Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen

Eine private ergänzende Vorsorge für den Pflegefall ist sehr sinnvoll, um hohe Pflegekosten finanzieren zu können. Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließen will, muss in der Regel unterschiedliche Gesundheitsfragen beantworten. So will die Versicherung einschätzen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Antragsteller später zum Pflegefall wird und Leistungen in Anspruch nehmen könnte. 

Eine ergänzende Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es nur in Form der Förderpflege Tarife (Pflege Bahr), welche jedoch nur geringe Leistungen vorsehen. Trotzdem lassen sich auch bei der ein oder anderen Vorerkrankung oft noch weitere passende Pflegezusatzversicherungen finden.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Möglichkeiten, auch mit Vorerkrankungen eine Pflegeversicherung abzuschließen. Wir geben Tipps, wie man eine gute Pflegezusatzversicherung findet, die am besten zum eigenen Gesundheitszustand passt und welche Arten von Gesundheitsfragen es gibt.

Ehepaar mit Tablet
Stethoskop und Clipboard

Warum werden bei Pflegezusatzversicherungen Gesundheitsfragen gestellt?

Bei einer privaten Pflegezusatzversicherung kann man im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung die Höhe der Leistungen individuell vereinbaren. Grundsätzlich richten sich die Beiträge von privaten Pflegezusatzversicherungen nach den folgenden Kriterien:

  • Leistung der privaten Pflegeversicherung
  • Gesundheitszustand beim Antrag zur Pflegezusatzversicherung
  • Alter zum Versicherungsbeginn der Pflegezusatzversicherung
  • Individuelle Beitragskalkulation des Versicherungsunternehmens

Die Anbieter verlangen bei Antragsstellung eine genaue Auskunft, wie es aktuell um Ihre Gesundheit steht. Hierbei spricht man auch von der Gesundheitsprüfung. Es handelt sich dabei um keine medizinische Untersuchung, sondern der Antragssteller muss anhand eines Fragebogens mehrere Gesundheitsfragen des Versicherungsunternehmens beantworten.

Die Versicherungsanbieter schätzen auf Grundlage der Antworten ein, wie hoch das Risiko bei einem Antragssteller ist, pflegebedürftig zu werden. Bestehen Vorerkrankungen, die nach Risikoprüfung des Versicherers ein höheres Pflegefallrisiko bedeuten, dann werden ggf. höhere Beiträge kalkuliert, als bei gesunden Menschen. Entscheidend ist bei allen Vorerkrankungen letztlich immer die individuelle Risikoprüfung, ob und zu welchen Konditionen der Antragssteller versichert werden kann.

Bei bestimmten Vorerkrankungen kann der Versicherer dem Antragssteller das Angebot einer Versicherung mit Risikozuschlag machen. Erkrankungen mit hohem Pflegefallrisiko können auch zu einer kompletten Antragsablehnung führen.

Welche Arten von Gesundheitsfragen gibt es bei der Gesundheitsprüfung von Pflegezusatzversicherungen?

Welche Gesundheitsfragen genau und in welchem Umfang gestellt werden, ist je nach Versicherungsanbieter und Tarif unterschiedlich.

Neben dem Alter wird in der Regel Größe und Gewicht zur Berechnung des Body-Mass-Index abgefragt sowie aktuelle gesundheitliche Beschwerden, Vorerkrankungen und Diagnosen von Ärzten/innen.

Die Gesundheitsprüfung dient wie erwähnt dazu, das individuelle Pflegefallrisiko des Antragsstellers einzuschätzen.Doch festzustellen ist beim Anbietervergleich, dass die Gesundheitsfragen nicht überall gleich sind. Die Art und der Umfang der Fragen können sich je nach Versicherer und Tarif teilweise enorm unterscheiden.

Patientengespräch

Unser Tipp: Vergleichen Sie die Gesundheitsfragen

Es kann durchaus sein, dass eine Vorerkrankung bei der einen Versicherung eine Ablehnung zur Folge hätte, währenddessen die andere Versicherung Sie normal versichern würde. Oder ein Krankheitsbild wird bei einem Anbieter über einen Zeitraum von 10 Jahren abgefragt, bei einem anderen Anbieter wird dies nur über 5 Jahre hinweg abgefragt.

Zu prüfen gilt daher im Einzelfall, welcher Pflegetarif nicht nur das beste Preis-/Leistungsverhältnis bietet, sondern auch welcher Tarif am besten zum Gesundheitszustand des Antragsstellers passt.

Hat man also Vorerkrankungen, dann ist es sehr wichtig, auf die Gesundheitsfragen zu achten. Nachfolgend haben wir für Sie die wesentlichen Informationen zusammengestellt, welche unterschiedlichen Arten von Gesundheitsfragen es gibt, welche Krankheiten typischerweise bei Pflegezusatzversicherungen abgefragt werden und worauf Sie als Antragssteller bei der Beantwortung besonders achten sollten.

Geschlossene Gesundheitsfragen

Grundsätzlich gibt es bei der Gesundheitsprüfung offene und geschlossene Gesundheitsfragen:

  • Bei einer Gesundheitsprüfung mit geschlossenen Fragen werden alle für den Versicherer relevanten Vorerkrankungen abschließend aufgelistet und abgefragt.
  • Das heißt, dass Sie auch nur zu den konkret aufgelisteten Krankheiten Angaben machen müssen. Wird eine bestimmte Krankheit nicht abgefragt, ist diese automatisch mitversichert.
  • Bei geschlossenen Fragen wird somit nur nach konkreten Diagnosen in einem festgelegten Zeitraum gefragt.
Formular

Beispiel für eine Gesundheitsprüfung mit geschlossenen Fragen:

Häufig wird bei Pflegezusatzversicherungen bei den geschlossenen Gesundheitsfragen nach Erkrankungen aus bestimmten Bereichen gefragt. Dabei werden die Erkrankungen aufgeführt, die konkret im Hinblick auf das Pflegerisiko von Interesse sind, wie das nachfolgende Beispiel der geschlossenen Gesundheitsfragen eines Versicherers veranschaulicht.

Fragestellung:

Besteht zurzeit oder bestand in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Krankheiten (Hinweis: es sind jeweils nur die Diagnosen hinter den Doppelpunkten der einzelnen Bereiche relevant).

  • Erkrankungen des Zentralnervensystems: Demenz, Alzheimer, sonstige Hirnleistungsstörung, Hirntumor, apallisches Syndrom (Wachkoma), Parkinson-Krankheit, Creutzfeld Jacob, Epilepsie, Infantile Zerebralparese, Amyotrophe Lateralsklerose, Muskeldystrophien, Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Hemiparese, Hemiplegie, Kinderlähmung inkl. Folgen.
  • Erkrankungen innerer Organe oder des Stoffwechsels: chronisch obstruktive Lungenerkrankung, Staublunge, Lungenemphysem, Mukoviszidose, Leberzirrhose, Chronische Nierenerkrankung, Diabetes Mellitus („Zucker“).
  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems: Arteriosklerose, koronare Herzkrankheit, Herzinsuffizienz, Schlaganfall, Gehirnblutung, Thrombosen.
  • Erkrankungen des Blutes: Knochenmarkserkrankungen.
  • Erkrankungen des Immunsystems: HIV-Infektion, AIDS.
  • Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems: Muskelschwund, Osteoporose, Morbus Bechterew, rheumatoide, chronische Arthritis (Rheuma), Arthrose mit Schmerzzuständen, Bewegungseinschränkungen.
  • Krebserkrankungen: Bösartige Neubildungen, bösartige Tumore oder Hirntumor.
  • sonstige Erkrankungen: psychische und psychiatrische Erkrankungen, Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente).
  • Genetische Erkrankungen: Chorea Huntington, Down-Syndrom (Trisomie 21).

Wenn bei den geschlossenen Gesundheitsfragen keine der abgefragten Diagnosen oder Vorerkrankungen vorliegen, sind alle anderen, nicht abgefragten Vorerkrankungen automatisch mitversichert

Beispiel: Wenn bei einem Antragssteller z.B. ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, der sich laut Untersuchung als eindeutig gutartig herausgestellt hat, dann wäre diese Erkrankung laut oben aufgeführten geschlossenen Gesundheitsfragen mitversichert. Beachten Sie bei den Fragestellungen immer auch die Erläuterungen, welche die Versicherer zu den in Frage kommenden genannten Erkrankungen ergänzend zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie: Welche Krankheiten bei einer Versicherung genau abgefragt werden unterscheidet sich je nach Versicherer.

So kann eine bestimmte Vorerkrankung bei einem Anbieter zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder schlimmstenfalls sogar zur Ablehnung führen. Dagegen kann diese bei einem anderen Versicherungsanbieter ggf. normal mitversichert werden. Es lohnt sich immer die Gesundheitsfragen der Anbieter zu vergleichen.

Offene Gesundheitsfragen

Bei einer Gesundheitsprüfung mit offenen Gesundheitsfragen werden keine bestimmten Vor-erkrankungen aufgelistet und abgefragt.

  • Der Versicherungsanbieter fragt stattdessen allgemein ab, ob Sie in einem bestimmten Zeitraum beispielsweise in ärztlicher Behandlung waren bzw. aufgrund von Beschwerden behandelt wurden.
  • Wenn Sie dies bejahen, dann werden Ihnen noch einmal konkrete Rückfragen zu der Art der Erkrankung gestellt.
Mann mit Laptop

Beispiele für offene Gesundheitsfragen:

  • Wurden Sie in den letzten 4 Jahren aufgrund von Krankheiten oder Beschwerden behandelt oder beraten?
  • Sind Untersuchungen oder Behandlungen aufgrund von Krankheiten oder Beschwerden angeraten oder beabsichtigt?

Ein Nachteil der offenen Gesundheitsfragen ist, dass Sie prinzipiell jede Erkrankung innerhalb des abgefragten Zeitraums angeben müssen. Zudem besteht das Risiko, dass Sie sich nicht an jede Diagnose erinnern und so aus Unwissenheit eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begehen. Damit hat der Versicherer später im Leistungsfall die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten bzw. die Leistungen zu verweigern.

Zu empfehlen sind daher gerade bei Vorerkrankungen eher Pflegezusatzversicherungen mit geschlossenen Fragen, denn hier ist im Vergleich das Risiko deutlich geringer, dass man versehentlich unvollständige oder falsche Gesundheitsangaben macht.

Der Fragenzeitraum bei Gesundheitsfragen

Achten sollte man auch auf den Fragenzeitraum. Die meisten Versicherungen fragen nach Krankheiten innerhalb der letzten fünf Jahre. Es gibt jedoch auch Anbieter, die nur einen Zeitraum von drei Jahren abfragen und andere, die sogar einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren abfragen. Wird z.B. ein Zeitraum von 5 Jahren abgefragt, dann sind die Erkrankungen bzw. Diagnosen versicherbar, wenn diese seit mindestens 5 Jahre ausgeheilt sind.

Fazit: Auch schwerere Vorerkrankungen sind somit versicherbar, wenn diese länger als der abgefragte Zeitraum zurückliegen bzw. seit dem Fragenzeitraum ausgeheilt sind.

 

Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Nicht zuletzt gibt es auch die Möglichkeit der Pflegevorsorge mit einer Pflegetagegeld-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung (Pflege-Bahr-Versicherung mit Förderung vom Staat in Höhe von 5 Euro/Monat). Hier werden bedingungsgemäß keine Gesundheitsfragen gestellt. Es besteht Aufnahmepflicht für jeden Antragsteller. Außerdem sind Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse unzulässig.

Das heißt, jeder Erwachsene ab 18 Jahren kann mittels Pflege-Bahr-Tarif eine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen, solange er/sie noch keinen Pflegegrad hat bzw. keine Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung bezieht oder bezogen hat. Pflege-Bahr Tarife sind daher auch für Menschen mit Vorerkrankungen attraktiv, die ansonsten wegen ihrer Vorerkrankungen bzw. wegen ihres Gesundheitszustandes keine Pflegezusatzversicherung mehr abschließen könnten (wie z.B. Leberzirrhose oder insulinpflichtiger Diabetes).

Die Nachteile des Pflege Bahr:

  • Die Leistungen der Pflege-Bahr Tarife sind leider gering. Das Pflegetagegeld in Pflegegrad 5 liegt in der Regel bei 600 Euro/Monat und bei niedrigeren Pflegegraden entsprechend darunter. Die Leistungen können somit nicht die Pflegekosten abdecken, sondern stellen nur eine Grund-Absicherung dar.
  • Außerdem ergeben sich im Preis-Leistungs-Verhältnis höhere Monatsbeiträge als vergleichsweise bei ungeförderten Pflegezusatzversicherungen.
  • Da das Versichertenkollektiv in Pflege-Bahr Tarifen aufgrund der fehlenden Gesundheitsprüfung ein höheres Pflegefallrisiko hat, ist die langfristige Beitragsentwicklung der Pflege-Bahr Tarife ein ungewisses Thema.
  • Tritt der Pflegefall ein, müssen Sie Ihre monatlichen Beiträge dennoch weiterzahlen (keine Beitragsbefreiung).
  • Zudem gibt es eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren, bis die Pflegegeld-Leistungen in Anspruch genommen werden können. Eine Ausnahme gilt nur bei Pflegebedürftigkeit in Folge eines Unfalls.

Gesundheitsfragen immer vollständig und wahrheitsgemäß beantworten!

Die Gesundheitsfragen der privaten Pflegeversicherung sollten Sie unbedingt immer wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.

Denn stellt der Versicherer später fest, dass Sie falsche Angaben gemacht haben oder eine Erkrankung nicht angegeben haben, kann er die Leistungen verweigern oder den Versicherungsvertrag als Ganzes anfechten.

Frau füllt Formular aus

Wenn man die Gesundheitsangaben unvollständig oder falsch beantwortet, dann handelt es sich um eine sogenannte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Es können sich für den Versicherer Rücktritts-, Anfechtungs-, Kündigungs-, oder Vertragsanpassungsmöglichkeiten ergeben. Welches Recht besteht, bestimmt sich danach, ob man als Versicherungsnehmer vorsätzlich, grob fahrlässig, schuldlos, oder arglistig gehandelt hat. Außerdem müssen formale Voraussetzungen hinsichtlich Belehrung und Fristwahrung erfüllt sein.

Daher sollten Sie sich für die Beantwortung der Gesundheitsfragen unbedingt genügend Zeit nehmen. Sie können im Zweifel beispielsweise auch Ihren Hausarzt fragen oder sich bei Ihrer Krankenversicherung erkundigen, welche Diagnosen in dem abgefragten Zeitraum gestellt wurden.

Risikozuschlag, Leistungsausschluss und Antragsablehnung

Hat man einen Antrag zur Pflegezusatzversicherung gestellt und ergibt die Risikoprüfung der Versicherung, dass Erkrankungen vorliegen, die ein höheres Pflegefallrisiko bedeuten, dann ergeben sich die folgenden Möglichkeiten:

  • Erhebung eines Risikozuschlags: Der Versicherer macht dem Antragsteller ein Versicherungsangebot mit einem Risikozuschlag. Das bedeutet, man erhält das Angebot, mit einem höheren Beitrag versichert zu werden. Die Höhe des Beitragszuschlags, der auf den monatlichen Grundbeitrag aufgeschlagen werden kann, wird individuell, je nach Vorerkrankung kalkuliert. Risikozuschläge müssen nicht bei allen Vorerkrankungen der Fall sein, sondern nur für jene Erkrankungen, die nach Risikoprüfung das Pflegefallrisiko erhöhen. Außerdem fällt der Risikozuschlag je nach Vorerkrankung und Anbieter unterschiedlich hoch aus.
  • Eine andere Möglichkeit sind Leistungsausschlüsse: Das bedeutet, der Versicherer bietet den Versicherungsschutz an und schließt davon jedoch bestimmte bestehende Vorerkrankungen aus, D.h. es wird im Einzelfall konkret vereinbart, dass die private Pflegeversicherung keine Leistungen erbringen muss, wenn die Pflegebedürftigkeit durch eine bestimmte Vorerkrankung eintritt.
  • Antragsablehnung: Liegen bestimmte schwere Erkrankungen vor, kann das individuelle Pflegefallrisiko so hoch sein, dass der Versicherer dies nicht mehr absichern kann. Dann kommt es zu einer kompletten Antragsablehnung. Dies könnte z.B. bei einer Parkinson-Krankheit, Multiple Sklerose oder bestimmten Krebserkrankungen der Fall sein. Dann hat der Antragssteller, solange er noch keine Leistungen aus einer sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung bezieht oder bezogen hat, nur noch die Möglichkeit einer Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen in Form eines staatlich geförderten Pflege-Bahr Tarifs.

Fazit: Möglichst früh für den eventuellen Pflegefall vorsorgen

Zu empfehlen ist deshalb immer, so früh wie möglich eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Denn je jünger man ist, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass bereits Erkrankungen bestehen, die zu vertraglichen Erschwernissen führen können. So müssen Sie nicht mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Antragsablehnung rechnen und sind für den Fall einer Pflegebedürftigkeit rundum abgesichert.

Was tun, wenn man Vorerkrankungen hat und eine Pflegezusatzversicherung mit Gesundheitsfragen beantragen möchte?

Leider wird z.B. in Internetforen manchmal geraten, wenn man Erkrankungen hat, gleichzeitig bei mehreren Gesellschaften einen Antrag zu stellen und dann einfach den Anbieter zu nehmen, der einen annimmt oder das günstigste Angebot macht.

Von dieser Vorgehensweise raten wir dringend ab: Denn das bedeutet: Sie müssen von mehreren Gesellschaften Angebots- und Antragsunterlagen anfordern und unterschiedliche Anträge vollständig ausfüllen und zurücksenden. Liegen Vorerkrankungen vor, erhalten Sie mehrere unterschiedliche Nachbearbeitungen und Rückfragen der unterschiedlichen Versicherungen. Und wichtig: Jede Gesellschaft, die Sie wegen Vorerkrankungen abgelehnt hat, wird einen sogenannten Negativ-Eintrag in die zentrale Sammelstelle von Versicherungsinformationen vornehmen. Hier werden unter anderem zentral Daten zur Schadenshäufigkeit, Schadensfolge oder sogenannten erschwerten Risiken gespeichert. Sollten Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt an einer anderen Versicherung interessiert sein, bei der Gesundheitsangaben erforderlich sind (z.B. Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung etc.), könnte dies zu erheblichen Problemen führen.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie unsere Erfahrung zur Pflegeversicherung

Nehmen Sie stattdessen mit uns telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Wir können Ihnen auch dann helfen, wenn Sie eine Pflegezusatzversicherung möchten, aber eventuell bereits einige Vorerkrankungen haben.

  • Beachten Sie, dass nicht alle Vorerkrankungen bei einer Pflegeversicherung zu Risikozuschlägen oder zum Ausschluss einer Aufnahme führen. Eine persönliche Nachfrage bei Ihrer Wunsch-Pflegeversicherung kann sich deshalb lohnen.
  • Durch unsere Erfahrung im Bereich der Pflegezusatzversicherungen können wir Ihnen bereits bei vielen Erkrankungen eine erste Einschätzung geben, bei welchen Versicherern ein Antrag erfolgversprechend sein kann, und wo ggf. eine individuelle Risikoprüfung erforderlich sein wird.
  • Eine Rücksprache mit Ihrem Haus- oder Facharzt ist generell immer empfehlenswert, wenn Vorerkrankungen vorliegen.
  • Des Weiteren besteht bei jedem Versicherer die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage.

Gemeinsam finden wir für Sie die Pflegezusatzversicherungen, die für Sie in die engere Auswahl kommen können. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gerne die vollständigen Angebots- und Antragsunterlagen.