Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Den Pflegegrad 4 erhalten Pflegebedürftige, die nachweislich unter einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ leiden. Der Pflegebedürftige ist aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr imstande seinen Alltag alleine zu bewältigen. Wer Pflegegrad 4 erhält benötigt in der Regel schon eine Betreuung rund um die Uhr.

Wir beantworten nachfolgend die wichtigsten Fragen zum Pflegegrad 4. Wir zeigen auf, wer den Pflegegrad 4 bekommt, welche Leistungen den Pflegebedürftigen zustehen und welche Kosten entstehen können.

Senior mit Aufstehhilfe
Vorbereiten des Krankenbettes

Die Pflegegrad 4 Definition

Der Pflegegrad 4 bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“. Personen, die ihre Selbstständigkeit im Alltag fast gar nicht mehr aufrechterhalten können, werden mit Pflegegrad 4 eingestuft. Das bedeutet, dass der Pflegebedürftige, der in Pflegegrad 4 eingestuft ist, oftmals rund um die Uhr auf fremde Unterstützung angewiesen ist.

Um in den Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, muss man als Betroffener wie in allen anderen Pflegegraden auch, einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD für gesetzlich Versicherte) bzw. MEDICPROOF (für Privat Versicherte) ist für die Begutachtung des Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld zuständig.

Pflegebegutachtung

Die Beurteilung des Gutachters im Begutachtungsverfahren (dem sogenannten neuen Begutachtungsassessment) umfasst die sechs wichtigen Bereiche des alltäglichen Lebens: Bei der Mobilität wird z.B. beurteilt, ob Ihr Angehöriger sich selbstständig im Bett umdrehen oder ob er/sie aus einer sitzenden Position selbstständig aufstehen kann. Betroffene des Pflegegrades 4 sind oft auch in ihrer Mobilität stark eingeschränkt, bettlägerig oder benötigen eine intensive Betreuung.

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Mit Blick auf kognitive und kommunikative Fähigkeiten wird u.a. beurteilt, ob der Pflegebedürftige Personen aus seinem näheren Umfeld erkennt und ob er eine örtliche und zeitliche Orientierung hat. Wichtig ist auch, ob etwaige Gefahren und Risiken erkannt werden. Festgestellt wird zudem, ob Verhaltensauffälligkeiten, wie z.B. Aggressionen oder Wahnvorstellungen bestehen. Aufgrund starker kognitiver Einschränkungen werden Personen mit fortgeschrittener Demenzerkrankung damit häufig in Pflegegrad 4 eingestuft.

Weiter geht es um die Fähigkeit zur selbstständigen Körperpflege, die eigenständige Ernährung und den eigenständigen Toilettengang. Im Fragenbereich zum Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen wird z.B. gefragt, ob Hilfe bei der Medikamenteneinnahme nötig ist. Im Bereich zur Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte wird z.B. überprüft, ob der Betroffene den Tagesablauf selbstständig planen kann und ob der Betroffene noch in der Lage ist, Kontakte zu pflegen.

Führen Sie ein Pflegetagebuch

Der Zeitaufwand für die Pflege spielt bei der Einstufung, wie in den anderen Pflegegraden auch, eine nachgeordnete Rolle. Vorrangig ist in allen Punkten die Beurteilung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen. Dennoch ist es immer hilfreich, wenn die Angehörigen ein Pflegetagebuch führen. Dies erleichtert immer die Einschätzung, wie sehr die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist.

In einem Pflegetagebuch sollten Sie täglich aufschreiben, welche Hilfen und Pflegeleistungen tagsüber und auch nachts benötigt werden. Dazu gehören z.B. genaue Notizen zur Unterstützung bei der Körperpflege, Bewegung, Ernährung, oder die Versorgung im Haushalt. Ist ein Pflegetagebuch gut geführt, bewilligt die Pflegeversicherung womöglich viel einfacher den tatsächlichen Pflegegrad. Vorlagen für ein Pflegetagebuch gibt es unter anderem kostenlos im Internet.

Pflegetagebuch

Wann bekommt man den Pflegegrad 4?

Wenn der Gutachter in der Pflegebegutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkten ermittelt, dann liegt eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor. Der Antragsteller erhält damit den Pflegegrad 4 und erfüllt die Voraussetzungen für die Leistungen bei Pflegegrad 4.

Welche Leistungen erhält man bei Pflegegrad 4?

Eine wichtige Frage, die sich Betroffene und Angehörige stellen: Welche Leistungen stehen dem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 zu und wie kann die Pflege organisiert werden? Es ist für Betroffene und Angehörige wichtig zu wissen, welche Leistungen ihnen zustehen und welche Entlastungsmöglichkeiten es für pflegende Angehörige gibt. 

Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 stehen erhöhte Leistungen der Pflegeversicherungen zu, weil ihre Selbstständigkeit sehr stark beeinträchtigt ist und sie einen hohen Unterstützungsbedarf haben.

Hier finden Sie alle Pflegegrad 4 Leistungen im Überblick 

(Stand 2024)

Leistung Pflegegrad 4
Häusliche Pflege: Pflegesachleistung (z.B. durch ambulante Pflegedienste) (pro Monat)  1.778 Euro
Häusliche Pflege: Pflegegeld (pro Monat)  765 Euro
Verhinderungspflege: durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder, für bis zu 6 Wochen (pro Kalenderjahr) 1.148 Euro
Verhinderungspflege: durch sonstige Personen, für bis zu 6 Wochen (pro Kalenderjahr) 1.612 Euro
Kurzzeitpflege: für bis zu 8 Wochen (pro Kalenderjahr) 1.774 Euro
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege (pro Monat) 1.612 Euro
Entlastungsbetrag, bei ambulanter Pflege (pro Monat) 125 Euro
Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen (pro Monat) 214 Euro
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen (einmalig) 2.500 Euro
Vollstationäre Pflege (pro Monat) 1.775 Euro
Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung folgende nach der Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge: Ab dem ersten Monat 15 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, nach 12 Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (pro Monat) 40 Euro

Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel (Aufwendungen je Hilfsmittel in Höhe von)

100 Prozent der Kosten. Ggf. ist eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25,00 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten. Technische Pflegehilfsmittel werden vorrangig leihweise, also unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme) 4.000 Euro
Hausnotruf (pro Monat)  25,50 Euro 
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen (pro Monat) 50 Euro
Neuregelung für Personen unter 25 Jahren der Pflegegrade 4 und 5
Pflegevertretung durch nahe Angehörige. Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr 1.530 Euro
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr 3.386 Euro

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4

Ab dem Pflegegrad 4 erhält der Pflegebedürftige von seiner Pflegekasse ein Pflegegeld in Höhe von 765 Euro monatlich (Stand 2024).

Eine Auszahlung erfolgt genau wie bei den Pflegegraden 2-5 unter der Voraussetzung, dass die Pflege zu Hause stattfindet.

Unser Tipp:

Stellen Sie den Pflegeantrag immer so frühzeitig wie möglich. Gerade z.B. bei Demenzerkrankungen wird manchmal zu lange gezögert. Denn wer zu lange mit dem Pflegeantrag wartet, verliert unnötig Geld und Entlastung, da die Leistungen der Pflegekassen erst ab dem Antragszeitpunkt genehmigt werden.

Euroscheine in der Hand

Verpflichtende Beratungstermine durch die Pflegekasse

Wer Leistungen bei Pflegegrad 4 bekommt, muss verpflichtend in jedem Jahresquartal eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür trägt die Pflegekasse. Die Beratungen werden in der Regel von ambulanten Pflegediensten durchgeführt.

Ziel der Beratung ist, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen falls nötig, theoretisch oder praktisch anzuleiten. Pflegekassen zahlen das Pflegegeld nicht aus, wenn die vorgeschriebenen Beratungstermine nicht wahrgenommen werden. Das einbehaltene Pflegegeld wird nicht rückwirkend zurückerstattet. Dies ist im Pflegeversicherungsgesetz so geregelt.

Unsere Empfehlung

Denken Sie auch daran, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Ab einem GdB (Grad der Behinderung) von 50 oder mehr gilt ein Mensch als schwerbehindert. Die Feststellung der Schwerbehinderung bewirkt zwar nicht unmittelbar die Gewährung von Leistungen; sie ist aber Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen und Nachteilsausgleiche in vielen Lebensbereichen. Der Antrag kann auch online gestellt werden unter www.schwerbehindertenantrag.bayern.de. Sprechen Sie am besten im Vorfeld mit Ihrem Hausarzt, um die erforderlichen Krankheitsunterlagen hierfür zusammen zu stellen.

Hilflose Menschen erhalten übrigens im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen H. Wer von der Pflegeversicherung den Pflegegrad 4 zugeteilt bekommen hat, erfüllt diese Voraussetzungen und erhält daher stets das Merkzeichen H. Bei Pflegegrad 3 kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Bei Pflegegrad 2 liegt noch keine Hilflosigkeit im Sinne des Schwerbehindertenrechts vor. Bei Kindern gelten für die Hilflosigkeit besondere Kriterien.

Wer über den Pflegegrad 4 oder 5 oder eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "BI" (Blindheit) oder "H"(Hilflose Personen) verfügt, kann für medizinisch notwendige Fahrten zum Arzt oder Zahnarzt auch ohne vorherige Erlaubnis seiner gesetzlichen Krankenkasse ein Taxi nehmen, für das die Kasse anschließend die Kosten übernimmt. Diese Regelung gilt auch für Betroffene mit Pflegegrad 3, wenn sie zusätzlich mobilitätseingeschränkt sind. Dennoch bleiben aber genügend Kosten für Fahrten, die selbst bezahlt werden müssen. Fahrten zum Abholen von Rezepten oder zum Erfragen von Befunden werden zum Beispiel nicht erstattet.

Unabhängige kostenlose Beratung und Unterstützung zum Thema Behinderung bieten übrigens alle Beratungsstellen, die unabhängige Teilhabeberatung anbieten. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter Zentrum Bayern Familie und Soziales (www.zbfs.bayern.de).

Seit dem 1.11.2022 gibt es übrigens einen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf Begleitung und Assistenz für Menschen mit Behinderungen während einer stationären Krankenhausbehandlung. 
Diese Leistung gehört zu den Assistenzleistungen im Rahmen der Leistungen zur sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

Pflegehilfsmittel, Badumbau und Hausnotruf bei Pflegegrad 4

Genau wie bei anderen Pflegegraden auch, haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 Anspruch auf weitere Unterstützungen, die durch die Pflegeversicherung bezahlt werden. Wichtig besonders bei immobilen Personen in Pflegegrad 4 sind häufig Barriere reduzierende Maßnahmen wie der Badumbau oder der Einbau eines Treppenlifts (4.000 Euro pro Maßnahme). Dazu kommen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40 Euro monatlich), technische Pflegehilfsmittel und der Hausnotruf (25,50 Euro/Monat), wenn die pflegebedürftige Person zu Hause lebt.

Wichtig: Der Anspruch auf weitere Leistungen bei häuslicher Pflege ist für alle Pflegegrade einheitlich geregelt. Lesen Sie dazu die entsprechenden Ausführungen zu den weiteren Leistungen bei häuslicher Pflege beim Pflegegrad 1, 2 und 3.

Treppenlift

Die Kostenübernahme für Hilfsmittel. Wer zahlt was?

Bei Hilfsmitteln gibt es eine Unterscheidung für den zuständigen Kostenträger:

  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diejenigen Hilfsmittel, die bei der Bewältigung des Alltags helfen und Grundbedürfnisse erfüllen. Welche Produkte als Hilfsmittel anerkannt sind und von der Krankenkasse bezahlt werden, steht im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen (bzw. im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen). Beispiele dafür sind Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe, Rollstühle oder Inkontinenzeinlagen. Voraussetzung ist, dass ein Arzt das Hilfsmittel verschreibt. 
  • Ansonsten können Sie einen Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen.
    Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad. In diesem Fall haben Sie zusätzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die vor allem die häusliche Pflege erleichtern. Das können z.B. Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte, Liftlösungen, Notrufsysteme oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Hygieneprodukte) sein. Die Pflegekasse übernimmt, je nach Hilfsmittelart, pauschale Kosten, zahlt Zuschüsse oder überlässt sie Ihnen leihweise.

Praxistipp:
Klären Sie vor der Anschaffung eines Hilfsmittels (z.B. für einen Rollator oder ein Kranken- oder Pflegebett) vorab den Kostenträger. So vermeiden Sie, dass Sie später ggf. die Kosten selbst übernehmen müssen.

Die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Menschen mit Pflegegrad 4 erhalten von der Pflegekasse einen Zuschuss von 1.778  Euro monatlich für Pflegesachleistungen (Stand 2024).

Pflegesachleistungen sind wichtig, da Angehörige damit Entlastung bekommen können und der Pflegebedürftige in seiner gewohnten häuslichen Umgebung bleiben kann. Wenn Sie einen zertifizierten Pflegedienst beauftragen, kann dieser direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Umwandlungsanspruch beachten:

Wenn Sie als Pflegebedürftiger den monatlichen Betrag von Pflegesachleistungen (Dienstleistungen ambulanter Pflegedienste) nicht vollständig ausschöpfen, dann kann pro Monat ein bestimmter Teil des ambulanten Sachleistungsbetrages (40 von Hundert) auf Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag übertragen werden. 

Sprechen Sie dazu mit Ihrer Pflegeversicherung.

Krankenhäuser müssen bei sich abzeichnender Pflegebedürftigkeit über Leistungen der Pflegekassen informieren.

Ist während eines Krankenhausaufenthalts bereits absehbar, dass ein/e Patient/in pflegebedürftig wird, dann sind Krankenhäuser verpflichtet, den Patienten bzw. die Angehörigen zum Anspruch auf Pflegeleistungen zu informieren und die Pflegekassen, mit Einwilligung des Versicherten, zu benachrichtigen. Ziel ist es, dass der Versicherte schnellstmöglich die ihm/ihr zustehenden Pflegeleistungen bzw. Geldleistungen erhält und die Weiterversorgung organisiert werden kann.

Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich

Der Entlastungsbetrag, der für Betreuungs- und Entlastungsleistungen für die Pflege durch die Angehörigen eingesetzt wird, ist bei allen Pflegegraden gleich. Lesen Sie dazu auch die entsprechenden Ausführungen zum Entlastungsbetrag in den anderen Pflegegraden.

Die Entlastung kann in Pflegegrad 4 genau wie in den anderen Pflegegraden auch zum Beispiel durch (zertifizierte) Haushaltshilfen, Alltagshelfer oder Betreuungs- und Entlastungsangebote erfolgen. Dies können auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Leistungen von ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten sein.

Seniorin mit Krankenbett und Krücken

Kombinationspflege bei Pflegegrad 4

Genau wie ab Pflegegrad 2 können sich Pflegebedürftige in Pflegegrad 4 sowohl von Angehörigen als auch von ambulanten Pflegediensten versorgen lassen und damit die sogenannte Kombinationsleistung in Anspruch nehmen.

Die Pflegebedürftigen erhalten dann das Pflegegeld anteilig gemäß folgendem Grundsatz: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflege-Sachleistungen.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

Versicherte mit Pflegegrad 4 haben ebenfalls einen Anspruch auf Verhinderungspflege bei Verhinderung der Pflegeperson. Die Verhinderungspflege können Verwandte oder Bekannte übernehmen.

Man erhält 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Die Höhe ist identisch mit den anderen berechtigten Pflegegraden (2-5).

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4

Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 4 hat einen Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn er zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt noch für eine vorübergehende Zeit auf professionelle Kurzzeitpflege z.B. in einem Pflegeheim angewiesen ist. Sie ist auch ein gutes Entlastungsangebot für pflegende Angehörige und sollte nach Möglichkeit in Anspruch genommen werden.

Die Pflegeversicherung zahlt für die Kurzzeitpflege grundsätzlich für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr jährlich 1.774 Euro.
Die Höhe ist identisch mit den anderen berechtigten Pflegegraden (2-5).

Wichtig: Sowohl während der Verhinderungspflege als auch während der Kurzzeitpflege steht den Pflegebedürftigen der berechtigten Pflegegrade (Pflegegrad 2-5) zudem die Hälfte ihres Pflegegeldes zu.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4 kombinieren

Die Pflegeformen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können ebenso wie bei den anderen Pflegegraden kombiniert werden.

Entlastungsbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Mit Start des Jahres 2024 werden wichtige Änderungen umgesetzt, die auf das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zurückgehen, welches zum 01.07.2023 in Kraft getreten ist. 

Zunächst wird zum 01.01.2024 der Anspruch auf Verhinderungspflege für Kinder und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr erweitert, wenn sie Leistungen nach Pflegegrad 4 oder 5 erhalten. 

  • Der Anspruch wird von 6 auf 8 Wochen verlängert
  • Die Vorpflegezeit entfällt (vor der erstmaligen Verhinderung musste bislang 6 Monate gepflegt worden sein)
  • Leistungen der Kurzzeitpflege können nun vollständig in Leistungen der Verhinderungspflege umgewandelt werden

1.612 Euro pro Monat für Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 4

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 haben einen Anspruch auf 1.612 Euro pro Monat für die teilstationäre Pflege, also die Tagespflege oder Nachtpflege.

Pflegebedürftige die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, können auch in Tagespflege betreut werden. In der Regel wird dieses Angebot tageweise angeboten. Es ist eine schöne Abwechslung für die Pflegebedürftigen und eine gute Entlastung für die pflegenden Angehörigen. Es ist auch möglich, tageweise Nachtpflege in Anspruch zu nehmen. In der Pflegerealität gibt es jedoch Nachtpflege- Angebote praktisch nicht, da die gesetzlichen Hürden und Anforderungen für Anbieter sehr groß sind.

Senior mit Pflegerin

Pflegegrad 4 Zeitaufwand Tabelle

Die Voraussetzungen für die Anerkennung des Pflegegrads 4 sind eindeutig geregelt durch die Punkteregelung. Diese werden in der Begutachtung durch den medizinischen Dienst vergeben und dienen dazu, den Pflegegrad festzulegen. Wie man sich vorstellen kann, beansprucht die Pflege eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 deutlich mehr Zeit und Einsatz als die Pflege eines Pflegebedürftigen mit einem geringeren Pflegegrad.

Zur Orientierung geht man in Pflegegrad 4 davon aus, dass der Pflegebedürftige zwischen 180 bis 300 Minuten Hilfe bei der Grundpflege benötigt, bis zu sieben Mal am Tag psychosoziale Unterstützung braucht, bis zu sechs Mal nächtliche Hilfe und dass er am Tag zwischen 6 bis 12 Stunden versorgt werden muss.

Pflegegrad

Grundpflege in Min.

Psychosoziale Unterstützung

Nächtliche Hilfen

Präsenz tagsüber

Pflegegrad 4

180 - 300 Minuten

bis 7 x am Tag

bis zu 6 Mal

bis zu 12 Stunden

Was bedeutet Pflegegrad 4 im Pflegealltag?

In den Pflegegrad 4 werden Personen mit und ohne Einschränkung der Alltagskompetenz eingestuft. Genau wie bei den anderen Pflegegraden auch, gibt es die unterschiedlichsten individuellen Fallkonstellationen. Nachfolgend nennen wir einige Beispiele, um den Hilfebedarf in Pflegegrad 4 zu veranschaulichen:

Bei einer stark eingeschränkten Alltagskompetenz eingestuft in Pflegegrad 4 liegt im kognitiven Bereich und im Bereich des Verhaltens eine schwerste Beeinträchtigung vor. 

Wenn Pflegebedürftige mit einer stark ausgeprägten Form von eingeschränkter Alltagskompetenz zwar noch gut mobil sind, benötigen sie doch eine ständige Aufsicht, damit sie z.B. nicht stürzen, weil sie Risiken nicht mehr einschätzen können. Wegen ihrer Agilität  brauchen sie oft umso mehr Aufsicht. Die Grundpflege (Waschen, Duschen, Haarewaschen, An- und Ausziehen, Nahrungszubereitung usw.) muss meist überwiegend oder vollständig von einer Pflegeperson übernommen werden. Bei der Essenszubereitung können zwar manche noch mithelfen, sie brauchen aber vollständige Unterstützung oder Anleitung dazu. Pflegebedürftige in Pflegegrad 4 mit stark eingeschränkter Alltagskompetenz können in der Regel nur noch kurze Zeit alleine bleiben und benötigen den ganzen Tag Betreuung. In Pflegegrad 4 brauchen die Pflegebedürftigen häufig auch nachts Hilfe. Zum Beispiel um sie zu beruhigen, sie bei Schmerzen zu unterstützen oder nächtlich Inkontinenzmaterial zu wechseln.

Menschen in Pflegegrad 4, die keine kognitiven Einschränkungen haben, sind meist vollständig immobil bzw. bettlägerig.

Gründe könnten z.B. eine Lähmung wegen Schlaganfall, eine fortgeschrittene Multiple Sklerose, eine Querschnittslähmung, Amputationen oder eine ausgeprägte Altersschwäche sein.

Bei diesen Betroffenen muss die Grundpflege (Aufstehen, Waschen, An- und Ausziehen, Essen, Toilettengang usw.) vollständig von einer Pflegeperson übernommen werden. Die Betroffenen können dann zwar z.B. noch in geringem Umfang selbst essen und trinken, brauchen aber dafür immer Hilfe. Viele Pflegebedürftige in Pflegegrad 4 die krankheitsbedingt immobil oder bettlägerig sind, haben zwar kognitiv noch keine oder kaum Einschränkungen. Sie sind aber oft verlangsamt oder haben Konzentrationsstörungen, Angst oder depressive Stimmungen aufgrund ihrer schweren Krankheit. Zuspruch und Anregung sind ergänzend zur Hilfe und Unterstützung rund um die Uhr für die Betroffenen sehr wichtig.

Auch nachts benötigen die Betroffenen mehrmals Hilfe, z.B. beim Umlagern oder dem Wechseln von Inkontinenzmaterial. Zwar können diese Pflegebedürftigen Gefahren noch selbst erkennen und z.B. einen Hausnotruf bedienen, aber eigenständiges Telefonieren ist z.B. meist gar nicht mehr möglich. Deshalb muss eine Pflegeperson immer in Rufweite sein, die Betroffenen können tagsüber nur kurz allein gelassen werden. Medikamentengabe, Wundversorgung, Sauerstoffgaben, Blutzuckermessung und Insulin spritzen oder Bewegungsübungen gehören u.a. ebenfalls zu der anspruchsvollen Pflege, die täglich viele Stunden in Anspruch nimmt.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 4

Seitens der Pflegeversicherung haben Versicherte mit dem Pflegegrad 4 Anspruch auf monatlich 1.775 Euro für die vollstationäre Pflege. Zusätzlich erhalten Sie einen von der Aufenthaltsadauer im Heim abhängigen Leistungszuschlag zu den pflegebedingten Kosten (Siehe Tabelle unten).

Wenn Pflegebedürftige sich zusammen mit ihren Angehörigen für die Unterbringung im Pflegeheim entscheiden, dann stellt sich ua. auch die Frage nach den Kosten. Grundsätzlich gilt dabie: Die tatsächlichen Pflegekosten sind in der Regel höher als der Zuschuss der Pflegekassen. Den Differenzbetrag müssen die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige selbst tragen – auch Eigenanteil genannt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten haben die Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

Der einrichtungseinheitliche pflegebedingte Eigenanteil: Zusätzlich erheben die meisten Einrichtungen den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Diese Kosten können Sie vorab bei den für Sie in Frage kommenden Pflegeeinrichtungen abfragen.Wie hoch dieser Eigenanteil ist, ist jedoch von Heim zu Heim verschieden. Ein Blick in die Preisliste lohnt sich also.

Ärztin mit Senior

Pflegebedürftige, die im Pflegeheim leben, erhalten zusätzlich zum pflegegradabhängigen Leistungsanspruch bei vollstationärer Pflege die nachfolgenden Leistungszuschläge zu den pflegebedingten Kosten (Stand 2024), abhängig von der Aufenthaltsdauer im Heim: Das bedeutet, je länger ein Pflegebedürftiger im Heim wohnt, desto höher sind diese Leistungszuschläge für den Eigenanteil der Pflegekosten.

Zu beachten ist jedoch: Diese Zuschüsse betreffen nur die Pflegekosten und nicht die anderen Kostenpunkte (Unterkunft, Verpflegung), die in einer stationären Pflegeeinrichtung anfallen. Diese sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

Verweildauer im Heim

Leistungszuschlag ab 1.1.2024

0-12 Monate

15 %

13-24 Monate

30 %

25-36 Monate

50 %

Über 36 Monate

75 %

 

Fazit

Betroffene im Pflegegrad 4 sind in vielen Lebensbereichen stark eingeschränkt. Der hohe Grad der Pflegebedürftigkeit macht die Pflege anspruchsvoll sowie zeit- und kraftintensiv. Für pflegende Angehörige ist dies eine große Belastung. Ursachen für den hohen Pflegebedarf sind nicht nur ein hohes Alter, sondern auch Behinderungen und schwere Erkrankungen. Bei der Pflege in Altersheimen, Pflegeheimen oder anderen Wohnformen mit intensiver Pflege summieren sich hohe Eigenanteile, da die Kosten nicht durch die gesetzlichen Pflegeversicherungen gedeckt sind. Private Pflegezusatzversicherungen können hier eine deutliche finanzielle Entlastung bringen.

Fragen und Antworten zu Pflegegrad 4

Wie wird die Hilfe in Pflegegrad 4 zu Hause organisiert?

Die Pflege bei Pflegegrad 4 ist anspruchsvoll, zeit- und kraftintensiv. Meist wird die Hilfe von Angehörigen erbracht. Vor allem ältere Personen werden oft von ihren (Ehe)Partnern versorgt. Der Pflegebedarf darf hierfür aber nicht zu hoch sein. Oft ist je nach Situation eine Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst mehrmals wöchentlich nötig. So kann dann als eine bedarfsabhängige Leistung z.B. eine Unterstützung bei der Grundpflege durch Pflegedienste z.B. für Duschen, Baden etc. in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegebedürftige dies akzeptiert. Auch Tagespflege kann eine große Entlastung sein.

Für die Pflegepersonen ist die Pflegesituation meist trotz allem sehr belastend, da eigene Bedürfnisse hintenangestellt werden müssen. Personen in Pflegegrad 4 die z.B. unter einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung leiden, werden nicht selten allein vom Ehepartner versorgt. Auch hier kann eine private Pflegeversicherung finanziellen Freiraum bieten, sich zusätzliche Entlastung zu finanzieren, wie z.B. für eine zuverlässige Betreuungskraft. Müssen Pflegekräfte ambulant rund um die Uhr betreuen, dann kann eine Tagespflege zur Entlastung in Anspruch genommen werden.

Ist Pflegegeld zu versteuern?

Pflegegeld gilt nicht als Einkommen, sondern dient der Finanzierung des Hilfebedarfs. Es muss weder versteuert noch als Einkommen angegeben werden. Der Grund: Dieses Geld stellt kein „Gehalt“ dar, es ist vielmehr als ein Ausgleich für den Arbeits- und Zeitaufwand des Pflegenden gedacht. Die grundsätzliche Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeit ehrenamtlich und nicht professionell ausgeführt wird, was bei pflegenden Angehörigen in der Regel der Fall ist. Wichtig auch: Das an den Pflegenden ausbezahlte Pflegegeld übersteigt nicht die laut Sozialgesetzbuch (SGB XI § 37) definierten Höhen. Das heißt, der Pflegende darf nur in Höhe des Pflegegeldes entlohnt werden. Was darüber hinaus bezahlt wird, müsste versteuert werden.

Erhält man Pflegegeld auch bei Krankenhaus- oder Reha Aufenthalt?

Viele pflegende Angehörige fragen danach, ob das Pflegegeld auch bei Krankenhaus oder Reha-Aufenthalt bezahlt wird. Hier gilt die folgende Regelung:

Das Pflegegeld wird in den ersten vier Wochen (28 Tage) weiterbezahlt wenn:

  • Ein Pflegebedürftiger im Krankenhaus liegt.
  • Ein Pflegebedürftiger in der stationären Rehabilitation ist z.B. zur Genesung nach einer Krankheit oder einem Unfall.
  • Vom Arzt häusliche Krankenpflege durch einen Pflegedienst verordnet wird und gleichzeitig ein Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung besteht.

Dauert der Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Rehaeinrichtung länger als 28 Tage, dann wird die Pflegegeldzahlung eingestellt. Kehrt der Betroffene nach Hause zurück und wird wieder von Angehörigen gepflegt, dann wird die Zahlung des Pflegegeldes wieder in der gleichen Höhe fortgesetzt.

Seniorin bei der Reha

Was zahlt die Pflegekasse für selbst organsierte, private Pflegekräfte zu Hause?

Eine rund um die Uhr Pflege erfolgt oft im häuslichen Umfeld, um den Pflegebedürftigen so lange als möglich in der Familie zu belassen. Um die Familie oder den pflegenden Partner zu entlasten, bietet sich die sogenannte 24-Stunden-Pflege an. Hierbei werden Betreuungskräfte, häufig aus dem Ausland, eingesetzt. Die Pflegekräfte pflegen natürlich nicht rund um die Uhr. Die Betreuungskräfte leisten ungefähr zu gleichen Anteilen soziale Betreuung, Hauswirtschaft und Grundpflege (zum Beispiel duschen, waschen, anziehen etc.). Eine sogenannte „Medizinische Pflege“ wie Medikamente geben oder Kompressionsstrümpfe anziehen gehört nicht dazu. Die Betreuungskräfte haben in aller Regel keine pflegerische Ausbildung.

Wichtig: Wenn Sie sich für eine 24-Stunden-Pflege zu Hause entscheiden, müssen Sie diese aus Ihrer eigenen Tasche finanzieren. Die Kosten einer privat organisierten Pflegekraft werden nicht von der Pflegekasse übernommen. Nur das Pflegegeld kann zur Finanzierung verwendet werden. Die  Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege können ggf. in Abstimmung mit der Pflegekasse eingesetzt werden.

Bei einer 24-Stunden-Pflege zu Hause variieren die Kosten sehr – je nach Beschäftigungsmodell der Pflegekraft.

  • Die monatlichen Kosten für eine selbstständige, osteuropäische (EU) Haushaltshilfe, Betreuungskraft bzw. Pflegekraft beginnen bei ca. 2.100,- EUR/Monat.
  • Stellt man eine Pflegekraft sozialversicherungspflichtig nach dem Modell Arbeitgeber/Arbeitnehmer an, liegen die Kosten bei ca. 2.500 bis 3.500 Euro.
  • Bei einer gewerblichen bzw. freiberuflichen, deutschen Haushaltshilfe, Betreuungskraft oder Pflegekraft liegen die monatlichen Kosten bei ca. 4.000 bis zu 5.500 Euro.
  • Hinzu kommt eine Fahrtkostenpauschale (für Deutschland von ca. 100 bis 200 Euro) für die An- und Abreise.

(Quelle: www.pflege24-mit-herz.de).

Welche Kosten genau für eine 24-Stunden-Pflege entstehen, ist zudem von einer Reihe weiterer Kriterien abhängig. Maßgeblich sind die Tätigkeiten, welche die Betreuungskraft übernehmen soll. Zudem beeinflussen weitere Kriterien die Kosten wie z.B. die Qualifikation der Pflegekraft bzw. Haushaltshilfe, das Krankheitsbild des Pflegebedürftigen, der Pflegegrad, anfallende Nachtarbeit, die Mithilfe anderer Personen bei der Pflege usw..

Nachfolgend sehen Sie eine Beispielrechnung bei Beauftragung einer selbstständigen Kraft mit monatlichen Kosten in Höhe von 2.500 Euro : Frau Maria Müller hat Pflegegrad 4.

Rechenbeispiel: Stand 2024

Kosten für häusliche, selbst organisierte Pflegekraft: 40 h/Woche 2.500 Euro pro Monat
Pflegegeld für häusliche Pflege, Pflegegrad 4 765 Euro
Verbleibende eigene Kosten 1.735 Euro pro Monat