Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung.

Ein Pflegebedürftiger mit dem Pflegegrad 5 hat den höchsten Pflegegrad, den es in Deutschland überhaupt gibt. Den Pflegegrad 5 erhalten Pflegebedürftige, für die laut Pflegegutachten festgestellt wurde, dass sie an einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ leiden.

Im Pflegegrad 5 kann der Betroffene wahrscheinlich nicht mehr viele alltägliche Dinge alleine bewältigen und ist bei der Bewältigung des Alltags oft auf Hilfe von außen angewiesen. In dieser Pflegesituation haben die Angehörigen bzw. die an der Pflege beteiligten Personen in der Regel viele Fragen. Nachfolgend zeigen wir im Überblick auf, welche Leistungen Pflegebedürftigen in Pflegegrad 5 zustehen, wie Pflege in Pflegegrad 5 organisiert wird und welche eigenen Kosten entstehen können.

Frau im Krankenbett
Patient im Krankenbett

Die Pflegegrad 5 Definition

Der Pflegegrad 5 ist der höchste von fünf Pflegegraden. Er wird definiert als “schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten”. Er hat ergänzend zum Pflegegrad 4, der die gleichlautende Definition hat noch den Zusatz, dass „besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung” vorliegen. Hierbei ist es irrelevant, ob eine starke psychische oder eine physische Einschränkung vorliegt. In Pflegegrad 5 stehen den Betroffenen die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung zu.

Wird einer Person Pflegegrad 5 zugeordnet, ist eine selbstständige Bewältigung des Alltags nahezu unmöglich und es liegt ein sehr hoher Pflegebedarf vor.

Pflegebegutachtung

Um in den Pflegegrad 5 eingestuft zu werden, muss man wie für alle anderen Pflegegrade auch, einen formlosen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD für gesetzlich Versicherte) bzw. MEDICPROOF (für Privat Versicherte) ist für die Begutachtung des Pflegebedürftigen vor Ort zuständig.

Dies erfolgt im häuslichen Umfeld, also in der eigenen Wohnung oder auch in einer Pflegeeinrichtung.

Für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen beurteilt der Gutachter im Begutachtungsverfahren den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit in den bekannten sechs Bereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen, sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Unser Rat:
Es empfiehlt sich für den Termin immer Hausarztberichte, Facharztberichte, Entlassungsbriefe, Medikationspläne etc. sowie ein Pflegetagebuch zu diesem Begutachtungstermin für den Gutachter bereit zu halten. Schreiben Sie darin z.B. auf wie viel Zeit an Grundversorgung täglich nötig ist, bei welchen alltäglichen Dingen die Person Hilfe benötigt und in welchem Umfang man helfen muss. Schreiben Sie auch die tägliche psychische Verfassung auf, denn dies hilft bei der Einstufung.

Wann bekommt man den Pflegegrad 5?

Wenn der Gutachter in der Pflegebegutachtung mindestens 90 bis 100 von 100 möglichen Punkten feststellt, dann liegt eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ vor.

Der Antragssteller erhält damit den Pflegegrad 5 und erfüllt die Voraussetzungen für die Leistungen bei Pflegegrad 5.

Pflegebedürftige die den Pflegegrad 5 erhalten, sind bei dieser Einstufung massiv in der Selbstständigkeit und der Bewältigung des Alltags eingeschränkt, unabhängig davon ob körperlich, geistig und/oder psychisch. Die pflegebedürftige Person benötigt meist eine 24h-Betreuung. Da die Pflegegutachter jeden Fall individuell bewerten, kann jedoch pauschal kein konkretes Krankheitsbild genannt werden.

Frau im Krankenbett von Pflegerin betreut

Besondere Bedarfskonstellation für den Pflegegrad 5

Bei der Einstufung in den Pflegegrad 5 gibt es noch eine Besonderheit in Form der „besonderen Bedarfskonstellation“. Diese soll körperlich schwerst beeinträchtigten Menschen ohne kognitive Beeinträchtigungen direkt den Pflegegrad 5 zuweisen, obwohl sie ihn nach der Punktezahl des Neuen Begutachtungsverfahrens nicht erhalten würden. Dies ist nach §15, Absatz 4 des SGB XI geregelt. 

Wann wirkt die besondere Bedarfskonstellation?

Die Problematik ist die folgende: Bei rein körperlichen Einschränkungen wird mit der Bewertung nach dem Neuen Begutachtungsverfahren (Neues Begutachtungsassessment) manchmal nicht so schnell der Pflegegrad 5 zugewiesen. Vor allem für körperlich schwerbehinderte Personen kann dies ein Problem darstellen. Der Grund: Wenn ein Mensch zwar körperlich schwerst beeinträchtigt ist, aber im Vollbesitz seiner kognitiven Fähigkeiten, erreicht er nicht die Punktezahl für den Pflegegrad 5. Für den Pflegegrad 5 benötigt man mindestens 90 Punkte. Der Grund dafür ist, dass die Module 2, 3 und 6 sich auf kognitive Fähigkeiten beziehen: Liegen in diesen Modulen keine oder nur teilweise Beeinträchtigungen vor, werden keine Punkte angerechnet.

Es gibt jedoch Menschen, deren körperliche Situation den Pflegegrad 5 erfordert, auch wenn sie keine kognitiven Einschränkungen haben. Für diese Menschen wurde die besondere Bedarfskonstellation eingerichtet.

Wer fällt unter die besondere Bedarfskonstellation?

Der §15 Absatz 4 SGB XI gibt dazu folgende Definition:

Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen.“

Anmerkung: Unter der besonderen Bedarfskonstellation versteht man konkret die „Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine“. Also ein fast vollständiger Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktion, beispielsweise in Folge von Lähmungen.

Welche Leistungen erhält man bei Pflegegrad 5?

Die Einstufung „in Pflegegrad 5 bedeutet, dass die Betroffenen im Alltag vollständig auf die Pflege von Angehörigen, Bekannten oder Betreuern angewiesen sind. Oft sind Pflegebedürftige im Pflegegrad 5 bettlägerig und /oder sie haben einen wesentlich höheren Pflegebedarf, als die Betroffenen in den niedrigeren Pflegegraden. Das kann u.a. bedeuten: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen füttern oder waschen, ohne dass der Betroffene noch selber mithelfen kann.

Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 stehen bei allen Leistungsarten der Pflegeversicherung die höchsten Leistungen zu.

  • Die wesentliche Entscheidung ist, ob die Pflege zuhause stattfinden kann oder ob stattdessen eine stationäre Pflege in Frage kommt.
  • Pflegebedürftige in Pflegegrad 5 erhalten die maximalen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung, je nachdem, ob sie durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst zu Hause versorgt werden.
  • Hinzu kommen die  Leistungen zur Tages- und Nacht-, Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie der vollstationären Pflege.
  • Genau wie bei den anderen Pflegegraden erhält man in Pflegegrad 5 (bei der häuslichen Pflege) zudem monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, eine Übernahme der (anteiligen) Kosten für Pflegehilfsmittel sowie Zuzahlungen zu Wohnraumanpassungen im Sinne einer Barrierefreiheit.

Anmerkung:
Pflegende Angehörige müssen wissen: je höher der Pflegebedarf ist und je höher die Verantwortung bei der Pflege ist, umso schlechter lassen sich geeignete Personen finden, welche die Pflegeperson entlasten. Wer zusätzliche Geldmittel z.B. durch eine Pflegezusatzversicherung erhält, hat hier mehr Spielraum.

Die Pflegegrad 5 Leistungen im Überblick

Stand 2024

Leistung Pflegegrad 5
Häusliche Pflege: Pflegesachleistung (z.B. durch ambulante Pflegedienste) (pro Monat)  2.200 Euro
Häusliche Pflege: Pflegegeld (pro Monat)  947 Euro
Verhinderungspflege: durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder, für bis zu 6 Wochen (pro Kalenderjahr) 1.420,50 Euro
Verhinderungspflege: durch sonstige Personen, für bis zu 6 Wochen (pro Kalenderjahr) 1.612 Euro
Kurzzeitpflege: für bis zu 8 Wochen (pro Kalenderjahr) 1.774 Euro
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege (pro Monat) 1.995 Euro
Entlastungsbetrag, bei ambulanter Pflege (pro Monat) 125 Euro
Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen (pro Monat) 214 Euro
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen (einmalig) 2.500 Euro
Vollstationäre Pflege (pro Monat) 2.005 Euro
Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung folgende nach der Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge: Ab dem ersten Monat 15 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, nach 12 Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (pro Monat) 40 Euro

Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel (Aufwendungen je Hilfsmittel in Höhe von)

100 Prozent der Kosten. Ggf. ist eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25,00 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten. Technische Pflegehilfsmittel werden vorrangig leihweise, also unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme) 4.000 Euro
Hausnotruf (pro Monat)  25,50 Euro 
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen (pro Monat) 50 Euro
Neuregelung für Personen unter 25 Jahren der Pflegegrade 4 und 5
Pflegevertretung durch nahe Angehörige. Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr 1.612 Euro
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr 3.386 Euro

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5

Ab dem Pflegegrad 5 erhält der Pflegebedürftige von seiner Pflegekasse ein Pflegegeld in Höhe von 946 Euro monatlich (Stand 2024).

  • Eine Auszahlung erfolgt genau wie bei den anderen Pflegegraden unter der Voraussetzung, dass die Pflege zu Hause stattfindet.
  • Der Betrag ist bei Menschen mit Demenz oder einem "Härtefall" gleich hoch.
  • Laut Sozialgesetzbuch darf das Pflegegeld für pflegende Angehörige oder selbst beschaffte Pflegehilfen verwendet werden, es sind keine Belege nötig, der oder die Pflegebedürftige darf selbst darüber entscheiden, wie er das Geld verwendet.
  • Sichergestellt werden muss allerdings, dass die erforderliche Pflege und Hilfe im Alltag auch gewährleistet ist. Das Pflegegeld wird in der Regel an die pflegenden Angehörigen oder Nahestehenden als Anerkennung für die Pflege weitergegeben.
  • Zu bedenken ist, dass Pflegegrad 5 eine Rund-um-die-Uhr-Pflege bedeutet. Pflegende Angehörige können zusätzlich kaum erwerbstätig sein. Einen Verdienstausfall kann das Pflegegeld nicht auffangen.
Seniorin bekommt Hilfe beim Anziehen

Die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Werden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld professionell durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, erhalten sie mit Pflegegrad 5 Pflegesachleistungen für Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung in Höhe von 2.200 Euro monatlich (Stand 2024).

Kombinationspflege

Viele Pflegebedürftige wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause zu wohnen. Wenn der Pflegebedürftige ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, dann bedeutet dies, dass Pflegekräfte zu ihm nach Hause kommen zur Pflege bzw. Hilfe, um den Alltag bewältigen zu können. Dabei ist in Pflegegrad 5 der Alltag immer geprägt von zahlreichen Pflegemaßnahmen. Dafür hat der Pflegebedürftige den moanltichen Zuschuss für Pflegesachleistungen zur Verfügung.

  • Wenn der Pflegebedürftige jedoch lieber von einer vertrauten Person gepflegt werden möchte, kann er stattdessen das Pflegegeld einsetzen .
  • Eine weitere Möglichkeit ist es beides zu kombinieren – also sowohl die Hilfe von Pflegekräften als auch die Hilfe einer vertrauten Person in Anspruch zu nehmen (Kombinationspflege). Das bedeutet konkret: Der Pflegebedürftige in Pflegegrad 5 bezieht die Pflegesachleistungen. Wenn er/sie den Betrag nicht voll ausgeschöpft hat, erhält er/sie zusätzlich Pflegegeld.
  • Grundsätzlich gilt: Pflegebedürftige die ihre Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst nicht voll ausgeschöpft haben, können maximal 40 Prozent davon auch für Pflegegeld verwenden.

Pflegehilfsmittel, Badumbau und Hausnotruf bei Pflegegrad 5

  • Pflegehilfsmittel kommen gerade auch in Pflegegrad 5 täglich zum Einsatz. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören z.B. ein Pflegebett oder Lagerungshilfen, welche die Pflege erleichtern sollen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch dienen der Hygiene und dem Infektionsschutz. Dazu gehören z.B. Desinfektionsmittel, Schutzmasken, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, FFP2-Masken usw. Pflegebedürftige in Pflegegrad 5 haben dafür genau wie in den anderen Pflegegraden monatlich ein Budget von 40 Euro zur Verfügung.
  • Genau wie bei anderen Pflegegraden, haben Menschen mit Pflegegrad 5 Anspruch auf Barriere reduzierende Maßnahmen wie z.B. einen Badumbau oder den Einbau eines Treppenlifts (4.000 Euro pro Maßnahme). Als eine Maßnahme gelten übrigens alle Änderungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich sind. Wenn sich die Pflegesituation oder der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen ändern sollte und weitere bauliche Maßnahmen erforderlich machen, kann der Zuschuss auch mehrfach beantragt werden.
  • Hausnotruf: Der Zuschuss von 25,50 Euro im Monat für einen Hausnotruf wird bei jedem Pflegegrad bezahlt. Oft übernehmen die Pflegekassen darüber hinaus auch die Kosten für den erstmaligen Anschluss eines Hausnotrufs.

Praxistipp: Bei hohen Pflegegraden sind oft viele Hilfsmittel, wie z.B. ein Badewannenlifter, ein elektrisches Pflegebett oder ein Elektrorollstuhl notwendig. Die Pflege- bzw. Krankenkasse bezahlt für die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel auch einen Stromkostenzuschuss. Dies ist ein Rechtsanspruch: Werden ärztlich verordnete Hilfsmittel elektrisch betrieben, ist der Strom ein Teil der Leistung. Allerdings ist der Stromverbrauch nachzuweisen. Am besten, man setzt sich mit der Kranken- bzw. Pflegekasse in Verbindung und erkundigt sich genau, welcher Nachweis notwendig ist.

Pflege Wohngruppen

Leben Pflegebedürftige mit anderen Pflegebedürftigen gemeinsam in einer sogenannten Pflege-Wohngemeinschaft, dann erhalten sie (genau wie in anderen Pflegegraden) einen pauschalen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro im Monat. Dieser steht jedem/er Mitbewohner/in der Pflege-WG unabhängig vom Pflegegrad zu.

Zudem gibt es für Wohngruppen die Anschubfinanzierung von 2.500 Euro /pro Mitbewohner mit einem anerkannten Pflegegrad. Der Betrag ist dafür gedacht, notwendige bauliche Maßnahmen oder andere mit der WG-Gründung anfallende Kosten zu tragen.

Pro Wohngruppe ist der Betrag auf 10.000 Euro begrenzt.

Senioren in einer Wohngruppe

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich ist bei allen Pflegegraden gleich.

Lesen Sie dazu auch die entsprechenden Ausführungen zum Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1-4.

Die Entlastung kann in Pflegegrad 5 genau wie für andere Pflegegrade u.a. durch (zertifizierte) Haushaltshilfen, Alltagshelfer oder andere (zertifizierte) Betreuungs- und Entlastungsangebote erfolgen. Dies können auch Dienste von ambulanten Pflegediensten sein, die neben der Pflege auch weitere Hilfen bieten, die Pflegebedürftige und deren Angehörige unterstützen. Der Entlastungsbetrag kann zudem für Leistungen der Tages- und Nachtpflege und Kurzzeitpflege verwendet werden

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5

Für eine Kurzzeitpflege stehen jedes Jahr bis zu 1.774 Euro zur Verfügung. Die Geldleistungen sind gleich für alle berechtigten Pflegegrade (2-5).

Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine kurzzeitige Aufnahme von Pflegebedürftigen in einer vollstationären Einrichtung. Gründe können z.B. sein, weil der pflegende Angehörige durch Urlaub oder Krankheit verhindert ist.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5

Hier steht der Betrag von 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Geldleistungen sind gleich für alle berechtigten Pflegegrade (2-5).

Bei der Verhinderungspflege, bleibt der Pflegebedürftige (anders als bei der Kurzzeitpflege) zu Hause im gewohnten Umfeld. Die Pflege wird lediglich anderweitig organisiert, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst. Damit ist es möglich für bis zu sechs Wochen pro Jahr z.B. einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen, der die zusätzlichen Pflegeleistungen erbringt.

Der/die pflegende Angehörige kann sich aber auch von jemand anders vertreten lassen, der die pflegerische Versorgung in der gleichen Weise sicherstellen kann.

Vertritt z.B. ein naher Verwandter die Pflegeperson, erhält er den eineinhalbfachen Betrag des üblichen Pflegegeldes.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5 kombinieren

Die Pflegeformen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können ebenso wie bei den anderen Pflegegraden kombiniert werden. Wer das Budget für die 6-wöchige Verhinderungspflege nicht aufbraucht, kann das Restbudget für die Kurzzeitpflege ausnutzen. Umgekehrt kann man Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umwandeln.

Ab 2024: Höheres Budget in der Verhinderungspflege für Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 und 5 unter 25 Jahren

Wenn Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene pflegebedürftig sind, werden sie oft von ihren Eltern gepflegt. Ist das für einen gewissen Zeitraum nicht möglich, kommen häufig die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zum Einsatz. Ab Januar 2024 steht den Pflegebedürftigen im Pflegegrad 4 und 5 unter 25 Jahren hierfür ein erhöhter Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dazu können noch nicht verwendete Mittel der Kurzzeitpflege vollständig angerechnet werden. Somit können die pflegenden Angehörigen bis zu 3.386 Euro pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege beanspruchen. Zum 1. Januar 2025 soll dieser Betrag auf 3.539 Euro steigen.

1.995 Euro pro Monat für Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 5

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 5 haben einen Anspruch auf 1.995 Euro pro Monat für die teilstationäre Pflege, also die Tagespflege oder Nachtpflege.

Pflegebedürftige in teilstationärer Pflege werden überwiegend zu Hause gepflegt. Wenn man die Pflege zu Hause allerdings nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit sicherstellen kann, dann besteht die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen teilweise in entsprechenden Pflegeeinrichtungen zu versorgen. Die teilstationäre Pflege bedeutet, dass die Pflegebedürftigen an einzelnen Tagen oder über Nacht in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden. Dies ist z.B. eine Lösung, wenn die pflegenden Angehörigen tagsüber arbeiten müssen oder wenn eine Pflege über Nacht gewährleistet sein muss.

Wichtig: Die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung plus eventuelle Investitionskosten der Pflegeeinrichtung sind selbst zu tragen.

Senior in der Tagesbetreuung

Was bedeutet Pflegegrad 5 im Pflegealltag?

In den Pflegegrad 5 werden Personen eingestuft, mit „schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 die zu Hause oder stationär versorgt werden, benötigen oft die sogenannte Intensivpflege oder es handelt sich um Härtefälle.

Beispiele:

  • Intensivpflegebedürftige, die dauerhaft pflegerisch und medizinisch unterstützt bzw. überwacht werden müssen, wie es beispielsweise bei Krebserkrankungen, ALS, MS oder neuromuskulären Erkrankungen der Fall sein kann, erhalten als Härtefall den Pflegegrad 5.
  • Mehrfach erkrankte Menschen in hohem Alter, die dauerhaft gepflegt und medizinisch betreut werden müssen. Beispiele dafür sind, wenn die Personen zugleich an Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Niereninsuffizienz leiden.
  • Pflegebedürftige mit Behinderungen, die nicht mehr dazu in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, wie z.B. nach Amputationen oder wegen weit fortgeschrittenen Behinderungen wie Muskeldystrophie oder einer Querschnittslähmung.

Welche Hilfen benötigen Pflegebedürftige in Pflegegrad 5?

Der Zeitaufwand ist bei Pflegegrad 5 vergleichsweise hoch. Allerdings ist die Zeitkomponente nicht das entscheidende Kriterium, wenn es um die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit geht. Die Voraussetzungen für die Anerkennung des Pflegegrads 5 sind eindeutig geregelt und werden im Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst überprüft.

Erfahrungsgemäß lässt sich jedoch feststellen, dass die Betroffenen in Pflegegrad 5 zwischen 24 bis 279 Minuten Hilfe bei der Grundpflege benötigen, mindestens zwölf Mal am Tag psychosoziale Unterstützung, mindestens drei Mal pro Nacht nächtliche Hilfe und am Tag rund um die Uhr versorgt werden müssen.

Pflegegrad 5 Tabelle

Pflegegrad

Grundpflege in Min.

Psychosoziale Unterstützung

Nächtliche Hilfen

Präsenz tagsüber

Pflegegrad 5

bis ca. 279 Minuten

mindestens 12 x täglich 

mind. 3 x täglich

rund um die Uhr

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 5

Wenn die Entscheidung für die Unterbringung im Pflegeheim fällt, dann stellt sich zugleich die Frage nach den Kosten. Grundsätzlich gilt: Ihre Pflegeversicherung ermöglicht eine Unterbringung in einem Pflegeheim. Sie beteiligt sich an den Kosten mit 2.005 Euro monatlich. Den Rest der Kosten müssen Sie unter Umständen selbst erbringen.

Was kostet ein Pflegeheimplatz in Pflegegrad 5?

Eine generelle Aussage darüber, welche Kosten in Pflegegrad 5 konkret entstehen, kann nicht gemacht werden. In jeder Pflegeeinrichtung fallen Kosten für die Pflege, die Unterkunft und die Kost an, jedoch können individuelle Ansprüche die Kosten deutlich anheben. Dazu zählen z.B. ein besonders schönes Zimmer und der individuelle Komfort. Zudem können regionale Unterschiede einen Einfluss auf den Pflegesatz haben. Der durchschnittliche Pflegesatz bei Pflegegrad 5 wird mit ca. 2.500 bis 2.600 Euro angegeben.

Welcher Eigenanteil ist zu tragen?

Zu den über die Pflege hinaus gehenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung erheben die meisten Einrichtungen den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Diese zusätzlichen Kosten können Sie vorab bei den für Sie in Frage kommenden Pflegeeinrichtungen abfragen. Jeder Heimbewohner zahlt pauschal – das ist seit Januar 2017 gesetzlich so festgelegt – unabhängig vom Pflegegrad den gleichen Anteil zu den Pflegekosten wie die anderen Heimbewohner auch. Wie hoch dieser Eigenanteil ist, ist von Heim zu Heim verschieden.

Pflegebedürftige, die im Pflegeheim leben, erhalten zusätzlich zum pflegegradabhängigen Leistungsanspruch bei vollstationärer Pflege die nachfolgenden Leistungszuschläge zu den pflegebedingten Kosten (Stand 2024), abhängig von der Aufenthaltsdauer im Heim: Das bedeutet, je länger ein Pflegebedürftiger im Heim wohnt, desto höher sind diese Leistungszuschläge für den Eigenanteil der Pflegekosten.

Zu beachten ist jedoch: Diese Zuschüsse betreffen nur die Pflegekosten und nicht die anderen Kostenpunkte (Unterkunft, Verpflegung), die in einer stationären Pflegeeinrichtung anfallen. Diese sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

Verweildauer im Heim

Leistungszuschlag ab 1.1.2024

0-12 Monate

15 %

13-24 Monate

30 %

25-36 Monate

50 %

Über 36 Monate

75 %

 

Finanzielle Vorsorge für den Pflegefall

Im Pflegefall merkt man schnell: Die Kosten für Pflege können enorm sein und die Zuschüsse der Pflegekassen für die einzelnen Pflegegrade (früher Pflegestufen) reichen für die Kostendeckung meist nicht aus. Um selbst schon jetzt vorzusorgen und später bei eventueller Pflegebedürftigkeit die Angehörigen nicht zu belasten, sollten Sie frühzeitig mit der finanziellen Vorsorge beginnen.

Dazu stehen zum Beispiel Pflegezusatzversicherungen, Pflegetagegeldversicherungen, private Pflegerentenversicherungen oder der staatlich geförderte Pflege-Bahr zur Verfügung.

Nutzen Sie diese Informationen auch vorsorglich für Ihre Eltern oder Großeltern und sprechen Sie offen über Rücklagen und Vorsorgemöglichkeiten für den Pflegefall.

Geldbörse

Fragen und Antworten zum Pflegegrad 5

Wo werden Menschen in Pflegegrad 5 überwiegend gepflegt?

Menschen in Pflegegrad 5 müssen in der Regel eine Intensivpflege in Anspruch nehmen. Für sehr viele Pflegebedürftige ist der größte Wunsch und die größte Lebensqualität die Pflege zu Hause. Angehörige, die Pflegebedürftige versorgen, erbringen täglich Höchstleistungen! Die gesellschaftliche Bedeutung dieser Pflege durch Angehörige ist immens. Zum volkswirtschaftlichen Wert gibt es Hochrechnungen: alle Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung reichten wohl nicht aus, um die Angehörigen mit Mindestlohn auszustatten.

Übrigens: Von den 219.078 Pflegebedürftigen Personen die z.B. im Jahr 2021 in Pflegegrad 5 eingestuft waren (soziale Pflegepflichtversicherung) wurden etwa genauso viele Pflegebedürftige ambulant wie stationär versorgt (111.239 Personen in Pflegegrad 5/ ambulante Versorgung und demgegenüber 107.839 Personen in Pflegegrad 5/stationäre Versorgung. Stand 31.12.2021 (Quelle hwww.bundesgesundheitsministerium.de).

Wie wird das Geld von der Pflegekasse erstattet?

Wenn Sie sich für eine Pflegeart entscheiden, (die ambulante Pflege durch Pflegedienste oder eine stationäre Pflege), dann wird mit der Pflegeversicherung für mindestens sechs Monate ein sogenannter Versorgungsvertrag abgeschlossen. Das bedeutet, dass die Pflegekasse die monatlichen Pflegekosten direkt mit dem ambulanten Pflegedienst oder dem Pflegeheim abrechnet.

Nur die notwendigen Zuzahlungen (also im Fall der vollstationären Pflege die Kosten für Unterbringung und Verpflegung plus ggf. Investitionskosten) sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

Grundsätzlich wird mit der Verrechnung versucht, den Pflegebedürftigen bzw. den Angehörigen möglichst viel Aufwand zu ersparen. Für das Pflegegeld, das der Pflegebedürftige bei der Pflege durch Angehörige oder selbst beschaffte Pflegekräfte auf sein Konto erhält, sind keine Belege nötig. Der Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, wie er oder sie das Geld verwendet.

Die monatlichen Pflegehilfmittel, also z.B. Einweg- bzw. Hygieneprodukte, die bei der häuslichen Pflege verwendet werden (wie z.B. Mundschutz, Einweghandschuhe, Schutzkittel, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen), laufen über das Prinzip der Kostenerstattung. Das heißt, man kann jeden Monat die Pflegehilfsmittel besorgen und die Belege bei der Pflegeversicherung einreichen. Die Kosten werden bis zum Maximalwert von 40 Euro erstattet.

Wer bezahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht ausreicht?

Wenn Angehörige aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage sind die Pflege zu Hause zu erbringen oder zu organisieren, muss eine Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden.

Reicht das Einkommen bzw. die Rente des Pflegebedürftigen jedoch nicht aus, um die Pflege im Heim zu finanzieren, können Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen die „Hilfe zur Pflege“ beantragen.

Das ist eine Form von Sozialhilfe, die einkommensschwachen Pflegebedürftigen nach dem Sozialgesetzbuch (§ 61 – § 66a SGB XII) zusteht. Das Sozialamt unterstützt jedoch erst dann, wenn die Rente für die Pflege nicht ausreicht und eventuelles Vermögen aufgebraucht ist. Der Ehepartner oder Kinder müssen als Unterhaltspflichtige damit rechnen, dass das Sozialamt das Geld zurückfordert, wenn ein entsprechend hohes Einkommen und/oder Vermögen vorhanden ist.

Bei der Berechnung wird jede Art von Einkommen berücksichtigt. In Fällen, in denen Betroffene zwar noch ihren Lebensunterhalt bestreiten können, aber nicht mehr die Pflegekosten, sieht das Gesetz Einkommensgrenzen vor. Bleibt das Einkommen unter dieser Grenze, wird es vom Sozialamt in der Regel nicht berücksichtigt.

Die Einkommensgrenze berechnet sich aus einem sogenannten Grundbetrag und angemessenen Kosten für die Unterkunft. Der Grundbetrag orientiert sich am Betrag, den Sie zum Lebensunterhalt benötigen, dem sogenannten Regelsatz. Seit Januar 2023 sind das 502 Euro mal 2, also 1.004 Euro. Dieser Betrag ist abziehbar. Außerdem können Zuschläge enthalten sein, wie z.B. ein Familienzuschlag für den nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder für eine Person, der Sie Unterhalt zahlen (z.B. Kinder).

Einzelpersonen dürfen ein Schonvermögen von 10.000 Euro behalten, Ehepaare 20.000 Euro. Selbstbewohntes Eigentum bleibt unbeachtet, so lange Größe und Wert angemessen sind.

Was kosten selbst organisierte, private Pflegekräfte?

Häufig entscheiden sich Familien auch dazu, ihre pflegebedürftigen Angehörigen von einer selbst organisierten Betreuungskraft unterstützen zu lassen. Die Pflegekräfte leben dann häufig im Haushalt der Pflegebedürftigen und leisten Hilfe im Haushalt, bei der Grundpflege, im Alltag usw.. Der Vorteil: Damit erfüllt sich der Wunsch der Pflegebedürftigen gut versorgt in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Auch für die Angehörigen ist diese Lösung eine große Entlastung.

Eine selbst organisierte Pflegekraft zu Hause muss man jedoch aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Kosten werden nicht von der Pflegekasse übernommen.  Nur das Pflegegeld kann dafür verwendet werden (Ab 1/2024: 947 Euro monatlich).

Für selbst organisierte Pflegekräfte gibt es verschiedene Modelle, wie z.B. das Entsendemodell (über eine Vermittlungsagentur), die Beauftragung von Gewerbetreibenden (mit oder ohne Unterstützung einer Agentur) oder die Anstellung als Arbeitgeber nach deutschem Arbeitsrecht. Die Kosten von selbstständigen Betreuungskräften variieren oft sehr stark. Die monatlichen Kosten für eine selbstständige, osteuropäische (EU) Haushaltshilfe, Betreuungskraft bzw. Pflegekraft z.B. aus Osteuropa beginnen bei ca. 2.100,- EUR. Bei einer gewerblichen bzw. freiberuflichen, deutschen Betreuungskraft oder Pflegekraft liegen die monatlichen Kosten bei ca. 4.000 bis zu 5.500 Euro. (Quelle: www.pflege24-mit-herz.de).

Hinweis: Bei Pflegegrad 5 müssen jedoch meist mehrere Betreuungskräfte parallel beschäftigt werden, um die Rund-um-die-Uhr-Versorgung zu gewährleisten. Häufig teilen sich die Betreuungskräfte dann die Aufgaben bzw. wechseln sich im Pflegealltag ab.