Pflegeversicherung mit Altersrückstellungen

Bei Pflegezusatzversicherungen gibt es in vielen Tarifen so genannte Altersrückstellungen. Damit bilden die Versicherungen finanzielle Rücklagen dafür, um die altersbedingt zunehmenden Pflegeleistungen bei den Versicherten zu finanzieren. Ziel der Altersrückstellungen ist es, dass die Versicherungsbeiträge langfristig stabil bleiben und im Alter aufgrund zunehmender Kosten nicht steigen.

Dabei stellt sich bei der Suche nach einer Pflegezusatzversicherung die Frage: Für wen lohnen sich Tarife mit einer Altersrückstellung? Welche Vorteile bieten sie genau? Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Merkmale einer Pflegeversicherung mit Altersrückstellung auf und geben Ihnen einige Tipps, die bei der Auswahl der für Sie passenden privaten Pflegeversicherung helfen.

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Wie unterscheiden sich Tarife mit und ohne Altersrückstellungen?

Grundsätzlich ist der Monatsbeitrag von privaten Pflegezusatzversicherungen immer abhängig vom Eintrittsalter der zu versichernden Person und von den Versicherungsleistungen. Die altersabhängige Kalkulation der Beiträge basiert auf der Annahme, dass mit zunehmendem Alter das Pflegefallrisiko steigt. Versicherte, die in jungen Jahren eine Pflegeversicherung abschließen, sind oft noch bei guter Gesundheit. Leistungen wegen einem zugeteilten Pflegegrad werden in der Regel seltener in Anspruch genommen als im Alter. Die eingezahlten Beiträge der jungen Versicherten werden also im Unterschied zu denen der älteren Versicherten nicht so leicht aufgebraucht.

Merkmale von Pflegezusatztarifen mit Altersrückstellung

Pflegezusatztarife mit Altersrückstellungen bauen für das Versichertenkollektiv zusätzliche finanzielle Rücklagen auf, um damit altersbedingt zunehmende Pflegekosten zu finanzieren. Dies geschieht, indem in den Versicherungsbeitrag ein zusätzlicher Sparanteil mit in den Preis einkalkuliert wird. Dadurch fällt der monatliche Beitrag für jeden Versicherungsnehmer anfangs meist etwas höher aus, als bei einem Tarif ohne Rückstellung. Der Sparanteil wird im Versichertenkollektiv zugleich verzinslich angelegt.

  • Altersrückstellungen sollen somit einen möglichst konstanten Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit gewährleisten.
  • Altersrückstellungen sichern die Leistungen für die älteren Versicherten, die gewöhnlich ein höheres Risiko haben, Pflege zu benötigen.
  • Man kann auch sagen, dass Alterungsrückstellungen eine Ausgleichsfunktion zwischen Jung und Alt haben, da die Beiträge in jungen Jahren höher und im Alter niedriger als die Ausgaben sind. Das Prinzip heißt übrigens eigentlich Alterungsrückstellungen, wird jedoch meist vereinfacht als Altersrückstellungen bezeichnet.

Die Alterungsrückstellung stellt kein individuelles Guthaben für den Versicherungsnehmer dar. Die Alterungsrückstellungen sind stattdessen eine durchschnittliche Deckungsrückstellung in der Versichertengemeinschaft. Sie werden im Kollektiv aufgebaut, um die altersbedingt zunehmenden Pflegefall-Leistungen der Versichertengemeinschaft zu finanzieren.

Beitragsentwicklung mit Altersrückstellungen

Der Einstiegsbeitrag den man bei einer Pflegeversicherung mit Altersrückstellung bezahlt, ist meist etwas teurer als bei Tarifen ohne, da er bereits anteilig die in späteren Jahren zunehmenden Leistungsfälle im Versichertenkollektiv einkalkuliert. Versicherte zahlen deshalb in jungen Jahren höhere Beiträge, als bei Pflegezusatzversicherungen ohne Altersrückstellungen

Die Beiträge erhöhen sich nicht wegen dem individuellen Älterwerden. Es gibt keinen Umstieg in neue Alters- bzw. Beitragsklassen. Mit dem Älterwerden zahlen die Versicherten weiterhin ihren monatlichen Beitrag kalkuliert nach dem Eintrittsalter.

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Die Altersrückstellungen dämpfen im alternden Versichertenkollektiv die zunehmenden Kosten aufgrund zunehmender Anzahl der Leistungsfälle. Sie dienen der Beitragsentlastung, so dass die Versicherungsbeiträge auch im Alter bezahlbar bleiben. Über eine Versicherungsdauer von vielen Jahren betrachtet, sind Tarife mit Altersrückstellungen insgesamt oft kostengünstiger, als Tarife ohne.

Vorteile einer Pflegeversicherung mit Altersrückstellung

Die Vorteile einer Pflegezusatzversicherung mit Altersrückstellung liegen in der angestrebten Beitragsstabilität. Entscheidet man sich frühzeitig für eine Pflegeversicherung mit Altersrückstellung, dann zahlt man langfristig z.B. über eine Laufzeit von 30 Jahren, im Durchschnitt deutlich weniger, als bei Tarifen ohne Altersrückstellungen. Schließt man den Vertrag in jungen Jahren ab, dann sichert man sich über die Jahre in Summe niedrigere Beitragszahlungen.

Pflegezusatzversicherungen mit Altersrückstellungen eignen sich somit für alle, die sich langfristig an eine Gesellschaft binden und absichern wollen. Das ist bei Pflegezusatzversicherungen sowieso erstrebenswert. Denn beim Wechsel zu einem anderen Anbieter muss in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung absolviert werden - was je nach Vorerkrankungen ein Problem sein kann.

Zusammenfassung der Vorteile von Pflegeversicherungen mit Altersrückstellungen

  • Günstiger bei langer Laufzeit,
  • Beitragsstabilität, Vermeidung steigender Beiträge im Alter
  • Entlastung für das Versichertenkollektiv der älteren Versicherten, da Rücklagenbildung.

Nachteile einer Pflegeversicherung mit Altersrückstellung

Altersrückstellungen sind kein persönliches Guthaben. Sie werden insgesamt für das Versichertenkollektiv gebildet und nicht für Personen auf Einzelkonten. Sie dienen dazu, den Tarif in seiner Gesamtheit für die gesamte Versicherungsgemeinschaft als Risiko- und Solidargemeinschaft dauerhaft zu stabilisieren.

Weniger Flexibilität: Für junge Menschen, die ja meist am Anfang ihrer beruflichen Karriere stehen und das Geld oft noch recht knapp ist, können die auf Langfristigkeit ausgerichteten Tarife mit Altersrückstellungen aufgrund des höheren Beitrags einen Nachteil darstellen. In jungen Jahren sind die Beiträge im Vergleich zu einer Pflegezusatzversicherung ohne Altersrückstellung im Vergleich höher. Zudem ist es jungen Jahren oft schwer voraus zu sehen, wie sich die persönliche Situation ändern wird: Vielleicht geht man z.B. für längere Zeit ins Ausland. Kündigt man dann die Pflegezusatzversicherung und wechselt später zu einem anderen Anbieter, geht die Altersrückstellung verloren.

Doch zu bedenken ist immer, dass ein Wechsel der Pflegezusatzversicherung oft nicht sinnvoll ist, weil beim Wechsel zu einem anderen Anbieter in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung absolviert werden muss. Tipp: Sofern der Versicherer die Möglichkeit mehrerer Tarife hat, könnte ein Wechsel in einen günstigeren Tarif eine Alternative sein.

Zum Vergleich: Pflegezusatzversicherungen ohne Altersrückstellungen

Bei Tarifen die keine Altersrückstellungen bilden, wird kein Sparanteil für zunehmende Pflegefallrisiken im Alter eingepreist. Die Tarife sind daher in jungen Jahren günstiger, steigen aber mit dem Alter. Bei Vertragsbeginn wird der Beitrag entsprechend dem Alter des Kunden festgelegt. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Alters- und Beitragsgruppen.

Je älter die Versicherten werden, desto mehr Pflegefälle bzw. Leistungsfälle treten im Versichertenkollektiv auf. Um den Kostenanstieg aufzufangen, wird der Versicherungsbeitrag bei Tarifen ohne Altersrückstellung mit dem Älterwerden kontinuierlich angehoben.

Steigende Statistik

Beitragsentwicklung ohne Altersrückstellung

Je nach Tarif erfolgen Beitragserhöhungen zu fest vereinbarten Zeitpunkten, z.B. alle 3 Jahre, alle 5 Jahre oder auch zum Jahreswechsel. Dann zahlt der Versicherte den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag. Versicherungsnehmer finanzieren also mit den Beitragserhöhungen die altersbedingt zunehmenden Pflegefallkosten der Versichertengemeinschaft.

Der Vorteil: Besonders in jungen Jahren profitiert man bei Pflegezusatzversicherungen ohne Altersrückstellungen von günstigeren Beiträgen. Die Prämie ist so kalkuliert, dass sie dem tatsächlichen Risiko entspricht, eine Leistung im aktuellen Alter beanspruchen zu müssen. Als Kunde wissen Sie, wann Sie mit der nächsten altersbedingten Beitragserhöhung zu rechnen haben und wie hoch dieser Beitrag ausfällt. So erhält man Planungssicherheit.

Der Nachteil: Der Beitrag bei Pflegezusatzversicherungen ohne Altersrückstellungen steigt permanent während der Vertragslaufzeit. Der Versicherungsnehmer zahlt zu Anfang weniger, dafür aber später im Alter mehr. Zu bedenken ist nämlich, dass alle Tarife ohne Altersrückstellungen spätestens mit 60 Jahren neu (mit Altersrückstellungen) kalkuliert werden müssen. Der Beitrag ist damit immer höher als bei Tarifen, bei denen schon in jüngeren Jahren Altersrückstellungen gebildet wurden.

Ist bei einer Pflegezusatzversicherung mit Altersrückstellung trotzdem mit Beitragserhöhungen zu rechnen?

Grundsätzlich sind Pflegezusatzversicherungen mit Alterungsrückstellungen beitragsstabiler.

Aber auch hier kann es Beitragsanpassungen geben, z.B. aufgrund geänderter externer Rahmenbedingungen. Die Private Pflegezusatzversicherung darf die Beiträge in der Regel jedoch nur dann anpassen, wenn ihre Ausgaben nachweisbar gestiegen sind.

Zu wissen gilt, dass Versicherungsgesellschaften die Versicherungsprämien aufgrund der heutigen und der zukünftig zu erwartenden Leistungsausgaben festlegen. Allerdings ist eine Vorhersage der zukünftigen Kostenentwicklung nur bedingt möglich. Wenn zukünftig die Kosten stärker steigen als vorhergesehen, dann muss eine Versicherung die Beiträge anheben. Das nennt man eine außerordentliche Beitragsanpassung.

Dazu werden im Nachhinein die entstandenen Kosten mit den kalkulierten Kosten verglichen. Wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten sind, darf der Versicherer die Beiträge entsprechend erhöhen. Oftmals sind die Schwellenwerte für viele Versicherer schnell erreicht, zum Beispiel durch die gestiegene Lebenserwartung der Versicherten und damit einher gehende steigende Leistungsausgaben. Zusätzlich belastet werden die Anbieter durch die Niedrigzinsphase. Beitragsanpassungen werden übrigens von einem unabhängigen Treuhänder und von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht, das ist gesetzlich so geregelt.

Außerordentliche, altersunabhängige Beitragsanpassungen aufgrund einer Veränderung der allgemeinen bzw. kostenbedingten Rahmenbedingungen sind sowohl bei Tarifen mit als auch ohne Alterungsrückstellung möglich.

Fazit: Altersrückstellungen sind nicht das einzige Kriterium bei einer Pflegeversicherung

Altersrückstellungen sind zwar wichtig, aber sie sollen nicht das einzige Kriterium für die Wahl einer Pflegezusatzversicherung sein. Wichtiger ist, dass ein Tarif gefunden wird, der mit seinen Leistungen zu Ihren Bedürfnissen sowie auch zu Ihrer gesundheitlichen Situation passt (Siehe auch Menüpunkt: Gesundheitsfragen).

Daher sollte man sich zusätzlich folgende Fragen stellen:

  • Welche Art von Pflegezusatzversicherung entspricht meinen Vorstellungen? Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung oder Pflegerentenversicherung? (siehe Menüpunkt: Versicherungsratgeber – Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung).
  • Wie groß ist die Versorgungslücke die ich absichern möchte? Welche Leistungen sind mir wichtig? Welche Leistungen z.B. für das Pflegeheim und welche ambulanten Leistungen?
  • Wie ist mein Gesundheitszustand bzw. wie kann ich die Fragen zum Gesundheitszustand beantworten? Pflegezusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen sind oftmals günstiger oder preisstabiler, als Tarife ohne Gesundheitsfragen (Pflege-Bahr).
  • Gibt es Wartezeiten in den ersten Versicherungsjahren? Viele Versicherer bieten inzwischen auch Pflegeversicherungen ohne Wartezeiten an.

Insgesamt lohnt es sich, alle genannten Voraussetzungen abzuwägen, damit am Ende auch wirklich eine individuell passende Pflegezusatzversicherung gefunden wird. Dabei steht eine Vielzahl guter Tarife zur Auswahl, sowohl mit als auch ohne Altersrückstellungen.

Individuelle Entscheidungshilfen, eine persönliche Beratung sowie Empfehlungen zu einer für Ihre Ansprüche geeigneten Pflegezusatzversicherung bekommen Sie jederzeit bei uns.

Sprechen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Unsere Pflegeexperten stehen Ihnen gerne für eine Beratung und ein persönliches Angebot zur Verfügung.