Barmenia MehrPflege Stationär

Barmenia Versicherung

Leistungsstarker Tarif für die stationäre Pflege für alle Pflegegrade mit Optionsrechten zur Erweiterung für die ambulante Pflege

  • Maximal versicherbarer Tagessatz: 100 Euro (entspricht 3.000 Euro/Monat).
  • bereits ab Pflegegrad 2 Auszahlung von 100 % des versicherten Pflegegeldes
  • Keine Wartezeiten. Weltweiter Versicherungsschutz. Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4.
  • Dynamikoption zur Erhöhung des Pflegegeldes alle drei Jahre um 10 % bis zum vollendeten 71. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung - auch im Leistungsfall.
  • Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 oder 5 Erhöhung des Pflegegeldes auf 150 % des vereinbarten Betrags
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Barmenia MehrPflege Stationär Tarif-Information

Der Tarif zahlt bei stationärer Pflege das vereinbarte Pflege-Monatsgeld und erbringt zusätzlich andere tariflich vereinbarte Leistungen, wenn Sie als versicherte Person pflegebedürftig sind. Der Versicherer zahlt das Pflege-Monatsgeld ohne Kostennachweis zu Beginn eines jeden Monats der Pflegebedürftigkeit.

Hinweis Zusatzleistung: Bei einer stationären Pflege nach Pflegegrad 4 oder 5, die auf Grund eines Unfalls eingetreten ist, erhalten Sie das vereinbarte Pflege-Monatsgeld in Höhe von 150 %

Ambulante Pflegeleistungen

Pflegegrad 5
Keine Auszahlung
Pflegegrad 4
Keine Auszahlung
Pflegegrad 3
Keine Auszahlung
Pflegegrad 2
Keine Auszahlung
Pflegegrad 1
Keine Auszahlung

Stationäre Pflegeleistungen

Pflegegrad 5
100 %
Pflegegrad 4
100 %
Pflegegrad 3
100 %
Pflegegrad 2
100 %
Pflegegrad 1
20 %

Tarifinformationen

Wartezeiten
Keine Wartezeit
Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Keine Einmalleistung

Service- und Unterstützungsleistungen
  • Hausnotruf
  • 24-Stunden-Hotline
  • Pflegebegleitung und Organisation
  • Vermittlung eines Pflegeheimes
Laienpflege / Pflege durch Angehörige
Ja, die Pflege durch Laien ist mitversichert.
Bietet der Tarif Dynamikoptionen?
  • Dynamik vor Eintritt eines Pflegefalles
  • Dynamik nach Eintritt eines Pflegefalles
Erhöhung Pflegegeld ohne Gesundheitsprüfung

Sie können ab dem 21. Lebensjahr einmal im Kalenderjahr (frühestens nach 12 Monaten, insgesamt bis zu dreimal während der Vertragslaufzeit) eine Erhöhung des Pflege-Monatsgeldes um bis zu 25 % beantragen. Die Erhöhung ist ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit bis zum 60. Lebensjahr möglich (Nachversicherungsgarantie gilt nicht im Pflegefall).

Zusätzlich haben Sie das Recht (solange Sie noch keine 60 Jahre alt sind und noch nicht pflegebedürftig sind) ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit, zu bestimmten Optionszeitpunkten (nach drei, fünf oder sieben Versicherungsjahren) bzw. bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt Kind etc.) den Tarif Mehr Pflege Ambulant hinzuzunehmen oder in den Tarif Mehr Pflege Ambulant umzustellen.

Weltweiter Versicherungsschutz
Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Pflegegrad-Einstufung

Die Feststellung des Pflegegrads wird in der Regel von medizinischen Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, kurz MDK, vorgenommen. Diese Einstufung wird übernommen.

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Stabile Beitragsentwicklung (Altersrückstellung)

Der für Kinder bzw. Jugendliche zu zahlende Beitrag sieht keine Bildung einer Alterungsrückstellung vor, weil mit dem Aufbau der Alterungsrückstellung erst ab 21 Jahren begonnen wird.

Beitragsfreistellung möglich
  • Im Pflegefall ab Pflegegrad 4
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit
Mindestvertragslaufzeit
1 Jahr
Kündigungsfrist
Täglich kündbar

Annahmerichtlinien

Gesundheitsfragen

Bei den Antragsfragen der Barmenia handelt es sich um eine klar definierte Fragenstellung ( geschlossene Gesundheitsfragen) zu Krankheitsdiagnosen über einen Zeitraum von 5 Jahren:

Die Fragestellung lautet:

Frage 1:
Sind Sie werdende Mutter oder werdender Vater (auch bei beabsichtigter Adoption)?

Frage 2:
(Fragenzeitraum über die letzten 5 Jahre):

  • Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren eine anerkannte Behinderung nach deutschem Schwerbehindertenrecht?
  • Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren eine Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit oder wurde ein Antrag auf Leistungen gestellt?
  • Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren Pflegebedürftigkeit oder wurde ein Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt?
  • Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren eine der hier aufgelisteten Erkrankungen, Gesundheitsstörungen und/oder -beeinträchtigungen?

A: Abhängigkeit vom Beatmungsgerät, ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung), Alzheimer, Amputationen (Arm und/oder Bein), Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Angina Pectoris (Schmerzen durch Verengung der Herzkranzgefäße), Aortenaneurysma (Aussackung der Hauptschlagader), Autismus

B: Bestrahlungsfolgen

C: Chorea Huntington (erbliche Nervenerkrankung) COPD (chronisches Lungenemphysem), Creutzfeldt-Jakob (Krankheit des Nervensystems), Colitis oder Morbus Crohn (chronisch entzündliche Darmerkrankungen),

D: Demenz, Diabetes mellitus (Zuckererkrankung), Dialyse (Blutwäsche wegen Nierenversagen), Down-Syndrom (Chromosomenerkrankung)

E: Entwicklungsstörungen (und/oder Unterstützungsbedürftigkeit), Epilepsie (Krampfleiden)

F (bei Versicherung von Kindern):  Frühgeburt vor der 28. Schwangerschaftswoche oder Geburtsgewicht unter 1.000 g

H: Hämophilie (Bluter), Hemiparese oder Hemiplegie (Halbseitenlähmung), Hepatitis B/Hepatitis C (virusbedingte Leberentzündung), Herzkrankheiten (Erkrankungen der Herzklappen, des Herzmuskels und der Herzkranzgefäße, Herzrhythmusstörungen ausgenommen: leichter und mittelschwerer Bluthochdruck), HIV-Infektion (AIDS-Erkrankung)

I: Immunschwäche, angeborene/erworbene

K: Kinderlähmung, Kognitive Störungen, Kollagenosen (Bindegewebserkrankung wie Sklerodermie, Lupus erythematodes, Dermatomyositis, Polymyositis, Sjögren-Syndrom), Koma, Krebs (alle Arten von bösartigen Neubildungen)

L: Lähmungen (u.a. auch Querschnittslähmungen), Leberzirrhose (Leberzellschaden), Lungenembolie (Lungengefäßverschluss), Lymphödem (Lymphstau)

M: Makuladegeneration, altersbedingt (Augenhintergrundveränderung), Morbus Bechterew (chronisch entzündliche rheumatische Erkrankung der Wirbelsäule), Mukoviszidose (angeborene Stoffwechselerkrankung, Multiple Sklerose, Myasthenie (Muskelschwäche), Myokardinfarkt (Herzinfarkt), Myopathie (Muskelerkrankung)

N: Netzhautablösung, Neurodegenerative Erkrankung (u.a. Degeneration des Gehirns oder Nervensystems), Niereninsuffizienz, chronische (Nierenfunktionsstörung)

O: Organ- oder Gewebetransplantation (als Organempfänger)

P: Parkinson, Picksche Krankheit (neurodegenerative Erkrankung), Polyarthritis, chronische und Psoriasisarthritis (Rheuma), Polyneuropathie (Erkrankung des Nervensystems), Psychische Erkrankungen

R: Rückenmarkkrankheiten

S: Sarkoidose (entzündliche Erkrankung der Lunge), Schädel-Hirntrauma mit Hirnblutung, Schizophrenie, Schlaganfall (Apoplex), Sehnervschädigung, Skeletterkrankungen (z.B. behandlungsbedürftige Osteoporose und/oder Arthrose), Stoffwechselerkrankungen (z.B. Morbus Fabry, Morbus Gaucher, Mukoviszidose, Porphyrie, Diabetes, genetischer Enzymmangel) - ausgenommen: Schilddrüsenerkrankungen und Fettstoffwechselstörungen), Subdurales Hämatom (Blutung in der Schädelhöhle), Suchterkrankungen (Alkohol, Medikamente, Drogen)

U: Übergewicht (BMI >40)

(Anmerkung: Der BMI ist der Body Mass Index). Für die Berechnung des BMI wird das Körpergewicht in ein Verhältnis zur Körpergröße gesetzt. Der BMI berechnet sich aus dem Quotienten aus Körpergewicht und Körpergröße zum Quadrat (kg/m2). Er ist die Grundlage zur Beurteilung für die Gewichtsklassifikation.

V: vorgeburtlich verursachte Erkrankungen und/oder Schädigungen (infolge Fehlbildungen, Infektionen, schädlichem Substanzgebrauch)

W: Wirbelsäulenschaden (nur bei laufender Behandlung - therapeutisch und/oder medikamentös)

Z: Zerebralparese (Hirnschädigung), Zerebrovaskuläre Krankheiten (Folgen von Durchblutungsstörungen des Gehirns)

Höchstaufnahmealter

Kein Höchstaufnahmealter

Nachversicherung von Kindern

Ja, ist möglich.

Fazit:

Die Leistungssätze des Tarifs sind an die großen Versorgungslücken in der stationären Pflege angepasst. Ein Leistungsplus ist auch, dass sich bei einer unfallbedingten stationären Pflege das vereinbarte Pflegemonatsgeld ab Pflegegrad 4 auf 150 % erhöht. Der Tarif Mehr Pflege Stationär kann einzeln oder in Kombination mit dem Tarif Mehr Pflege Ambulant vereinbart werden. Fazit: Sehr flexibler Tarif für die stationäre Pflege. Dadurch gute Möglichkeiten, günstig mit der Pflegevorsorge zu starten und diese später an den steigenden Bedarf anzupassen.