DKV PTG

DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Pflegetagegeldversicherung, die einen sehr hochwertigen Pflegeversicherungsschutz und Spitzenleistungen bei vollstationärer Pflege bietet.

  • Maximal versicherbares Pflegetagegeld bis zu 160 Euro/Tag. Abschlusssmöglichkeit ohne Altersbegrenzung.
  • Bei vollstationärer Pflege erhält man in allen Pflegegraden durchgängig 100 % und in Pflegegrad 5 sogar 150 % des versicherten Pflegetagegeldes.
  • Großzügige Leistungen auch bei ambulanter Pflege zur Unterstützung einer möglichst langen Pflege zu Hause,
  • Keine Wartezeiten, keine Karenzzeit. Europaweite Deckung zur Mobilität im Alter.
  • Dynamikoption: Alle drei Jahre wird das Pflegetagegeld ohne Gesundheitsprüfung um 5 Euro erhöht - auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
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Ambulante Pflegeleistungen

Pflegegrad 5
150 %
Pflegegrad 4
100 %
Pflegegrad 3
70 %
Pflegegrad 2
40 %
Pflegegrad 1
30 %

Stationäre Pflegeleistungen

Pflegegrad 5
150 %
Pflegegrad 4
100 %
Pflegegrad 3
100 %
Pflegegrad 2
100 %
Pflegegrad 1
100 %

Tarifinformationen

Wartezeiten
Keine Wartezeit
Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Keine Einmalleistung

Service- und Unterstützungsleistungen
  • Hausnotruf
  • 24-Stunden-Hotline
  • Pflegebegleitung und Organisation
  • Vermittlung eines Pflegeheimes
Laienpflege / Pflege durch Angehörige
Ja, die Pflege durch Laien ist mitversichert.
Bietet der Tarif Dynamikoptionen?
  • Dynamik vor Eintritt eines Pflegefalles
  • Dynamik nach Eintritt eines Pflegefalles
Erhöhung Pflegegeld ohne Gesundheitsprüfung

Das versicherte Pflegetagegeld kann man um jeweils 5 oder 10 Euro ohne Gesundheitsprüfung zu folgenden Anlässen erhöhen: 

  • Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft.
  • Geburt oder Adoption eines Kindes.
  • Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft.
  • Tod oder Pflegebedürftigkeit des Ehepartners oder Lebenspartners
  • Erstmaliger Bezug einer gesetzlichen Altersrente, 

Eine Erhöhung ist nicht möglich, wenn schon eine Pflegebedürftigkeit besteht bzw. ein Pflegeantrag gestellt wurde.

Weltweiter Versicherungsschutz
Nein, nur der Tarif Leistet nur innerhalb der Europäischen Union (EU).
Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Pflegegrad-Einstufung

Die Feststellung des Pflegegrads wird in der Regel von medizinischen Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, kurz MDK, vorgenommen. Diese Einstufung wird übernommen.

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Stabile Beitragsentwicklung (Altersrückstellung)
Ja, der Tarif bildet Altersrückstellungen.
Beitragsfreistellung möglich
Keine Leistungen.
Mindestvertragslaufzeit
2 Jahre
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar

Annahmerichtlinien

Gesundheitsfragen

Die Fragestellung im Antrag der DKV bezieht sich im ersten Schritt auf konkrete Umstände der zu versichernden Person. Im zweiten Schritt werden verschiedene Krankheitsbilder von der DKV abgefragt. Die Fragen beziehen sich auf einen Fragenzeitraum von 4 Jahren und die abgefragten Diagnosen sind umfangreich. Die Fragen stufen wir daher als eher schwer ein.  

1. Angaben zu Körpergröße und Gewicht

2. Gesundheitsfragen

2. Haben Sie eine diagnostizierte Schwerhörigkeit oder Hörschädigung? Haben Sie ein transplantiertes Organ, künstliche Gelenke oder Implantate (außer Zahnimplantaten)? Besteht eine Pflegebedürftigkeit, ein anerkannter Grad einer Behinderung bzw. eine Erwerbsminderung? Ist ein Antrag auf Anerkennung einer solchen Beeinträchtigung gestellt? Oder ist eine solche Beantragung für die zu versichernde Person beabsichtigt?

Wenn diese allgemeine Frage mit ja beantwortet wird dann sind die folgenden Fragen zu beantworten:

  • Organtransplantation?
  • Künstliche Gelenke oder sonstige Implantate (außer Zahnimplantate) Dies sind z.B. künstliche Knie- oder Hüftgelenke, Brustimplantate usw.) ?
  • Es besteht Pflegebedürftigkeit? Oder ist ein Antrag auf Anerkennung einer solchen gestellt worden bzw. beabsichtigt diesen zu stellen?
    Oder ist die gesundheitliche Selbstständigkeit bei Aktivitäten des täglichen Lebens beeinträchtigt? Oder ist hierfür Hilfe bzw. der Gebrauch von Hilfsmitteln (z. B. Gehstock, Rollator) notwendig.
    Mindestens einer dieser sechs Lebensbereiche ist betroffen:
    1. Mobilität (z. B. Gehhilfen)
    2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten.
    3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    4. Selbstversorgung
    5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

  • Ist der Grad einer Behinderung bis einschließlich 50% anerkannt?
  • Ist der Grad einer Behinderung über 50% ist anerkannt? Oder es ist ein Antrag auf Anerkennung einer Behinderung gestellt bzw. beabsichtigt zu stellen?
  • Besteht Erwerbsminderung bis einschließlich 50%?
  • Besteht Erwerbsminderung über 50%? Oder ist ein Antrag auf Anerkennung einer Erwerbsminderung gestellt bzw. beabsichtigt zu stellen.
  • Gesundheitsfrage: Wurden Sie in den letzten 4 Jahren aufgrund von Krankheiten oder Beschwerden behandelt oder beraten? Sind Untersuchungen und Behandlungen aufgrund von Krankheiten oder Beschwerden angeraten oder beabsichtigt?

    Wird diese letzte Frage mit ja beantwortet dann werden die nachfolgenden weiteren Gesundheitsfragen über den Zeitraum von 4 Jahren gestellt.
    Anzugeben ist ob im Zeitraum der letzten 4 Jahre eine der nachfolgend aufgelisteten Erkrankung bestand (bzw. noch besteht):

  • Chronische Erkrankungen des Nervensystems: Epilepsie, neuromuskuläre Erkrankungen (z.B. fortschreitende Muskelschwäche), Parkinson, Multiple Sklerose, Lähmungen, Amyothrophe Lateralsklerose, Chorea Huntington, Polyneuropathie. 
  • Chronische Darmerkrankungen (z.B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Kurzdarmsyndrom), 
  • Chronische Nierenerkrankungen (z.B. verminderte Nierenfunktion, Glomerulonephritis),
  • Schwere chronische Erkrankungen der Atmungsorgane: Lungenemphysem, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Lungenfibrose, Mukoviszidose, Schlafapnoe-Syndrom, Sarkoidose,
  • Erkrankungen des Herzens und der Herzkranzgefäße (z.B. koronare Herzkrankheit (KHK), Herzinfarkt, Herzmuskelschwäche, Herzklappenfehler, Herzschrittmacher, Vorhofflimmern),
  • Arterielle Gefäßerkrankungen: Aortenerweiterung, Verengung oder Verschluss von Schlagadern (z.B. periphere arterielle Verschlusskrankheit),
  • Durchblutungsstörung des Gehirns: Schlaganfall, transitorische ischämische Attacke (TIA), Hirnblutung, Carotisstenose (Verengung der Halsschlagader),
  • Lebererkrankungen: chronische Virushepatitis, Leberzirrhose, Hämochromatose,
  • Krebs und sonstige bösartige Erkrankungen (z.B. Leukämie, Lymphom),
  • Psychische Erkrankungen oder Störungen (z.B. Depression, Schizophrenie, Zwangsstörung, Demenz, Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Drogen),
  • Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus), angeborene Stoffwechselerkrankungen,
  • HIV-Infektion, Tuberkulose, Bluterkrankheit,
  • Fehlbildungen des Bewegungsapparats oder der inneren Organe sowie Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom),
  • Chronische Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems: Rheuma, Morbus Bechterew, Osteoporose, Fibromyalgie, chronisches Schmerzsyndrom, Osteomyelitis
  • Gelenkerkrankungen (Arthrose, Arthritis, Gicht),
  • Frage für zu versichernde Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres:
    Behandlungs-/kontrollbedürftige Entwicklungsverzögerung/Entwicklungsstörung oder ein Verdacht darauf und/oder Teilnahme an einer Maßnahme der Frühförderung
  • Stationärer Krankenhausaufenthalt wegen Wirbelsäulenerkrankungen (z.B. Bandscheibenvorfall),
  • Hörsturz, Tinnitus, chronischer Schwindel, Gleichgewichtsstörung,
  • Lymphödem (Stauung der Lymphgefäße),
  • Grüner Star oder Netzhauterkrankungen,
  • Unterschiedliche Beinlängen (über 2 cm Differenz),
  • Blasenschwäche oder mehrfache Harnwegsinfekte,
  • Hypertonie (Bluthochdruck),
  • Fettstoffwechselstörung, Fettleber, erhöhte Harnsäure.
Höchstaufnahmealter

Kein Höchstaufnahmealter

Nachversicherung von Kindern

Ja, ist möglich.

Fazit:

Die DKV bietet mit dem Tarif PTG eine sehr hochwertige Pflegevorsorge. Die DKV übernimmt im Tarif PTG bereits ab Pflegegrad 1 volle 100% des Pflegetagegeldes bei stationärer Pflege. In Pflegegrad 5 erhält man sowohl ambulant als auch stationär sogar 150%. Da es bei der DKV kein Höchstaufnahmealter gibt können auch ältere Personen mit guter Gesundheit diese Versicherung noch abschließen.

Fazit: Wer eine Pflegevorsorge mit Spitzenleistungen bei stationärer Pflege sucht, für den ist der DKV Tarif PTG eine passende Option.