere Beiträge möglich. Bei finanziellen Engpässen wie z.B. Studium, Elternzeit, Arbeitslosigkeit ec. kann man wieder umsteigen und den Beitrag reduzieren -  ohne Leistungseinschränkung und ohne Angabe von Gründen. Dies ermöglicht die volle Pflegevorsorge auch in Lebensphasen aufrecht zu erhalten, in denen das Geld vorübergehend knapp ist. Die Rückumstellung geht automatisch und ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Vorteil: Ihr Versicherungsschutz bleibt in voller Höhe erhalten. Vorher bereits aufgebaute Alterungsrückstellungen werden solange "geparkt", bis wieder in die Tarifstufe OLGAflex.AR umgestellt wird.

Um den Wert der Pflegeversicherung zu sichern kann man den Beitrag dynamisieren, auch wenn der Pflegefall bereits eingetreten ist. Positiv ist, dass bei OLGAflex eine Dynamisierung ohne Altersbeschränkung möglich ist.

Sie haben eine Frage zur Gestaltung Ihres Pflegeversicherungsschutzes mit dem Tarif OLGAflex? Gerne stehen Ihnen dazu unsere Pflegeversicherungsexperten für eine persönliche Beratung und ein individuelles Angebot zur Verfügung.

Sie erreichen uns dazu unter der Telefon Hotline 089 - 402 873 99 oder unter info@test-pflegeversicherung.de.