OLGAflex (100%AR)

Hallesche

Leistungsstarker Tarif mit maximalem Sparanteil zur Beitragsstabilisierung für das Alter

  • maximal versicherbares Pflegetagegeld von 150 Euro pro Tag (4.500 Euro pro Monat)
  • 100 % Pflegegeldauszahlung bereits ab Pflegegrad 2 bei vollstationärer Pflege.
  • Extrazahlungen: Einmalig bis zu 9.000 € in PG 4 oder 5. Unfallhilfe: Einmalig bis zu 31.500 € in PG 4 oder 5
  • 2. Chance: Alternative Pflegeeinstufung zur Gesetzlichen ist auf Wunsch möglich
  • keine Wartezeiten, weltweiter Versicherungsschutz, Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 4
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OLGAflex (100%AR) Tarif-Information

Der Tarif OLGAflex.AR kann ohne Altersbeschränkung abgeschlossen werden. Der Tarif OLGAflex.AR beinhaltet ab dem 21. Lebensjahr die Bildung von Altersrückstellungen. Es handelt sich dabei um die klassische Beitragszahlung, mit einem integrierten Sparanteil zur Beitragsstabilisierung für das Alter. 
Optionen: Den Tarif OLGAflex.AR kann man zur Beitragsreduzierung – auch teilweise – in Tarifstufe OLGAflex.Ri (ohne Bildung von Altersrückstellungen) umstellen. Die Altersrückstellungen bleiben erhalten und werden bei einem späteren Rückwechsel angerechnet.

Ambulante Pflegeleistungen

Pflegegrad 5
100 %
Pflegegrad 4
100 %
Pflegegrad 3
70 %
Pflegegrad 2
30 %
Pflegegrad 1
10 %

Stationäre Pflegeleistungen

Pflegegrad 5
100 %
Pflegegrad 4
100 %
Pflegegrad 3
100 %
Pflegegrad 2
100 %
Pflegegrad 1
10 %

Tarifinformationen

Wartezeiten
Keine Wartezeit
Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
  • Extrazahlung: Einmalig 3-facher versicherter Tagessatz bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 bzw. 5
  • Unfallhilfe: In den ersten 30 Tagen des Leistungsanspruchs anstatt der tariflichen Leistung das 4-fache des versicherten Tagessatzes. Für weitere 120 Tage des Leistungsanspruches das 2-fache des versicherten Tagessatzes.
Service- und Unterstützungsleistungen
  • Hausnotruf
  • 24-Stunden-Hotline
  • Pflegebegleitung und Organisation
  • Vermittlung eines Pflegeheimes
Laienpflege / Pflege durch Angehörige
Ja, die Pflege durch Laien ist mitversichert.
Bietet der Tarif Dynamikoptionen?
  • Dynamik vor Eintritt eines Pflegefalles
  • Dynamik nach Eintritt eines Pflegefalles
Erhöhung Pflegegeld ohne Gesundheitsprüfung

Nein, eine Pflegegeld-Erhöhung ist ohne erneute Gesundheitsprüfung nicht möglich.

Weltweiter Versicherungsschutz
Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Pflegegrad-Einstufung

Pflegegrad-Einstufung entsprechend der Pflegepflichtversicherung.
Auf Antrag ist eine alternative Pflegeeinstufung zur gesetzlichen Begutachtung möglich. Voraussetzung hierfür ist das Gutachten der Pflegepflichtversicherung. Die alternative Pflegebegutachtung erfolgt nach der ADL Definition (Activities of Daily Living) bzw. bei eingeschränkter Alltagskompetenz (bedingt durch eine demenzielle Erkrankung) nach der Reisberg Skala. Der Leistungsanspruch ergibt sich nach der für Sie günstigeren Einstufung.

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Stabile Beitragsentwicklung (Altersrückstellung)
Ja, der Tarif bildet Altersrückstellungen.
Beitragsfreistellung möglich
  • Im Pflegefall ab Pflegegrad 4
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit
Mindestvertragslaufzeit
2 Jahre
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar

Annahmerichtlinien

Gesundheitsfragen

Anmerkung: In den Antragsfragen der Halleschen werden klar definierte Krankheitsdiagnosen über einen Zeitraum von 5 Jahren abgefragt (geschlossene Gesundheitsfragen). Wir stufen die Fragestellungen als mittelschwer ein. Zusätzlich wird auch abgefragt, ob eine anerkannte Schwerbehinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 besteht.

Für die zu versichernde Person sind die folgenden Fragen zu beantworten:

1.   Frage:

Besteht Pflegebedürftigkeit, wurde ein Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades gestellt oder ist die Antragstellung beabsichtigt? Werden oder wurden Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung bezogen?

2.   Frage:

Besteht eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von mindestens 50 %?

3.   Frage:

Besteht oder bestand bei der zu versichernden Person in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Krankheiten oder Fehlbildungen?

  • Erkrankungen des Gehirns oder des Zentralnervensystems: Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Chorea Huntington, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Demenz, Epilepsie, Hirnblutung, Hirntumor, Hirnschädigung, Hydrozephalus, infantile Zerebralparese, Lähmung, Multiple Sklerose (MS), Parkinson, Polyneuropathie, Schlaganfall, Spina bifida, Wachkoma
  • Erkrankungen des Herzens oder der Gefäße: Aneurysma, Angina pectoris, arterielle Verschlusskrankheit, Arteriosklerose, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, koronare Herzkrankheit, medikamentös behandelter Bluthochdruck
  • Erkrankungen der Nieren: Chronisches Nierenversagen, chronische Niereninsuffizienz, Harnstauungsniere, Zystennieren
  • Erkrankungen der Lungen: Asthma bronchiale, chronische obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Lungenemphysem, Schlafapnoe-Syndrom
  • Erkrankungen der Verdauungsorgane oder Stoffwechselerkrankungen: Chronische Hepatitis, Colitis ulcerosa, Diabetes mellitus, Leberfibrose, Leberzirrhose, Morbus Crohn, Mukoviszidose, primär biliäre Zirrhose, Schrumpfleber, Zystenleber
  • Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems: Armamputation, Beinamputation, Bechterew, Glasknochenkrankheit, Hüftarthrose, Marmorknochenkrankheit, Muskeldystrophie, Osteoporose, rheumatische Erkrankung
  • Sonstige Erkrankungen: Bösartige Neubildung (Krebserkrankung), HIV-Infektion, psychische Erkrankung, Verhaltensstörungen (Verhaltensauffälligkeiten), Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit, Down-Syndrom, Sarkoidose
  • Zusätzliche Frage für Kinder bis zum 7. Geburtstag: Kindliche Entwicklungsstörung (auch Entwicklungsverzögerung), eine kontroll- oder behandlungsbedürftige angeborene Fehlbildung oder Krankheit (auch ein Verdacht darauf); Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten wie Lese-, Rechtschreib- und/oder Rechenstörung zählen nicht dazu.

4.  Frage:

Sind Sie werdende Mutter oder werdender Vater (auch bei beabsichtigter Adoption)?

Höchstaufnahmealter
100 Jahre
Nachversicherung von Kindern

Ja, ist möglich.

Fazit:

Zu den Tarif Highlights gehören ein 100 % Pflegegeld bei vollstationärer Pflege bereits ab Pflegegrad 2,  hohe Extrazahlungen sowie eine Extra-Unfallhilfe in hohen Pflegegraden (Pflegegrad 4 oder 5). Zur Werterhaltungsgarantie ist lebenslange Dynamisierung ohne Altersbegrenzung auch im Leistungsfall möglich. Wichtig auch: Die Möglichkeit einer Pflegeeinstufung als Alternative zur gesetzlichen Begutachtung als 2. Chance. Fazit: Mit der Möglichkeit eines reduziertem Startbeitrags kann mit diesem Tarif jeder sofort eine gute Pflegevorsorge erhalten - bei voller Leistung ab dem 1. Tag.