DeutschlandPflege Exklusiv Flex

Deutsche Familienversicherung

Sehr gute Leistungen für die ambulante und stationäre Pflege mit einem sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis

  • Versichert werden kann ein maximales Pflegetagegeld von 125 Euro (entspricht 3.750 Euro/Monat). Zusätzlich versicherbare Einmalzahlungen bei erstmailiger Einstufung und Höherstufung in einen Pflegegrad sowie bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.
  • In der stationären Pflege erhält man bereits ab dem Pflegegrad 1 eine 100 % Auszahlung des Pflegegeldes.
  • keine Wartezeiten, weltweiter Versicherungsschutz.
  • Beitragsbefreiung bereits ab Pflegegrad 1.
  • Dynamikoption: das versicherte Pflegegeld erhöht sich alle 3 Jahre um 5 %

DeutschlandPflege Exklusiv Flex Tarif-Information

Im Versicherungsfall erhalten Sie das vereinbarte Pflegemonatsgeld und je nach gewähltem Tarif (siehe Versicherungsunterlagen) eine Einmalleistung bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit sowie bei der erstmaligen und jeder weiteren Einstufung in einen höheren versicherten Pflegegrad.

Die Höhe der vereinbarten Pflegemonatsgelder in den jeweiligen Pflegegraden sowie die Höhe der vereinbarten Einmalzahlungen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

Ambulante Pflegeleistungen

Pflegegrad 5
100 %
Pflegegrad 4
80 %
Pflegegrad 3
60 %
Pflegegrad 2
50 %
Pflegegrad 1
20 %

Stationäre Pflegeleistungen

Pflegegrad 5
100 %
Pflegegrad 4
100 %
Pflegegrad 3
100 %
Pflegegrad 2
100 %
Pflegegrad 1
100 %

Tarifinformationen

Wartezeiten
Keine Wartezeit
Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Versicherbare zusätzlich Einmalleistungen:

  • Einmalleistung bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit bis Alter 64 Jahre: in vereinbarter Höhe, maximal 40.000 Euro
  • Einmalleistung bei der erstmaligen Einstufung und jeder weiteren Höherstufung in einen versicherten Pflegegrad in vereinbarter Höhe, maximal 4.000 Euro
Service- und Unterstützungsleistungen
  • Hausnotruf
  • 24-Stunden-Hotline
  • Pflegebegleitung und Organisation
  • Vermittlung eines Pflegeheimes
Laienpflege / Pflege durch Angehörige
Ja, die Pflege durch Laien ist mitversichert.
Bietet der Tarif Dynamikoptionen?
  • Dynamik vor Eintritt eines Pflegefalles
  • Dynamik nach Eintritt eines Pflegefalles
Erhöhung Pflegegeld ohne Gesundheitsprüfung

Nachversicherungsgarantie: Sie haben die Möglichkeit, das versicherte Pflegegeld ohne Gesundheitsprüfung um bis zu 30 % zu erhöhen. Dies gilt einmalig innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsbeginn und bis zum 50. Lebensjahr oder innerhalb von 6 Monaten nach einem beruflich bedingten Umzug (in ein anderes Bundesland innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres) oder nach bestimmten Lebensereignissen. Dazu zählt u.a. Eheschließung, Scheidung oder Tod des Ehepartners bzw. eines Kindes. Die Nachversicherung kann maximal bis zur Verdopplung des erstmalig für den höchsten Pflegegrad vereinbarten Pflegemonatsgeldes in Anspruch genommen werden.

Die Nachversicherungsmöglichkeit endet bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

Weltweiter Versicherungsschutz
Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Pflegegrad-Einstufung

Die Feststellung des Pflegegrads wird in der Regel von medizinischen Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, kurz MDK, vorgenommen. Diese Einstufung wird übernommen.

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Stabile Beitragsentwicklung (Altersrückstellung)
Ja, der Tarif bildet Altersrückstellungen.
Beitragsfreistellung möglich
  • Im Pflegefall ab Pflegegrad 1
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit
Mindestvertragslaufzeit
Keine Mindestvertragslaufzeit
Kündigungsfrist
Täglich kündbar

Annahmerichtlinien

Gesundheitsfragen

Anmerkung: Bei den Gesundheitsfragen der DFV handelt es sich um klar definierte Gesundheitsfragen zu Krankheitsdiagnosen und Umständen der zu versichernden Person über einen definierten Fragenzeitraum. Insgesamt ist die Fragestellung sehr umfangreich, wir bewerten die Fragestellung daher als mittelschwer.

1: Angaben zu Körpergröße und Gewicht

Anmerkung: Die Angaben dienen als Grundlage zur Beurteilung für die Gewichtsklassifikation (Body Mass Index (BMI). Für die Berechnung des BMI wird das Körpergewicht in ein Verhältnis zur Körpergröße gesetzt. Der BMI berechnet sich aus dem Quotienten aus Körpergewicht und Körpergröße zum Quadrat (kg/m2).

2. Gesundheitsfragen:

A) Gefragt wird ob eine einer der nachfolgenden Punkte auf die zu versichernde Person zutrifft:

  • Besteht eine Behinderung mit einem Grad von 50 oder mehr?
  • Wurde für die zu versichernde Person jemals ein Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Berufs-, Dienst-, Erwerbsunfähigkeit oder -minderung gestellt?
  • Hat die zu versichernde Person das Down-Syndrom (Trisomie 21)?
  • Besteht bei der zu versichernden Person eine geistige Behinderung?
  • Sind für die zu versichernde Person Operationen, Reha-Maßnahmen oder stationäre Behandlungen vorgesehen oder angeraten?
  • Sind für die zu versichernde Person Untersuchungen angeraten oder stehen Untersuchungsergebnisse aus?
  • Wird Hilfe benötigt bei den Verrichtungen des täglichen Lebens? (Hilfestellung bzw. Hilfsmittel beim An- und Ausziehen, Essen, Gehen oder Treppensteigen, also zum Beispiel mit Gehhilfen, Unterarmstützen, Treppenlift, Rollator oder Rollstuhl).
  • Ist die zu versichernde Person werdende Mutter oder werdender Vater oder ist eine Adoption beabsichtigt?

B)  Gefragt wird, ob bei der zu versichernden Person in den letzten 5 Jahren eine der nachfolgenden, aufgelisteten Erkrankungen oder deren Folgen bestand oder besteht:

  • Erkrankungen des Nerven- und Muskelsystems:
    Schädigungen oder Erkrankungen des Nervensystems (wie z.B. Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Chorea Huntington, Demenz, Epilepsie, Kinderlähmung, Lähmungen, Myopathie, Muskeldystrophie, neuromuskuläre Erkrankung, Neuropathie, Parkinson, Pick-Krankheit, Querschnittlähmung, Rückenmarkkrankheiten, Schlafapnoe).
  • Erkrankungen der Psyche:
    ADS bzw. ADHS, Angst- oder Anpassungsstörung, Asperger-Syndrom, Autismus, Belastungsreaktion und -störung, Burn-Out, Depression, depressive Episode, Erschöpfungszustand, Essstörung, Hypochondrische Störung, Manie, Multiples Beschwerdesyndrom, Neurasthenie, Neurose, neurotische Störung, Persönlichkeitsstörung, Phobische Störung, Psychose, Rett-Syndrom, Schizophrenie, Somatisierungsstörung, Suchterkrankungen (wie z. B. Alkoholismus, Medikamenten-, Spiel- oder Drogensucht), Wahnhafte Störung, Zwangsstörung.
  •  Erkrankungen des Gehirns:
    Schädigungen oder Erkrankungen des Gehirns (wie z. B. Aneurysma, Apallisches Syndrom, Creutzfeldt-Jakob, Gehirnblutung, Koma, Multiple Sklerose, Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfall, Subarachnoidalblutung, zerebrale Durchblutungsstörungen, zerebrovaskuläre Erkrankungen, subdurale Hämatome).
  • Erkrankungen der Netzhaut oder des Sehnervs:
    Makuladegeneration, Netzhautablösung sowie Schädigung des Sehnervs.
  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder Stoffwechselerkrankungen:
    Aortenaneurysma, Aorteninsuffizienz, arterielle Verschlusskrankheit, Bypass, Arterienverkalkung, Embolien, Hämophilie (Bluterkrankheit), Herzerkrankungen, Herzinfarkt, Gefäßstütze (Stent), Herzschrittmacher, Diabetes mellitus (Zucker), Sichelzellenanämie, Hämolytische Anämie.
  • Erkrankungen der inneren Organe oder HIV-Infektion: 
    Asthma bronchiale, Endometriose, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Lunge oder Bronchien, HIV-Infektion, Immundefekte, Mukoviszidose, Organ- oder Gewebetransplantation, Sarkoidose, Lebererkrankungen, Hepatitis B oder C, Nierenerkrankungen, Nierenfunktionsstörungen, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn.
  • Erkrankungen der Knochen, der Gelenke, oder des Bewegungsapparates:
    Arm- oder Beinamputation, Fibromyalgie, Morbus Bechterew, Osteoporose, Polyarthritis, rheumatische Erkrankungen, sklerotische Erkrankungen.
  • Tumorerkrankungen: Gutartiger Tumor des Gehirns, bösartiger Tumor aller Art, Krebserkrankung des Blut- oder Lymphsystems?
Höchstaufnahmealter
75 Jahre
Nachversicherung von Kindern

Ja, ist möglich.

Fazit:

Insgesamt sind die Leistungen dieser Pflegevorsorge gut an die Versorgungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung angepasst. Bei der stationären Pflege erfolgt bereits ab Pflegegrad 1 die 100 % Auszahlung des Pflegegeldes. Wichtig auch: Bereits ab Pflegegrad 1 ist man von der Beitragszahlung freigestellt. Fazit: Die Deutsche Familienversicherung bietet mit dem Tarif Exklusiv Flex eine hochwertige Absicherungsmöglichkeit für jeden Pflegefall mit flexibler Gestaltungsmöglichkeit.